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Synodal- und Presbytcrialwesen
auszuüben". Nachdem diese Ständcversammlung bald darauf aufgelöst wordenwar, nahm in der folgenden der Abgeordnete Schott dieselbe Motion, wieder aufund begründete sie noch weiter. In derselben Ständeversammlung hatte auch derAbgeordnete Schmid eine Motion „auf angemessene Reorganisation der Kirchen-convenle, als erster Grundlage der Repräsentation der protestantischen Kirche"vorgetragen, worin er nur auf eine künftig noch einzuführende Vollendung derkirchlichen Repräsentation durch eine Generalspnode hinwies. Aber bis jetzt sindalle diese Anträge auch ohn- Erfolg geblieben und von Seilen der Regierung ist auchnoch wenig Hoffnung aus eine baldige Befriedigung dieses dringenden und gerech-ten Bedürfnisses der protestantischen Kirche Würtembergs gemacht werden. (Vgl.Märklin, „Über die Reform d-S protestantischen Kirchenwesens, mit besonde-rer Rücksicht auf die protestantischr Kirche WürtembergS", Tübingen 1833.) —Noch viel entfernter von dem Ziele einer selbständigen Organisation steht aber dieprotestantische Kirche in Hess en - Da > mstadt. Hier finden sich einige nmsehr schwache Spuren von einer kirchlichen Repräsentation in den Localkirchenvor-ständen, die in den einzelnen Gemeinden bestehe», und nur nach einer höchst be-schränkten freien Wahl zusammengesetzt werden, sodaß sie ganz in den Händen derRegierung und der weltlichen Localdehörden bleiben. Im Übrigen ist die Kircheganz nach dem Princip der Eonsistorialverfassung organiflrt, und die kirchlicheGesetzgebung geht wie die politische von den Landtagen aus. Erst neuerlich(1832) ist diese Einrichtung durch ein großhcrzoglicheS Edict wieder bestätigtworden.
Das Verlangen nach selbständiger Organisation der protestantischen Kirchedurch Presbyter!«!- und Spnodalverfassungcn ist neuerlich in mehren deutschenStaaten lebhafter und kräftiger hervorgetreten, wo seit dem wichtigen Jahre 1830freiere repräsentative StaatSverfassungen in das Leben getreten sind und dadurchder öffentliche Geist für Reformen in den gesellschaftlichen Verhältnissen gewecktworden ist. So haben fich gleichzeitig mit den politischen Reformen in Sach-sen, in Kulheffen , in Hanover, in Braunschwcig!c. kräftige und zahlreicheStimmen für kirchliche Reformen erhoben. In allen diesen Ländern ist je-doch daS Verlangen bis jetzt noch unerfüllt geblieben. In Hanover sprach eSsich nur durch mehre Druckschriften aus, welche die öffentliche Meinung füreine Umgestaltung der kirchlichen Verfassung in Hanover zu gewinnen suchten,die aber zum Theil den richtigen Gesichtspunkt verfehlten. So gehen die Vor-schläge Hölty'S („Die Notbwendigkeit zeitgemäßer Reformen in den kirchlichenVerhältnisse» d-S protestantischen Deutschlands", Hanover 1831) hauptsächlichnur aus eine korporative Organisation und höhere Stellung des geistlichen Stan-des ; er verlangt Synoden, aber nur aus Geistlichen zusammengesetzt. Ihm ent-gegen weist Petri („Die Bedürfnisse und Wünsche der protestantischen Kircheim Vaterland«", Hanover 1832) das in diesen Vorschlägen liegende Hierarchi-sche treffend nach, er selbst verkannte dagegen zu sehr die kirchliche Autonomie, in-dem er den Synoden alle constitutive und exekutive Gewalt abspricht und st« nurauf das Aussprechen der Wünsche der Kirche beschränken will. (Vergl. noch: „ÜberVerwaltung und Verfassung der lutherischen Kirche im Königreich Hanover,von einem Juristen", Hanover 1832; Schläger, „Was fvdert daS Kirchcn-und Schulwesen im Königreich Hanover", Hanover 1832.) Die ganze Ange-legenheit scheint jedoch in Hanover ganz wieder bei Seite gelegt zu sein. Nur dieReformirlen im Hanöverschen sind im Besitze einer Synodal- und Presbyterial-verfassung, die Lutheraner stehen noch allein unter ihren Consistoricn. — InBraunschweig blieb man nicht blos bei Druckschriften stehen, sondern diemeisten Geistlichen des Landes, worunter auch die G-ncralsuperintendenten undfast sämmtliche Superintendenten, vereinigten sich z» einer Petition an den Hcr-
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