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Würtemberg in der neuesten Zeit
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um übertreten, sondern um gehalten zu werden. Es ist im Laufe unserer Verhand-lungen viel getadelt, ja es sind arge Dinge gesagt worden. Aber was hilft dieserTadel, wenn man ihm nie Folge gibt? Was mich betrifft, so wüßte ich es mitmeinen Begriffen von Logik, Eid und Pflicht nicht in Einklang zu bringen, wennich einem den unerläßlichsten Bedingungen des constitutivnnellen Princips so we-nig entsprechenden Regierungspstems durch Bewilligung der zu Fortsetzung dereingeschlagenen Bahn crfoderlichen Mittel meine Zustimmung ertheilen würde.Ich miSkenne nicht, daß einzelne Stimmen iu diesem Saale lautlos verhallen.Aber ich rechne aus die moralische Wirkung, die aus einem offenen Aussprechen derÜberzeugung außerhalb dieses Staats entstehen muß, und wenn auch dieses nichtwäre, so verlangt wenigstens mein Gewissen Befriedigung, Ich mache daher, un-bekümmert um die Misdeutungen, welche etwa daraus erwachsen könnten, vondem im §. 181 der Verfassungsurkunde klar ausgesprochenen Rechte Gebrauchund verwerfe das Budget!"
Nachdem indeß die Regierung Alles zum gewünschten Ziel geführt, zollte dieThronrede den Standesherren „aufrichtigen wohlvollenden Dank für die treuen,stets verfassungsmäßigen Gesinnungen, welche ihren Beschlüssen zur Grundlagedienten, sowie für das aufrichtige Vertrauen, mit welchem sie den Vorschlägen derRegierung entgegengekommen," Gegen die Kammer dcrAbgeordneten bemerkte siehalb missällig, dieselbe habe „in einer langen und sorgfältigen Untersuchung der Be-dürfnisse der Finanzen eine Richtung angenommen, verschieden von dem Geiste frü-herer Landtage, die Administration habe aber keine Untersuchung zu scheuen, übri-gens sei derKönig es derWürde seincrK.rone schuldig, streng auf seinem verfassungsmä-ßigen Rechte zu beharren, und die würtembergische Verfassung, durch ihn und die bei-den Kammern treu gehandhabk, gäbe ihm auch für die Zukunft das beste Mittel,die in ganz Deutschland verbreitete „Faclion" unschädlich zu machen. Das derKammer der Standcsherrcn gemachte Kompliment mußte etwas auffallen; siehatte, jede Neuerung für revolutionnair erklärend, den einzigen die Ablösungsfragebetreffenden Gesetzesentwurf, das „Gesetzlein" über Aushebung des künftigen Neu-bruchzehnten, welches von der Kammer der Abgeordneten berathen und angenom-menworden war, verworfen und zwar auf einen Commissionsbericht, worin derReferent, Graf Aeil, behauptete, die Ablösung der Feudallasten sei weder nothwen-dig, noch gerecht, nach Bolkswunsch. Und doch hatte die Regierung die Erleichterungder Feudallasten als wichtigstes Fördecungsmittel seiner matesiellenZnteressen demVolke verheißen.
Die Stände Versammlung ist blos vertagt, und die Kammer der Abgeordne-ten hat vor ihrer Werabschiedung zwei zum Theil aus liberalen Elementen zusam-mengesetzte Commissionen für Bearbeitung der rückständigen und neuen Gesetzent-würfe gewählt, welche mit dem Frühjahr 1834 ihre Einberufung erwarten , umihre Vorbereitungsarbeiten für den fortgesetzten Landtag, der im Herbste stattfindensoll, zu beginnen. Was ist aber gegen die Opposition der Adelskammcr auszu-richten, da die Regierung nicht einmal das Recht hat, durch eine beliebige Pairs-ecnennung eine Reform der Majorität zu sichern? Daher war es vielleicht Sacheder Klugheit, daß die Regierung nicht allein die um sie verdientesten Mitglieder derKammer der Abgeordneten, den Obertribunalrath Gmelin, den Regierungsdirec-tor Mosthaf und Andere, sondern auch die Wortführer der Kammer der Standes-lierren mit Auszeichnungen bedachte. Der Graf von Schäsberg, das Haupt derHochtorpoppofitron in dieser Kammer, weiland mit den Demokraten der constitui-renden Landtage befreundet, erhielt das Großkceuz der würtembergischen Krone,Dagegen wollte es Vielen befremdend scheinen, daß die Minister, die mit uner-müdlichem Eifer die Rechte der Krone verfochten hatten, leer ausgingen. Esiviu i !e behauptet, man habe es von einer gewissen einflußreichen Seite dem Geheim
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