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1 (1835)
Entstehung
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II
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welche die Römerherrschaft davon übrig ließ, durch dieBarbaren, welche sich im 5ten Jahrhundert in Gallienfestsetzten, und das neuere Frankreich gründeten, fast gänz-lich verwischt wurden. H Einen mehr dauernden Eindruckliest die Römische Herrschaft selbst in dieser Hinsichtzurück. Nämlich noch bis zu den neuesten Zeiten (biszum Anfang der Revolution von 1789) ward in densüdlichen Provinzen Frankreichs, welche durch ihre Lageund Verhältnisse mit Italien näher verbunden waren,nach Römischen Gesetzen gerichtet. Daher die Ein-thcilung des Landes m Provinzen, worin das RömischeGesetzbuch- und in solche, worin die besondern Gewohn-heitsrechte der einzelnen Provinzen galten (pu)« cleäroit üerit und 1 >N ^8 eoutumier«). Während des Sin-kens der Römischen Macht ward Frankreich von mehrernBarbarenschwärmcn angegriffen und nach und nach ero-bert, bis endlich im 5ten Jahrhundert die Franken, dievon Osten hereinbrachen, es sich auf immer zueigneten,und die jetzige französische Monarchie gründeten. Seitdieser Zeit haben drei Geschlechter von Königen, näm-lich die Merovinger, Carolinger und Capctinger überdas Land geherrscht. Das Erste hat seinen Namen vonMeroveus, einem Könige dieses Geschlechts, welcher von

*) Ueber die Verfassung des alten Galliens oder der Celtensehe man Cäsar äo bell. Osll. Üb. VI. esp. 1320. Sowenig auch davon noch übrig seyn mag, so ist es dochmerkwürdig, daß es schon damals, gerade wie beim An-fang der Revolution (im I. 1789), in Gallien drei Stände,den der Priester (vruillao), den der Ritter (egnites) undden des Volks gab. Die Priester waren an Macht undAnsetzen die ersten, die Ritter standen ihnen nahe, aber dasVolk war fast zur Sklaverei herabgesunken. Einige glau-ben, daß mehrere Rechte und Gewohnheiten des neuernFrankreichs, als das Naherrecht (rotrsit lignügei-), dieGütergemeinschaft u. s. f. von den alten Celten herrühren.

**) Montesquieu Uv. XXVIII. cbsp. 4. gibt noch einen andernGrund für diese Erhaltung der römischen Gesetze in densüdlichen Provinzen an. Ueber die ganze Sache wird imdritten Abschnitt näher geredet werden.