Druckschrift 
Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
1085
Einzelbild herunterladen
 

Griechenland

1085

V.?,

^!Ichk^tiÜ! 17

ÄA

Msi

bim,

«Dtzst

»m

«i«i

äk '«lpirj!«.i-ililirt

»!»'

i-b>n

.jichi

W.

Ob»

P-'

befriedigende Antwort. Ihr gebühren daher die Rechte der Souverainetät, soweit sie unbeschadet der Persönlichkeit des Königs von Andern repräsentier und ge-handhabt werden können; sie ist im Besitz der executiven und unter den bestehen-den Verhältnissen fast ausschließend der legislativen Gewalt, entscheidet als obersteStaaiSbehörde in letzter Instanz und scheint der Verantwortlichkeit enthoben zusein. Die durch die Conserenz zu London vertretenen Mächte habe» es nicht sürnöthig gehalten, auf nähere Bestimmungen über die Befugnisse der Regentschaftim Einzelnen und namentlich ihr Verhältniß zum griechischen Volke einzugehen;so wenig wie man es für angemessen hielt, der königlichen Gewalt durch eine vondem Könige und seinen Stellvertretern zu leistende Garantie sür die Erhaltung derbestehenden Volksrechte beschränkende Grenzen zu setzen. Ob in dieser Beziehungder Regentschaft besondere Weisungen ertheilt wurden, welche nicht zur Öffentlich-keit gekommen sind, bleibt ziemlich gleichgültig, da diese in ihrer öffentlichen Stel-lung durchaus nichts ändern können. In jedem Falle hatte die unbeschränkteMacht, mit welcher sie in Griechenland erschien, etwas Beunruhigendes, wäh-rend sie auf der andern Seite die Regentschaft selbst in einer gewissen Unbestimmt-heit ließ, welche durch das Provisorische und die im Ganzen genommen doch sehrkurze Dauer ihrer Wirksamkeit nur noch vermehrt werden mußte. Fassen wirnun ferner die Regentschaft nach dem zweiten oben angegebenen Gesichtspunkte soauf, n ie sie wirklich ins Leben trat, so erscheint ihre Lage nur um so schwieriger.Durch die Gewalt der Umstände, welche vor Allem von der neuen Regierung gän;liche Parleilosigkeit und Einheit der Principien verlangte, sah man sich in dieNothwendigkeit versetzt, die Regentschaft allein Männern anzuvertrauen, welchenEilten und Sprache, die Bedürfnisse und die jüngsten politischen VerwickelungenGriechenlands zum Theil ganz fremd, zum Theil nur so weit bekannt waren, alssie darüber Berichte und Mittheilungen von Andern erhalten hatten. Man hat«ersucht diesem Üoclstande einigermaßen dadurch abzuhelfen, daß man einen derausgezeichnetsten Philhellcnen, der während seines frühern langen Aufenthalts inGriechenland vielfache Gelegenheit gehabt hatte, Land und Leute kennen zu lernen,zum Mitgliede der Regentschaft ernannte. Allein, ganz abgesehen davon, daßdie frühere Wirksamkeit des Generalmajors von Heidegger in Griechenland vor-zugsweise auf den administrativen Theil des Kriegsdepartements beschränkt gewe-sen war, so hatten doch auch die seit seiner Abwesenheit (er verließ Griechenland1829) eingetretenen Veränderungen ganz neue und eigenthümliche Verwickelun-gen herbeigeführt, deren geschickte Lösung nur dem völlig Eingeweihten möglich zusein schien.

Die oben gegebene Zusammenstellung der nach dem Tode des Präsiden-ten Grasen Kapodistrias eingetretenen Ereignisse (s. Kapodistrias undOtto König von Griechenland) überhebt uns gegenwärtig jeder unnnö-lhigen Wiederholung; wir erinnern, gestützt auf jene Mittheilungen, blos nocheinmal daran, daß in Griechenland die Zerrüttung aller öffentlichen Verhältnisse,namentlich in administrativer und finanzieller Hinsicht, nie größer, die Spaltungund die Stellung der Parteien nie drohender, die Leidenschaften nie heftiger, aberauch die Erwartungen nie gespannter waren, als kurz vor der Ankunft des Königsnuo der Regentschaft. Die Verzögerung derselben hatt« in der Masse des Volkesdie Sehnsucht nach der neuen Ordnung der Dinge aufs Höchste gesteigert. Hoff-nungen und Wünsche, bei diesen so lebhaften und Phantasiereichen Griechen über-haupt wenig um die Mittel zu ihrer Verwirklichung besorgt, hatten längst dieGrenzen der Wahrscheinlichkeit, ja der Möglichkeit überschritten. Jeder sah zu-nächst nur sich und seine Bedrängniß, seine vermeinten oder wahren Ansprüche;der Eine berechnete im Voraus die Stellung, welche ihm unter der neuen Regie-rung zu Theil werden müsse, nach seinem bisherigen Einflüsse und der Macht sei-