Synodal- und Prcßbyterialwesen I23L
freie Kirchenverfassung, an der Geistliche und Laien mit Liebe hangen, die sie mit re-gem Eifer und Gemeingcist fortwährend ausüben und mit Festigkeit zu behauptenwissen. *) Die Gemeinden wählen ihre Pfarrer selbst, mit Ausnahme einiger wenigerPatronatstellen; die Geistlichen sind unter sich alle gleichen Ranges, und wählenselbst ihre Synodalvorstcher (Superintendenten) auf drei Jahre; an ,den in derRegel jährlich gehaltenen Synoden haben außer den Geistlichen auch Älteste ausdem LaienstandeLheil; von den Synoden wird die ganze Gesetzgebung und Ver-waltung der Kirche durch Stimmenmehrheit ausgeübt. Mit welcher Festigkeitnamentlich die Grafschaft Mark ihre verfassungsmäßige kirchliche Unabhängigkeitbehauptet, das beweist unter Anderm die edle Freimüthigkeit der Provinzialsynodezu Lippstadt (12. Sept. 182V), mit der sie gegen die Regierung den lebhaftenWunsch ausspricht, daß ihre Presbyterialverfaffung möchte beibehalten werden,und die Erklärung hinzufügt, daß sie jede andere, ohne freie Einwilligung der Ge-meinden eingeführte als eine aufgedrungene betrachten werde; ferner die Be-schlüsse der Synoden zu Hamm (1824) und Hagen (1825), durch welche sie dieVerwerfung der neuen Agende aussprache». Im Bergischen dagegen scheint dasInstitut der Synoden fast ganz einzugehen, da schon seit mehren Jahren keineSynode mehr dort gehalten worden ist; obgleich die Gemeinden ebenso dazu be-rechtigt sind.
Die protestantische Kirche Baierns ist zwar schon seit einer Reihe vonJahren im Besitze einer Synodal- und zum Theil auch Presbyterialvcrfas-sung, aber ein Ausammmcnfluß von mehren hemmenden und störenden Verhält-nissen, hat bis jetzt ihre gedeihliche Entwickelung immer noch zurückgehalten,sodaß sie noch wenige oder gar keine Früchte für die bairische protestantische Kirchebringen konnte. Zu diesen ungünstigen Verhältnissen gehören zunächst mehrebedeutende Gebrechen in der kirchlichen Verfassung selbst. Unter diese Gebrechenist zuerst das unverhältnißmäßige Übergewicht der Geistlichen über die Laien in denSynoden zu zählen, denn auf sechs Geistliche kommt nur ein Laie, und diesewenigen werden noch dazu aus dem Beamtenstand von der Regierung gesetzt, sindalso nicht unabhängige Vertreter der Gemeinden, sondern nur Organe der Regie-rung. Ferner gehört dahin die Trennung in zwei Generalsynoden zu Anspachund zu Baireuth, wodurch die Kirche eines festen Mittelpunktes und kräftigenZusammenwirkens beraubt wird. Dazu kommt die unvollkommene Organisationder Presbyterien, ohne die es den Synoden immer an Kraft und Leben fehlenmuß. Das Institut der Presbyterien wurde zwar der dänischen Kirche schon1821 von der Regierung selbst angeboten, allein es misglückte dadurch, daß derEntwurf ihnen eine die Gewissensfreiheit bedrohende Kirebenzucht beilegte, wo-durch es mit Recht den heftigsten Widerstand aller Freisinnigen unter Geistlichenund Laien erregte, die darin ein Werkzeug der mystisch-hierarchischen Partei zurUnterdrückung der religiösen Freiheit sahen. Wurde doch den Presbyterien sogardie Befugniß eingeräumt, über die Lehre der Geistlichen Aufsicht zu führen. Nacheinem lebhaften Kampfe, in dem der Conststorialrath Fuchs und der Decan Leh-mus als Vertheidiger des Entwurfs der Presbyterien, der AppellationsrathScyffert, der Regierungsrath Betzold und Andere als Gegner desselben auftra-ten, nachdem eine Consistorialverordnung vom 1.1822 die Wahl und Einfüh-rung der Presbyterien verordnete, wogegen von mehren Städten, wie Anspach,Nürnberg, Augsburg, Rorhenburg, Nördlingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangenund andern Orten Prokestationen eingelegt wurden, wurde durch ein« königlicheBestimmung das ganze Presbyterialwesen wieder aufgehoben, mit Ausnahmederjenigen Gemeinden, wo die Presbyterien bereits gewählt waren, und die Ge-
") S. Bäumer, „Die Presbyterialverfaffung in ihrer Begründung und ihremWerthe" (Hamm I8LZ).