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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
1259
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Zollverein, preußisch-deutscher I25S

die Zollgerechtsame der Uferstaaten keineswegs aufgehoben, sondem nur die Zöllegemäßigt und bequemer umgelegt. Dies auf die Landstraßen anzuwenden, sei mitzwecklosen Schwierigkeiten verbunden. Dagegen hätte» die vorliegenden Handels-und Zollverträge nur Eingangs- und Ausgangsabgaben bestimmt; die Durch-gangsabgaben aber ganz abzuschaffen bezweckt. Dies Alles war in der genann-ten Erklärung so gründlich und ausführlich entwickelt, daß wir auf die Schrift selbstverweisen müssen.

Die freie Stadt Hamburg erklärte sich in ihrer am 10. Jan. 1833 derBundesversammlung übergeben«» Schrift für die Anwendung der Grundsätze derSchiffahrtSacken auf die Landstraßen und für die Verständigung über ein allge-meines Wegesystem für ganz Deutschland, jedoch müsse dabei freie Durchfuhrals Regel gelten. Auch gab sie die Nothwendigkeit einer nähern Bezeichnung derDurchfuhrstraßen In den einzelnen Staaten zu. Es sei aber dem Geiste der Bun-desverfassung entgegen, wenn das Zollsystem einzelner Bundesstaaten einen ei-gentlichen Durchfuhrzoll zum Mittel gebrauche, die eigne Industrie auf Kostender fremden, eine Wasserstraße auf Kosten der Landstraßen, die Finanzen auf Ko-sten der Bundespfiicht zu heben.Der Senat von Hamburg", heißt es fernerin dieser Erklärung,eignet sich hier, auch in dem provisorischen Zustande der deut-schen HandelSverhäliniffe und in Beziehung des gcsammten Deutschlands zumAuSkande, diejenigen liberalen Grundsätze an, welche die preußische Regierung inihrer Abstimmung als das definitive Ziel aller ihrer Bemühungen, jedoch nur in-nerhalb der Bundesgrenzen, bezeichnet. Der Handel Europa» ist ein Ganzes, indessen Zusammenhang die Handelswege, welche einzelne deutsche Staaten, ja da«gesammte Deutschland durchschneiden, aufzufassen sind." Deutschland besitzekaum einen dem Welthandel unentbehrlichen Weg auSchließlich. Um nun denZusammenhang seine- Handelsgebiets mit einem der Mittelpunkte des Weltban-delS zu sichern, habe Hamburg bereits vor hundert Jahren den Durchzug der Waa-ren von einer jeden Belastung zu befreien, sich zu seinem Glück veranlaßt gesehen.Die Erhaltung des einzig deutschen Weges für den Welthandel das Flußgebietder Elbe und Weser, welcher Weg mit den westlichern, mannichfaltig begünstig-ter» Handelszügen nur mühsam concurrire, hange größtentheils von der Erleich-terung des Landtransports ab. Schließlich erklärte sich Hamburg für die Be-freiung des Durchfuhrhandels von jeder Abgabe; höchstens sei er einer möglichst zuermäßigenden Retribution für wohlunterhaltene Landstraßen zu unterwerfen. -So hatte Hamburg zugleich die Gründe entwickelt, warum diejenigen BundeS-staaten, welche in ähnlichen Verhältnissen wie Hamburg zum Welthandel sich be-finden. bis jetzt der preußischen Handelspolitik noch nicht sich angenähert haben.

In diese Zeit (Anfang 1833) sielen die Alle» entscheidenden UnterhandlungenBai«nS,Würtcmberg« und Sachsen«, sowie die der thüringischen Staaten, über denAbschluß einer Zollvereinigung und eines Handelsvertrags mit Preußen. Die letztewüctemb. Ttändevcrsammlung hatte brreits der Regierung hierzu die Ermächtigunggegeben; gleichwol trug bei dem am 15. Jan. 1833 eröffneten Landtage der Ab-geordnete ZaiS am 6. Febr. noch auf die Zurücknahme dieser Ermächtigung an,was jedoch, nachdem eine Commission den Antrag geprüft, keinen Erfolg hakte.Um dieselbe Zeit kündigte der am 27. Jan. 1833 eröffneten Sländeversammlungdes Königreichs Sachsen der StaatSminister von Lindenau unter mehren Proposi-ti'onen auch die der ständischen Begutachtung vorzulegende Bearbeitung eines neuenSystem» der indirekten Abgaben an, welches den innern Verkehr erleichtern unddamit den Übergang und Anschluß des Königreichs Sachsen an einen größer» deut-schen Zoll-und HandelSverein, worüber in Berti», München, Stuttgart u. s. w.verhandelt wurde, vorbereiten sollte. Darauf wurde schon im Laufe dtss. JehrcSder den Ständen vorgelegte ZolloereinigungSvertrag zwischen Sachsen einerseits