1258 Zollverein, preußisch-deutscher
der Entfernung. Dagegen zeigte die preußische Erklärung, welche in der 40.Sitzung des Bundestages am 25. Oct. 1832 übergeben wurde, warum eS bisjetzt der Bundesversammlung nicht habe gelingen können, unmittelbar ein prakti-sche« Resultat in der Sache herbeizuführen, und baß dies nur im Wege freier Ver-einbarung unter den Staaten selbst zu erlangen sei; denn eS kämme bei der Auf-gabe, wie Freiheit des Handel« und Verkehrs herzustellen sei, die ganze innere Ver-waltung eine« Landes, seine GewerbSverfaffunq, ingleichen sein System der indi-rectkn Besteuerung in Frage, worüber eS den Bundestagsgesandten an der erfoder-lichen Geschäftserfahrung fehle. Nur Specialverhandlungen zwischen einzelnen,dabei vorzüglich betheiligten Staaten könnten zum Ziele einer allmäligen Erfüllungde« 1S. Art. der BundeSacke führen. Schon hätten mehre Versuche dieser Artglückliche Erfolge gehabt '), namentlich die Verträge zwischen Preußen und beidenHessen, zwischen Baiern und Würtemberg; dagegen wären die Versuche andererStaaten, auf einem abweichenden Wege der Vereinbarung den Zweck einer we-sentlichen Erleichterung de« Verkehr« zu erreichen fehlgeschlagen, weshalb jetzt auchHanover besondere Übereinkünfte einzelner Staaten, z. B. wegen Annahme eine»gleichmäßigen indircct-n Abgaben- und Zollsystems, für rathsam halte. Nun seiaber die Frag- wegen Herstellung eines freien Verkehrs zwischen den deutschenStaaten zugleich auch -ine Krage wegen Erhebung der indirekten Abgaben in den-selben; daher liege in der Übereinstimmung ihrer innern Gesetzgebung über diesenGegenstand das Mittel, sich bald zu dem beabsichtigten Zwecke zu verständigen.Die« sei der Fall bei den obengenannten Handels- und Zollverträgen. denen da»von Preußen 1818 angenommene und seitdem erprobte Zollsystem im Wesentlichenzum Grunde liege. Die Verzollung ausländischer Waaren, namentlich der Eolo-nialerzeugnisse, sei zwar eine neue indirecte Abgabe, aber auch zugleich ein Mittel,andere Abgaben herabzusetzen. Der Zolltarif fei auf ein Zulammenbestehenund Incinanderwirken von Produktion, Industrie und Handel berechnet, so-daß keine von diesen Erwerbsquellen vorzugsweise auf Kosten der andern be-günstigt werden dürfe. Dies« Ausgleichung der in verschiedenen Ländern ver-schiedenen Interessen sei aber um so eher möglich, je größer das Marktgebiet undje zahlreicher die Artikel würden, wofür die Erleichterung des Verkehr» eintrete.Den Transit solle man durch bessere Straßen und geringe Wegabgaben erleichtern;hierüber könne das alte ReichSzollwesen die Handelspolitik nur im negativen Sinnebelehren. WaS endlich von den Wasserstraßen gelte, lasse sich nicht gut auf Land-straßen anwenden; denn jene seien unveränderlich, diesen gebe die Eonvenienz unddas Interesse die Richtung. Auch habe der wiener Congreß bei der Flußschiffahrt
') Der Freiherr von Hofmann hat in seinen „Beiträgen zur Kenntniß der Ge-setzgebung und Verwaltung de« Kroßherzogthum« Hessen" (Gießen l83Z) die vor-thellhafie Wirkung der Zollvereinigung für da« Kroßherzogthum Hessen an« «fsi-ciellen Angaben erwiesen. E« geht u. A. daraus hervor, daß die Auslubr an 16Artikeln au« Hessen in die VereinSg-bicte im ersten Jahre auf 3,198,431 Guldenund in den folgenden Jadren, als Baiern und Würtemberg auch mit in Verbin-dung waren, aufL.061,330 Gulden gestiegen !>t, während ohne die Vereinigungdie gcsammte Ausfuhr bei der Einfuhr in jene Länder jährlich einen Zoll von1,593 070 Gulden hätte bezahlen müssen, welcher jetzt ganz Hinweggefallen ist. EineGegenschrift vom Pros. Hundeshagen: „Die Staatskräfk! de« Großherzogthum«Hessen, oder üter die großen Verluste an Nationalvermögen und Einkommen dessel-ben, in Folge de« Mauthvereine« mir Preußen" (Tübingen 1833s hat im „Reper-rorium der Literatur", 1833, Bd. 4, S. 241—26V, eine gründliche Erwiderung ge-funden, auf welche wir hier verweisen. Hinsichtlich Preußen« ersieht man die Fort-schritte diese« Staat« seit 1818, als Folgen der Kewerbskre'heit, au« Ferber'S „Bei-trägen zur Kenntniß de« gewerblichen und commerciellen Zustande« der preußischenMonarch e" (Berlin 1829) und desselben Vers. „Neuen Beiträgen rc" (Berlin18321. Auch vergl. man den Aufsatz: „Über da« preußische Zollwesen", in lllanke«„Htstorisch-polikiich.r Zeitschrift", 18.12, 3. Heft.