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Griechenland
Kirchenversammlungen zu berufen. Die Synodalrälhe werden besoldet, so langesie im Dienste sind und haben den Rang von Staatsrälhen.
Über die Zustimmung des Patriarchen und der Synode zu Konstantinopelwelche in jedem Kalte noch rechtlich begründete Ansprüche auf Entschädigung fürverlorene Privilegien und Einkünfte haben, scheint man dabei ziemlich leicht bin-weggegang.n zu sein. Am passendsten wären freilich wol die Bestimmungen überdas eventuelle Verhältniß des bisherigen geistlichen Oberhaupts Griech.nland« zudessen neuer Regierung mrl in die Protokolle aufgenommen worden, wodurch dieTrennung Griechenlands von dem osmanischen Reiche festgesetzt wurde. Viel-leicht wäre man dadurch manchen Übeln Händeln entgangen, die Griechenland indieser Beziehung noch jetzt und IN Zukunft zu bestehen haben dürfte, üorigensbrachte diese sogenannte Unabhängigkeitserklärung im Volke eben nicht die günstigsteStimmung hervor. Man merkte wol, daß es sich dabei um nichts weniger als dieUnabhängigkeit der Kirche und ihrer Diener handele, sondern daß es, allem Be-stehenden und den im Orient einmal herrschenden Ansichten zum Trotze, blos dar-auf abgesehen sei, dem Klerus nach ncufranzösischcm Muster seiner unabhängigenEinkünfte zu nehmen, und ihn der welrlicben Macht gänzlich unterzuordnen. Mankonnte sich nicht erwehren, hierin ein gewisses Mislrauen der Regentschaft gegendie griechische Geistlichkeit zu erblicken, und machte mit Recht darauf aufmerksam,daß diese Geistlichkeit, so sehr sie auch jetzt gesunken erscheine, doch noch bedeuten-des Ansehen und großen Einfluß bei dem Volke besitze, und daher eine mächtigeStütze des Thrones sein würde, wenn man ihr ihre Unabhängigkeit gelassen undvor Allem danach gestrebt häkle, sie durch eine würdige Behandlung und tüchtig«Bildung in den Augen dcS Volkes zu heben. BildungSanstalren für Geistlichewurden versprochen; sie traten aber so wenig ais die übrigen Schulen ins Leben,zumal da die Regierung, angeblich um den Einfluß der Jesuiten zu verhindern,alle Theilnahme der kirchlichen Behörden an der Organisatwn und Führung vonLehranstalten untersagt halt«. Im Ganzen wurde man auch bei diesen kirchlichenEinrichtungen wieder sehr an Baiern erinnert, und die Vergleichung des protestan-tischen Obcrconsistoriums mit der hellenischen Nationalspnvbe lag ziemlich nahe.
. Nur, meinte man, genieße jenes noch mehr Selbständigkeit als diese, weites definitivangestellte und nicht jährlich wechselnde Räthe habe, und überdies durch seinen Prä-sidenten in der Kammer der Rcichsräthe vertreten werde, während die protestan-tische Kirche in Barem noch durch ihre Synoden einen weil größern Antheil an derOrganisation ihrer innern Angelegenheiten nehme, als der hellenischen Synode zu-gestanden sei. Gleichwol wurden diese kirchlichen Einrichtungen von mehrenSeiten gepriesen, wogegen viele parleisüchtige Agenten der Opposition sie zumMittel der Aufreizung des Volkes benutzen mochten. Sie hatten dabei leichtesSpiel, und fanden einigen Anklang; im Ganzen aber scheiterten drcse Machina-tionen an dem festen Vertrauen, welches die Regentschaft einmal bei dem bessernTheile des Volkes gewonnen hatte. Die praktische Anwendung der gefaßten Be-schlüsse, die man von d.r Zukunft erwarten muß, kann allein für oder gegen ihreZweckmäßigkeit zeugen. Die römisch katholische Kirche, welche der Papst selbstdem Könige, während seines Aufenthalts zu Rom, angelegentlich empfohlenhatte, war überhaupt bis jetzt wenig in Betracht gekommen. Der König selbst be-gnügte sich mit einer Hauskapclle, welche von zwei Kaplanen bedient wird, undobgleich die Zahl der Katholiken zu Nauplia schon bedeutend war, so hatte mandoch kaum ernstlich an die Einrichtung einer Kirche für den römisch-katholischenRitus gedacht. Später bestimmte das Gerücht eine ehemalige Moschee dazu.. Inder katholischen Kirchenverfassung der Gemeinden aufTinoS und Syra wurde nichtsWesentliches geändert. Der Schutz Frankreichs, dessen sie sich früher zu erfreuengehabt hatten, fiel mit der neuen Ordnung der Dinge von selbst weg; ihr Verkehr
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