1288 Zollverein, preußisch-deutscher
züglich über den Harz sehr lebhaft betrieben wird, schadet allerdings mehr den Bereins-staaten als ihnen. Den Hansestädten insbesondere gilt die ungehinderte Überschwem-mung von ganz Deutschland mit englischen Waaren, bei freiem Transit und nie-drigen Eingangszöllcn, als kaufmännische Politik. Gleichwol gibt eS in Hanoverselbst in Hamburg und Bremen Anhänger des deutschen Zollsystems. Hamburghat nämlich wegen seiner Zuckerraffinerien, sowie Bremen wegen seine, Tabacks-sabriken, industrielle Interessen, die durch den Anschluß nur befördert werden kön-nen. Dagegen wird Hanover nicht sobald von Englands Handelspolitik sich ent«fernen, und Braunschweig wird Dem, was Hanover thut, sich anschließen müssen,nachdem die Stände des Herzogthums (in ihrer Sitzung am 5. Nov. 1834) denVertrag zwischen der braunschweigischen und der hanöverischen Regierung überEinführung eines für beide Länder gemeinschaftlichen Systems der indirectenSteuern definitiv angenommen haben.
Auch von Seiten Östreichs möchte ein Beitritt dieser Macht in Ansehungihrer,um deutschen Bunde gehörigen Staaten, Böhmen vielleicht ausgenommen,nicht zu ermatten sein. Östreich bildet gewissermaßen einen geschlossenen HandelS-staat; die Interessen desselben und der ganze Gang feiner Gewerbspolicei bedingennoch immer den Zustand der Jsolirung. Jener eigenthümliche Zusammenhangder östreichischen Staaten und die Handelswegc, welche sie mit dem Süden verbin-den, machen für sie eine Vereinigung mit dem preußisch-deutschen Handelssystemeweniger dringend. Indeß gibt es dort wie hier Gründe genug, welche eine Artvon Übereinkunft über die Beförderung der gegenseitigen Handelsinteressen wün-schen lassen, und man vernimmt, daß dazu von München und Berlin au« vorbe-reitende Schritte gethan worden sind. — Die Schweiz, die sich jetzt zwischenden Mauthlinien von Östreich, Italien, Frankreich und dem deutschen Zollver-bande sehr eingeengt fühlen muß, hat fast nur die Wahl, sich dem eine» oder demandern Zollsysteme anzuschließen, wozu wol das preußisch-deutsche die meisten Vor-theile darbieten möchte. Allein bei der vielseitigen Trennung im innem Haushaltder Eidgenossen möchte eine Vereinbarung hierüber noch schwerer zu Stande zubringen sein als in Deutschland. Dagegen muß freilich den nicht fabriclrendendeutschen Staaten, wie Frankfurt und Baden, an dem Hinzutritte der Schweizsehr viel gelegen sein. Dasselbe gilt in Ansehung des Königreichs der Niederlande.In Holland selbst gibt es, neben der weit stärker» Partei des Colonial und Mono-polsystems, welche die große Handelsgesellschaft (ül»ot--oli»pz>ij) gegründet hat,eine andere, welche eine Verständigung mit Deutschland wünscht. Auch die preu-ßisch-westfälischen Provinzen wünschen dies, und es sollen Anträge auf eine Unter-handlung mit Holland für den Beitritt zum deutschen Zollverein in Berlin gemachtworden sein. Gleichwol ist dazu keine Wahrscheinlichkeit vorhanden. Hollandwürd« seine Häfen nicht einer Zollsperrc unterwerfen wollen; sodann ist einKüsten-land der Schmuggelei weit zugänglicher als eine Landgrenze; endlich würde dannBelgien gedrängt werden, sich Frankreich in die Arme zu werfen, statt einen Reci-procitätsvertrag mit Deutschland einzugehen
Was von den nordwestlich-deutschen Küstenstaaten gilt, dasselbe gilt auch vonHolstein und der dänischen Halbinsel. Hier hat jedoch Preußen einen für den nord-deutschen Landhandel wichtigen Vertrag (vvm 6. Jun. 1834, ratificirt am 6. Oct.)mit der Krone Dänemark abgeschlossen, nach welchem auf preußische Kosten eineKunststraße von Boizenburg nach Hamburg durch daS lauenburgische Gebiet ge-führt werden soll, wodurch binnen zwei Jahren der Postenzug zwischen Hamburgund Berlin vollendet werden wird. Dänemark unterhält diese Straße und erhebtdie Wegegelder, die soweit möglich mit dem in dem preußischen Chausseegeldtarifvom 28. Apr. 1828 enthaltenen Sätzen übereinstimmen sollen. Alle preußischeordinaire Posten sind von Chausseeabgaben für immer befreit, und Dänemark ver-zichtet während der nächsten 30 Jahre, von Eröffnung der Chaussee an gerechnet,
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