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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
1256
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Zollverein, preußisch-deutscher

demselben und von dem eimbecker Vertrage ab, als es am 25. Aug. 183t sei-nen Beitritt zum preußisch-Hessen-darmstädtischen Zollvereine erklärte, indem esbehauptete, daß der Vollzug des eimbecker Handelsvertrags noch nicht qamvollendet und daher noch nicht streng verbindend sei. Es lag sehr in der Naturder Sache, daß die kleinen in den Aollverband mit Preußen getretenen Staatenbei ihren sehr gezackten und mit den Nichtvereinsstaaten ineinander laufenden Gren-zen, nur dann erst bedeutende Vortheile von der Vereinigung erwarten konntenwenn der Verein sich vergrößerte. Der erste Schritt hierzu war bereits geschehen'als der preußisch-hessische Handelsvertrag mit den Kronen Baiem und Würtembergam 27. Mai 1829 zu Stande kam *), welcher den eben erwähnten Beitritt Kur-hessens zur nothwendigen Folge hatte. Sachsen-Koburg- Goiha war demselbenvermöge seines Vertrags mit Baiern und Würtemberg vom 14. Jun. 1831. inBeziehung auf sein Amt Königsberg lchon beigetreten. Baden mußte sich, in Be-ziehung auf die von dem würtembergischen Gebiete umschlossenen badischen OrteSchlüchtern und Rucbsen und die Condominate Widdern und Edelsinnen, durchseinen Vertrag mit Würtemberg vom 12. Apr. 1831, an das neue Zoll- und Han-dclsspftem anschließen. Auch Sachsen-Weimar hatte noch vor Ablauf d-S Jah-res 1830 seinen künftigen Beitritt zu dem preußischen Aollvcrbande erklärt, deraber vollständig schon jetzt darum nicht erfolgen könne, weil das Königreich Sachsendemselben noch nicht beigetreten, und Weimar von seinen Verbindlichkeiten gegenden mitteldeutschen Handelsverein noch nicht losgesprochen sei. Übrigens warSachsen-Weimar-Eisenach in Beziehung ruf sein Vorderqericht Ostheim, vermögeseines Vertrags vom 25. Jan. 1831, dem bairisch-würtemberqiichen Vereine bei-gctreten. Sachsen bemühte sich nämlich am längsten, den freien Handel mit demAuslande sich offen zu erhalten; auch war sein Abgabenlostem (z. B. die AceiS-siration der Städte) so gänzlich verschieden von dem preußischen, daß ohne eineUmbildung desselben eine Zollvereinigung mit Preußen nicht ausführbar war.Als aber zuletzt die Besorgniß eintrat, daß dieses Land, wenn, zumal nach Kur-hessens Beitritt vom 1. Jan. 1832 an auch die Zollvereinigung der thüringi-schen und der süddeutschen Staaten mit Preußen zu Stande kam, durch Zolllinienganz isolirt und von alle» Nachbarländern abgeschnitten, zu der Rolle eine« großenStapelplatzes für den Paschhandel herabgewürdigt werden könnte, so blieb derkönigl. sächsischen Regierung nichts Anderes übrig, als zur rechten Zeit, wo sie nochBedingungen machen konnte, über den Beitritt Sachirns zu dem preußisch - deut-schen Zollverbande zu unterhandeln. Dieser Beitritt mußte' natürlich auch denthüringischen und den süddeutschen Anschluß an Preußen sehr erleichtern, und inwie-fern dadurch ein zusammenhängendes Ganzes hergestellt wurde, für Preußen eben-falls von großer Wichtigkeit sein.

Bei allen diesen Verhandlungen über ihren Anschluß verfuhren die Regierun-gen der deutschen consritutionnellen Staaten, welche ohne Eifersucht auf Preußenund ohne für ihre eigne souveraine Stellung etwas dabei zu befürchten, einzig aufden Hähern, wahrhaft deutschen und nationalen Standpunkt der StaatSwirthschastsich erhoben, mit ebenso viel Unparteilichkeit als Umsicht. Jede «hat Alles, umsich über die wahren Interessen ihres Landes aufzuklären, aus dem Wirrwar wider-sprechender Ansichten das Nothwendige und Wahre herauszufinden, Particular-und Localintereffen von den allgemeineren zu scheiden und den augenblicklichenvorübergehenden Nachtheil gegen den spätern wohlthätig fortdauemden Erfolg

»> S.Allgemeine Zeitung", 1329, Rr. L07 fg. Dieser Vertrag enthielt jedoch keinevollständige Bereinigung, über welche erst 1888 unterhandelt wurde; denn er dobdie Zollschranken nicht auf, sondern vermehrte nur das Lästige der Formaliräten-

*-) Der Hauptvertrag zwischen -Preußen und Kürbissen und die dazu gehdrigevEeparatactikel sind vom 25. Aug. 1881 datirt.

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