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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
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1253
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delSminister, dem Grafen Duchätel, und von dem Präsidenten des britischen Han-delsdepartcmcnts, Herrn Paulet Thomson, sowie von dem Handelsverträge zuerwarten, zu dessen Abschluß die nöthigen Vorbereituaacn von dem britischen unddem französischen Ministerium schon seit 1831 getroffen worden sind. Die Be-richte der desdalb von beiden Regierungen ernannten Commission (London 1834)enthalten die gründlichste Geschichte der französischen und britischen Zollpolitik bisauf die Gegenwart. Indeß ist »S kaum zu verlangen, daß diese Staaten, derenStaatshaushalt und Volkswirtbschaft mit dem Prohibitiosystem seit so langerZeit aufs engste verflochten ist, eine unbedingt- Handelsfreih.it plötzlich herstellensollten, denn so nothwendig dieselbe zur Begründung und Erhaltung einer dauer-haften Nationalwohlfahrt ist, so würde doch ein plötzlicher Übergang aus dem Zu-stande des Zwangs und der B-lchrankung zur vollkommenen Freiheit des Verkehrsden Staats - und Volkshaushalt allzusehr erschüttern. Auch Holland, dasnach Englands Vorgang mit seinem üdelbcrechneten Prohibitivsysteme in seineneignen Eingeweiden wühlte, hat seit seiner Trennung von Belgien angefangen zuvernünftigern Handelsgrundsätzcn zurückzukehren. Jedoch entspricht die Uderein'kunft zwischen den Rheinuferstaaten über die Freiheit der Rheinschiffahrt(s. d.) der großartigen, auf dem wiener Congresse (Art. 109 der wiener Songreß-acte) proclamirken Idee nur sehr unvollkommen.

Dagegen haben die deutschen Regierungen seit jenem Congresse durch viel-fache Verhandlungen und Verträge bewiesen, wie sehr sie von dem Gefühle derNoth wendigkeit, ihren Völkern die drückenden HandelSseffeln abzunehmen, durch-drungen sind. Selbst Östreich scheint in neuester Zeit die Hände zu Handels-verträgen mit den süddeutschen Staaten bieten zu wollen. Nur Rußland hataus finanziellen Gründen sein strenges Zollsystem seit 1832 vielmehr noch geschärftals gemildert, indem cS den Eingangszoll von allen ausländischen Gütern um12s- Procent erhöhte und auf die Einfuhr polnischer Fabrikate eine Steuer von15 Procent legte. Unter den allseitigen Beschränkungen eines freien Weltmark-tes aber mußten die kleinern Binnenstaaten, wie Sachsen und die Schweiz, welchenebst einigen kleinen deutschen Grenz-und Küstenländern allein noch dem freienausländischen (überseeischen) Handel ein Asyl darboten, weil ohnehin das Prohibi-tiv'ystem in denselben nicht ausführbar war, für ihre Industrie Alles befürchten.Es lag daher selbst diesen Staaten daran, durch gemeinsame Maßregeln einenfreiem Verkehr unter sich herzustellen. (S. Zollvereine Bd. 12.) Rochehe solche Particularvereine sich bildeten, halten bereits einige patriotische Männeres verbucht, von der Mitte des Gewerb- und HandelSstandes aus, eine nationaleZollv-rcinigung und allmälige Herstellung der Handelsfreiheit durch den Bundes-tag zu bewirken. Wir erinnern an den von dem Kaufmann Ellch von Kausbeuern,dem Kaufmaun Schnell von Nürnberg und dem Professor List von Tübingen 1819zu Nürnberg gestifteten süd deutschen H an delsvercin, der sich an die Bun-desversammlung und an die Höfe zu München, Stuttgart, Karlsruhe, Darm-stadt, Kassel, Berlin, Wien u. a. w. wandte, und dadurch wenigstens so viel erreich-te, daß mehre deutsche Staaten (Barern, Würtemberg, Baden, Hess»n-Darmstadk,die großherzool. und herzog!, sächsischen Häuser, Nassau, die fürstl. reußischen Häu-ser; später auch Kurheffen, Waldeck, Hohenzollern, Schwarzburg) zu Darmstadteinen Handelscongreß 1821 fg. hielten, wo vorzüglich Miller von Jmmenstadt fürdie Interessen jenes nürnberger Privatverein« sehr thätig war; allein dieser Con-greß hatte kein durchgreifende», große« praktisches Ergebniß. Ein Vertrag über denwechselseitigen freien Verkehr im Innern der Vereinstaaten und eine Mauthord-nung gegen das AuSland, welche den gemeinsamen nationalwirthschaftlichcn Zweckdes VereinS mit dem finanziellen Bedarf dec einzelnen Vereinstaaten in Überein-stimmung bringen sollte, kamen nicht zu Stande. Auch in Frankfurt a. M. und in

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