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Synodal- und Presbytcrialwesen
neralsynvde von Anspach und Baireuth «om I. 1823 vertagte die Einführungderselben bis auf die nächste Synode. So blieb das ganze Institut in diesem hal-ben und deswegen unwirksamen Zustande, und es ist sehr zu beklagen, daß seineGegner sich zur Verwerfung d-S Ganzen hinreißen ließen, statt ihren Widerstandnur auf die verderblichen hierarchischen Element- desselben zu richten. Ein nichtgeringeres Hinderniß der freien Entwickelung der kirchlichen Verfassung BaiernSist aber auch die Regierung und die Stellung der protestantischen Kirche ,u ihr.Die dänische Regierung scheint nämlich selbst eine wahre Selbständigkeit und freieEntwickelung der protestantischen Kirche nicht ernstlich zu wollen. Eine von ihrausgehend- hierarchisch-katholische Richtung tritt dem Protestantismus überallhemmend entgegen, und eine mit jener innerlich nahe verwandte mystisch-pro-testantische Richtung, die sich der Regierung bemächtigt hat, übt -inen s-hr nach-theiligen Einfluß auf die protestantische Kirche aus. Dieser schädliche Einfluß derRegierung ist aber um so leichter möglich, da das protestantische Oberconsistoriumdurchaus keine unabhängige Stellung gegen die Regierung einnimmt. Die Ange-legenheiten der Kirche überhaupt sind nämlich in Baicrn einer besondern Stille desMinisteriums deS Innern, unter dem Namen des obersten Kirchen-und Schul-ratheS unterworfen, welcher aus drei Räthen besteht, von denen nur einer prote-stantischer Confesston ist. Diesem ist das protestantische Oberconsistorium unmit-telbar untergeordnet, es ist also dem Einfluß einer überwiegend katholischen Be-hörde preisgegeben. Dazu kommt endlich, daß die mystische Tendenz der Regie-rung durch eine sehr weitverbreitete mystische Partei unter den bairischen Geistli-chen sehr unterstützt wird. Unter diesen Umständen ist es zu verwundern, wie diedänische protestantische Kirche nur noch in den,'Grade sich aufrecht zu erhalten ver-mochte, wie es der Fall ist. Die seit der Einführung der Synodalverfassung ge-haltenen drei Generalsynoden (im I. 1823, 1827 und 1832) haben fast garkeine positiven Resultate für die Kirche hervorgebracht, weil sie nur im Wider-stände gegen die Regierung und da« Oberconsistorium ihre Kraft erschöpfen muß-ten. Die Einführung einer neuen Kirchenordnung, einer Agende und eines Lan-deskatechiSmuS, mit denen sich die drei Versammlungen beschäftigten, ist noch im-mer nicht zu Stande gekommen, weil die von dem Oberconsistorium vorgelegtenEntwürfe so sehr im Sinne der altgläubig-mystischen Parkei abgefaßt waren,daß sie mit Recht von den Synoden verworfen wurden. Mehre sehr zeitgemäßeAnträge der Synoden, z. B. auf eine von dem Ministerium des Innern unabhän-gige Stellung deS protestantischen Oberconsistorium«, auf eine zahlreichere Theil-nahme der Laien an den Synoden, auf Bereinigung der beiden Synoden zu ei-ner, wurden ebenso wenig berücksichtigt, als die Bitte mehr» Mitglieder der protestanlischen Kirchengemeinde zu Nürnberg, daß der künftigen Generalsynode eineder Zahl der Geistlichen gleiche Zahl weltlicher Mitglieder durch frei« Wahl derGemeinden beigefügt werden möchte (1832). — Zu erfreulichern Resultatenhat die seit 1818 eingeführte freie Kirchenverfassung in dem bairischen Rhein-kreiS geführt. Der freisinnige und muthige Geist der Bewohner RheinbaiernShat hier, unterstützt dmch manche günstigere Verhältnisse, «ine achtungSwerlheSelbständigkeit der protestantischen Kirche begründet. Die kirchliche Verfassunghat hier dadurch einen festem Grund in dem Volk, daß jede Pfarrgemeinde einsreigewähltes Presbyterium hat. An diese reihen sich die Diöcesansynode, die ausGeistlichen und Weltlichen bestehen und ebenso die General- und Provinzialsy-node. Die Mitglieder der letztem werden jedoch nicht alle frei gewählt, denn au-ßer einem weltlichen und einem geistlichen Mitglied« aus jeder Diöcesansynode,sind alle Decane von AmtSwegen Mitglieder derselben, und außerdem hatten dieMitglieder der Kreis- und Provinzialconsistorien Sitz und Stimme, und ein Ab-geordnet» des Oberconsistoriums dirigirt und ein königlicher Eommissair wohnt
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