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Synodal- und Presbyterialwesen
und sonst nur noch in einzelnen zerstreuten reformirten Gemeinden in verschiedenendeutschen Staaten. Die neuern Streiter für diese Verfassung haben sich oft aufdiese Länder als auf redende Beweise für die heilsamen Erfolge dieser Verfassung«-form berufen, und insbesondere hat man die schottische Kirche, in der die Pres-byterial- und Synodalverfassung ihre vollkommenste Ausbildung gesunden ha«als ein Vorbild für unsere Kirchen aufgestellt. ') Allein man darfnicht unmittel-barvon D-m, was dort dadurch geleistet worden ist, aufDas schließen, was dieselbenFormen unter uns leisten «erden, denn man vergißt, daß diese Formen dort unterdem Einfluß der kraftvollen religiösen Begeisterung der Reformationszeit gebildetwurden, und -S fragt sich sehr, ob die bei uns unter ganz andern Bedingungeneingeführten Formen dieselben Früchte tragen werden. Die schottische Kirchenver-saffung aber ist wesentlich bedingt durch den in ihr herrschenden düstern puritani-schen Geist, der unserm freiern religiösem Geist völlig fremd ist, und den wiruns auch keineswegs anzueignen wünschen wollen. Der erste bestimmtere Ver-such zur Einführung von Presbytcrial- und Synodalvcrfassungen in dem prote-stantischen Deutschland fand in Preußen statt. Schon 1816 waren daselbstdurch eine königliche Verordnung Kreis- und Provinzialspnoden nebst Presbyke-ricn eingeführt worden. Die Synode» wurden auS den Predigern einer Dlöcesunter ihrem Superintendenten und aus den Superintendenten uuter ihrem General-superintendenten oder Propste gebildet, die jedoch anfangs nur schlaff in das Le-be» traten. Auch wurde 1817 eine Generalspnode verheißen und der Entwurfversprach ihr einen ähnlichen Einfluß auf die Gesetzgebung der Kirche, wie denLandständen auf die des Staats. Allein, obgleich diese Verheißung 1822 wie-derholt wurde, so ist sie doch nie in Erfüllung gegangen. Denn als in Folge die-ser Erwartung in den Kreis - und Provinzialspnoden eine lebhafte Bewegung ent-stand, die sich durch manche kühne Petitionen, hier und da durch Widersetzlichkeitgegen die soeben unternommene Union und andere Reibungen äußerte, so än-derte die Regierung ihren Plan und zog sich scheu davon zurück. Damit gingenauch die schwachen Ansänge einer freien Kirchenverfassung noch zu Grunde. Dennda die sehr regsame Thätigkeit der Presbyterien und untern Synoden keineSpitze und keinen Vereinigungspunkt hatte, da ihre Anträge bei der Regierungselten Berücksichtigung fanden, so mußte ihr Eifer an der Erfolglosigkeit ihrerThätigkeit bald erkalten und so erstarb allmälig das ganze Institut wieder. Außerder zu großen Schüchternheit der Regierung, welche eine zu große Bewegung da-von fürchtete, trug zum Mislingen des Unternehmens auch der große Fehler inder Anlage bei, daß die Synoden nur aus Geistlichen gebildet wurden; denn da-durch wurde das geistliche Standesinteresse einseitig angeregt, während die übri-gen Volksrlassen entweder gleichgültig gegen die ganze Angelegenheit blieben oderihr sogar widerstrebten. Dadurch wurde nicht mit Unrecht die Besorgniß vor derEntwickelung einer hierarchisch-n Macht in der protestantisch-preußischen Kirchelaut, die bei der zum Mistrauen geneigten Regierung nur zu willig Gehör fand.Statt aber diese Besorgniß durch eine freiere Verfassung, welche auch den LaienTheilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten gestattete, und durch bessere Bele-bung der Presbyterien zu entfernen, zog man es vor, die ganze Verfassung zulähmen und zu paralysiren. Mehre gewichtige Stimmen, die sich bei Gelegenheitdes AgcndcnstreiteS mit Nachdruck für die Sache der freien Kirchenverfassung er-hoben (z. B. „über das liturgische Recht evangelischer Landesfürsten", vonSchleiermachcr, Göttingcn 1824), scheinen bei der Regierung eher Misfallen alsBerücksichtigung gefunden zu haben. Nur in den westfälischen Provinzen, undbesonders der Grafschaft Mark, erhielt sich bis auf wenige Modifikationen die alte
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*) Bergl- Gcmbcrg, ,.Dic schottische Nationallkrche" (Hamburg 18Z8).