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Zollverein, preußisch-deutscher 1249
ßen das Ziel der deulschcn Handelsfreiheit im Auge. Dieses Ziel, mit besten Er-reichung sein eignes staateökonomische« Interesse zusammenhängt, hat Preußenseit 181.6 Schritt vor Schritt, besonders unter der Finanzverwallung der Mini-ster Freih. von Motz (seit 1825) und Maaßen (seit 188V) so glücklich verfolgt,daß 2V Jahre später 22 Millionen Deutsche eines längst ersehnten Nationalqute«,der innern Handelsfreiheit theilhaftig wurden, England aber, Frank-reich, Belgien und die Schweiz, theil« effersüchtig und argwöhnisch, theil« auf-merksam und von der Macht der Idee gedrängt, ihren ProhibilivrsgoriSmuS zumäßigen begannen. In dieser Hinsicht macht da« preußische Gesetz vom26. Mai 1818 Epoche. Es wurde darin öffentlich erklärt: „daß alle fremdeErzeugnisse der Natur und Kunst im ganzen Umfange de« preußischen Staat«könnten eingebracht, verbraucht und durchgeführt, daß alle inländische Erzeugnisseder Natur und Kunst aus dem preußischen Staaten könnten ausgeführt werde»,daß diese gesetzlich ausgesprochen« Handelsfreiheit den Ver-handlungen mit andern Staaten zur Gmndlage dienen sollte daß Er-leichterungen, welche preußischen Unterthanen in andern Ländern zugestandenwürden, erwidert, dagegen aber auch Beschränkungen, wodurch der Verkehr derpreußischen Unterthanen in fremden Ländern wesentlich litte, durch angemessen«Maßregeln vergolten werden sollten". Hier war also die Maxime der Recipro-cität, welche mittels der Ausdehnung des preußischen Zollsystems der preußisch-deutschen Handelsfteiheit den Weg in die Länder der Prohibition öffnen und dieeuropäische Handelsfreiheit von Deutschland au« vorbereiten sollte, schon ausge-sprochen; dieselbe Maxime, welche auch Englarid, seit HuSkisson in seinerberühmten Rede vor dem Parlamente am 12. Mai 1826 das System der Han-delsfreiheit als Zielpunkt einer zeitgemäßem britischen Handelspolitik ausstellte,bei seinen neuern Handelsverträgen vor Augen gehabt hat. ')s).-> Ehe wir nuwdie Geschichte jenes Meisterwerk« der höher» Politik, die de«preußisch-deutschen Zollvereins, erzählen, müssen wir die ihr zum Grunde lie-gende Idee näher entwickeln.
ßll - Der Handel verlangt eine freie Cirkulation, wie die Luft, die der Menschein- und auSathmet. Bisher aber hatten die StaatSregierunzen geglaubt, ihnleiten zu können und leiten zu müssen. Sie versuchten ihm durch Privilegien,Monopole, Reglementarvorschriften, Zölle, Prämien, Ein- und Ausfuhrver-bote eine künstliche Richtung zu geben. Eine Prüfung und Vergleichung der inden europäischen Staaten nur in den letzten 5V Jahren in diesem Betreff erschiene-nen Verordnungen und Gesetze würde mehr al« irgend etwa« die Verkehrtheit derEingriffe der Staatsklugheit in die natürlichen Verhältnisse des Verkehrs docu»mentiren. Neid, Eifersucht und Fiscalität waren von jeher die Haupttriebfedernder Beschränkung der Handelsfreiheit, wodurch die richtigen Ansichten von derNatur in dem Gange des Handels immer mehr verwirrt wurden. Selbst als dievon Adam Smith aufgestellte, durch unwiderlegbare Argumente begründete,Theorie einer neuen staatSwirkhschaftlichen Schule das Dasein gab, stand den-noch die von den meisten europäischen Regierungen gehandhabte Praxis mit der-selben im offenbaren Widersprüche. Das Handelssystem Englands, zu wel-chem schon unter Elisabeth der Grund gelegt wurde, diente al« Muster derNachahmung für die übrigen europäischen Staaten. Die rasche Entwickelung undda« Ausblühen de« englischen Handels seit Elisabeth'« Zeit, wurde mit Unrecht weni-ger als eine Folge der günstigen geographischen Lage Englands, der Umschiffung des
») Preußen schloß auf den Grundsatz der Reciprocität Handelsverträge mitDänemark 1818, mit Großbritannien 1824, mit Mecklenburg-Schwerin, mitSchweben und Norwegen und mit Brasilien 1827, mit den Bereinigten Staatenvon Nordamerika 1828.
Conv -kex. der neuesten Zeit und liitrratur. lv. 79