Druckschrift 
Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
1084
Einzelbild herunterladen
 

1084

Griechenland

Nov. 1831. Bevollmächtigter außerordentlicher Gesandter bei der Konferenzin London war er vvm Jun. bis Aug. 1832; kehrte am S. Sept. nach Brüsselzurück und übernahm das Portefeuille der auswärtigen Angelegenheiten am 18.desselben Monats. Noch an demselben Tage unterzeichnete er die Jstnructicnen zuden directen Unterhandlungen mlt Holland und enthüllte dadurch die Taktik deshaager Cabinets. ES darf nicht unbemerkt bleiben, daß, als er nach seiner Rück-kehr aus London, darauf bestanden, es müßten die Unterhandlungen auf einenganz andern Fuß gebracht werden, alle übrigen Minister bereits ihrer Verantwort-lichkeit entledigt waren, und daß er während eines Monats «vorn 15. Sept. bis17. Oct.) ganz allein die Cabinetsangelegenheiten geleitet und allein jede Verant-wortlichkeit übernommen hatte. (S. Nothomb'sL-sm bistnriguo", S. 225bis 263, und den Rapport des Generals G. vorn 16. Nov. 1832.) Durch seinenergisches Eingreifen in die belgischen Angelegenheiten kam auch die Expeditiongegen die Citadelle von Antwerpen lm Der. 1832 und der Traktat vom 21. Mai1833 zu Stande. Diese beiden Resultate blieben immer die bemcrkenswertheffen,die seit dem Regierungsantritte Leopold's in der Unterhandlungsgeschichte mit derlondoner Konferenz vorgefallen sind. Vereint mit van de Weper. wurde G. vom Kö-nig im Jun. 1833 zum außerordentlichen Gesandten bzi der Conferrnz in Londonernannt, um dort den definitiven Traktat mit Holland zu unterhandeln. Nachvielen vergeblichen Versuchen aber unterzeichnete eram 28. Sept. 1813 jene Note,welche die Hauptveranlaffung, die den Bruch der Unterhandlungen herbeigeführt,genau entwickelt. Nach dem Traktat von Zonhoven im Der. 1833 legte er am25. desselben Monats sein Amt als Minister nieder, und ward vom König gleichdarauf zum bevollmächtigten Minister und außerordentlichen Gesandten am berlinerHofe ernannt. Seine Anerkennung in Berlin fand jedoch Schwierigkeiten undG. kehrte nach kurzem Aufenthalt in Deutschland nach Belgien zurück. (97)

Griechenland. Wenn wir es unternehmen, zu den bereits gegebenenAufsätzen über die neuesten Verhältnisse des griechischen Staats (verch Grie-chenland Äapodistrias Otto, König von Griechenland)hier eine ergänzende Fortsetzung zu geben, so wird man ebenso wenig einevollständige historisch« Darstellung der bisherigen Wirksamkeit der Regentschafterwarten, als es unsere Absicht sein kann, uns über dieselbe lraend ein voreiligesUrtheil zu erlauben. Die Thatsachen find noch zu neu, die Nachrichten zu un-bestimmt, mitunter wol auch zu unlauter, und das Material überhaupt za be-schränkt, als daß man feste Gesichtspunkte für eine haltbare Beurtheilung des Ge-schehenen gewinnen könnte; zumal da wir es für völlig unangemessen halten, hierdem Geschmacke der Zeit vielleicht insofern zu huldigen, als wir uns auf politischeSpeculationen über etwa mögliche oder zu erwartende Resultate einlassen sollten,über welche uns die Zukunft am besten belehren wird. Wir wollen blos, mit vor-sichtiger Benutzung der uns zugekommenen Berichte, eine gedrängte ÜbersichtDessen geben, was seit 1833 die Regentschaft wirklich für die Organisation dergriechischen Monarchie gethan hat, und dabei zeigen, in wie weit sich die Keimeder neuen Ordnung der Dinge entwickelten und wo sich bedeutende Mangel nochfortwährend fühlbar machen.

Zu diesem Zwecke gehen wir auf die Ankunft der Regentschaft in Griechen-land zurück, deren Stellung schärfer aufgefaßt werden muß, als es bisher vonuns geschehen ist. Es ergeben sich dabei von selbst zwei Gesichtspunkte, welchewir, ohne Gefahr eines Mißverständnisses, den rein politischen und denpraktischen nennen können. Fragen wir nämlich blos danach,'welches diepolitische Stellung der Regentschaft sein soll, welches ihre Macht und ihre Attri-bute sind, so gibt hierauf das Protokoll vom 7. Mai 1832, weiches sie zur völ-lig stellvertretenden Behörde des minderjährigen Königs erhebt, im Allgemeinen

>W»">

AM«

E

sich»»

,,«W

-modh,«i

hk lspi -