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Zollverein, preußisch-deutscher 1285
grade die Zollsätze bei diesen Artikeln die Seemächte zur Ermäßigung ihrer gegenden deutschen Activhandel gerichteten Prohibitivmaßregeln nöthigen können. Übri-gens wird dieser Nachtheil durch die Bortheile des freigewordenen innern Verkehrsund durch den Wegfall so vieler andern bisher erhobenen Einfuhr-, Durchgangs-und Ausfuhrzölle hinlänglich ausgeglichen. Für diejenigen Grenzstaaten aber, diedurch die Beschränkung ihres freien Transits am meisten verlieren, lassen sich, viel-leicht aus dem künftigen Handelscongresse, mildernde Modifikationen festsetzen.Endlich würde dem innern Verkehre eine allgemein auszuführende Verbesserungder Vicinalwege einen noch lebhafteren Aufschwung geben. Dies Alle« aber läßterwarten, daß auch die westlichen Staaten Deutschlands, welche dem großen Zoll-verbande noch nicht beigetreten sind, sich bald an denselben anschließen und dadurchdie innigere Verbindung des deutschen Nordens und Südens zu ihrem eignen Vor-theile mit befördem werden. Bereits sind deshalb Unterhandlungen mir Nassau,Frankfurt und Baden im Gange. Baden hat allerdings eine langgedehnte Grenz-linie gegen die Schweiz und Frankreich, deren Sperrung durch hohe Vereinszöllesehr kostbar und seinem wichtigen Transithandel nachtheilig sein würde; auch hatBaden mehr landwirthschaftliche als gewerbliche Erzeugnisse, und für jene einenguten Markt in der Schweiz; darum war es vor 1833 jedem Beitritte zu einemkleinern Particularvereine abgeneigt; allein bei der gegenwärtigen Erweiterung desProduciionSkreises und des Markte- der Vereinsstaaten hat selbst der badischeStaatsrath Nebenius in seiner „Denkschrift für den Beitritt Badens zu dem zwi-schen Preußen, Baiern, Würtemberg ic. abgeschlossenen Zollverein" (Karlsruhe1833) sich für den Beitritt Badens zu demselben erklärt, und zwar aus Grün-den, die in der Natur des großen Zollverbandes selbst liegen, und daher durch dieGegenschriften noch nicht widerlegt worden sind. Eine Schmälcrung der landstän-dischen Steuerbewilligungsrcchte, worüber jene Schriften klagen, kann dabei sehrleicht verschmerzt werden, da die Einrichtung der mit dem Zollsystem zusammen-hängenden indirekten Steuern nur aus der reifsten allseitigen Erwägung eines ge-meinsamen Zweckes hervorgeht. Überdies läßt auch die Garantie, welche der Ver-ein gegen das einseitige Versuchen und Abändern im Zollwesen darbietet, eine Sta-bilität erwarten, die Vertrauen zu großen Zndustrieunternehmungen einflößt, wo-bei die Erfahrung das rechte Maß der Besteuerung zeigen wird und ihr gemäß eineHerabsetzung der Zölle erfolgen kann.
Was Nassau anlangt, so ist dieses Herzogthum durch einen Vertrag mitFrankreich gebunden, der aber die Genehmigung der französischen Kammern nochnicht erhalten hat. Auch die freie Stadt Frankfurt steht in BundcSverhältnissenmit England; sie hat aber ihren Vertrag ohne Zustimmung des gesetzgebendenKörpers geschloffen. Obgleich nun Frankfurt als ein rein merkantiler Staat denfreien Handel sich zu erhalten bemüht sein muß, so fühlt .-S doch auch die Gefahr,wenn sein kleines Gebiet ganz umzingelt werden sollte. Baden und Nassau würdennicht weniger darunter leiden. Es haben sich daher bereits 1833 in allen drei Staa-ten viele Stimmen für den Anschluß an Preußen erklärt. Auch ist e« sehr begreiflich,daß die genannten drei Staaten gemeinschaftlich über ihren Zutritt unterhandeln;und es wird wol keiner ohne die beide» andern dem Zollverband« sich anschließen.Die Erwartung jedoch, daß dies schon mit dem Anfange des I. 1835 der Fallsein könnte, ist durch den Tod des Minister« Maassen verzögert worden. Übrigensist die Abhaltung eines HandclScongresses i» Berlin, bei welchem sämmtliche Ver-einsstaate» ihr- und die G-sammtinteressen durch Abgeordnete vertreten werden,nicht unwahrscheinlich.
Die nördlichen Staaten, Hamburg, Lübeck und Bremen, Oldenburg, Hano-ver, Braun'chweig und Mecklenburg liegen, durch ihre Naturverhältnisse begünstigt,außerhalb der deutschen Zolllinie, und der Paschhandel, der an ihrer Landgrenze, vor.
Conv.-Ler- der neuesten Zell und Literatur. IV. 88