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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
1020
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1020 Zachariä

schichte (keknvpte go-cliierleuis van 6« »ervarming", Gröningcn 1817) gibtviele neue und interessante Ausschlüsse. Er ist der Hauptverfasser des ausgezeich-neten Werkes:6e-ci>!oUonis u« Kmlorlaixlsclie lrervnrrnorle lierli" (4 Bde.1820 27). Bei Eigenheit des Jubelfestes der augsburgischen Confession lie-ferte er die anziehende Schrift:Hi«tnr!»cl> Rerigtvan rle »vergab« >ie Augz-bnrgscbe gelnvssbelijrlenis". In allen Fächern der Theologie, vorzüglich in derKirchengeschichte, bewandert, schrieb er 1829 eine Geschichte des Patronaisrechts,die eine der vollständigsten und klarsten Darstellungen dieses Gegenstandes ist. A.ist einer der gründlichsten Kenner der holländischen Sprache, und feine trefflichevebnnpte gesckierlenis <le IVdicriarxiscbe taal" (Utrecht 1812 neue Aus-gabe Groningen 1832) stellt ihn als Grammatiker neben Bilderdpck, Weiland undSiegenbeek. (74)

Z.

Zachariä (Karl Salomo), Professor der Rechte aus der >Universität zuHeidelberg, badischet Geheimrath, ward am 14. Scpt. 1769 zu Meiffen geboren,wo sein Vater, ein gcachtcteb Sachwalter, lebte. Nachdem er seine Vorbildungauf der Fürstenschule zu Meisten erhalten und zugleich den Privatunterricht desnachmaligen Rectors Müller, eines tüchtigen Schulmannes, genossen hatte, be-zog er 1787 die Universität zu Leipzig, wo er in den ersten zwei Jahren fast nurPhilologische und philosophische Vorlesungen härte, und dann dem Studium derRechtswissenschaften sich widmete. Durch seinen Oheim, den Professor Klaustng,erhielt er Gelegenheit, die ausgezeichnetsten Männer Leipzigs kennen zu lernen,und lebte in einem Kreise von Freunden, deren Geist den ieinigen weckre. Er ver-ließ Leipzig zu Ostern 1792 und von dem Kreissteuereinnchmer Weiße empfohlen,begleitete er als Führer den Grafen zur Lippe auf die Universität Wittenberg, woZ. abermals zwei Jahre studirte. Er war auf sich selbst gewiesen, nachdem derGraf in Kriegsdienste getreten war, und führte nun den längst gefaßten Entschlußaus, als Privatdoccnl aufzutreten. Er promovirte 1795 in Wittenberg und ver-suchte seine Kräfte in philosophischen Vorlesungen und in Vorlrägen über mehreund verschiedenartige Theile der Rechtswissenschaft, um so das Fach zu suchen, fürwelches er am tauglichsten wäre. Er wurde 1797 zum außerordentlichen und1802 zum ordentlichen Professor der Rechte in Wittenberg ernannt. Schon da-mals war er ein thätiger Schriftsteller, vorzüglich aber erwarb er sich durch seineSchrift:Die Einheit des Staats und der Kirche" (Leipzig 1797), der einNachtrag über die evangelische Brüdergemeinde" (Leipzig 1798), folgte undseinHandbuch des kursächstschcn Lehnrechts" (Leipzig 1796, in der zweiten Ausgabe1823 von Eh E. Weiss« und F. A v. Langen» besorgt), einen geachteten Namen.Er folgte 1807 dem Rufe zu einem Lehramt auf der ncuavflebendcn UniversitätHeidelberg hauptsächlich aus dem Grunde, weil die vielen Actcnarbeiten, die inWittenberg zu seinen Amtspflichten gehörten, ihm das Fortschreiten in der Wissen-schaft fast unmöglich machten; aber er schied mit dankbaren Erinnerungen an dieUniversität, die sein Aufstreben besonders begünstigt hatte, und auch er fand dortdie Erfahrung bestätigt, daß eine kleine Universität für den angehenden Lehrer denVorzug vor einer großem hat, da er sich selber mehr sieht und von Andern mehrgesehen wird. Nach Heidelberg versetzt, glich er einem Stamm, der obgleich in eingünstigeres Klima verpflanzt, doch erst anwachlen muß, ehe er von ftinen neuenUmgebungen Vor'heil ziehen kann. Er mußte seine Vorlesungen über die Wissen-