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Würtemberg in der neuesten Zeit
Abgeordneten, den Standesherren und der Regierung. Die Kammer der StandeS-h,rren halte durch die Gefälligkeit der Volkskammer, ihre BudgctSbeschlüffe einzelnmitzutheilen, über diese den Vortheil erlangt, daß sie, ungeachtet das Grundgesetzden Srandesherren nur das Recht einräumt, das Budget im Ganzen anzunehmenoder zu verwerfen, sich mit ihnen schon über das Einzelne in Unterhandlunganlassen mußte, wobei jene Gelegenheit fanden, gegen jeden einigermaßen popu-lären Beschluß ihr Veto einzulegen. Es war aber namentlich das Recht Etats-pvsüionen nicht nur zu vermindern, sondern auch zu erhöhen, oder „nichtexigirteMirvilligungen" zu machen, welches die Kammer der Abgeordneten in Anspruchnehm, und welches Regierung und AdelSkammer ihr streitig machten, weil es eineInitiative sei, die nur der Regierung zustehe. Es war ein trauriger Streit, aber,wie man versicherte, im Interesse des monarchischen Princips, wiewol schwer ab-zusehen ist, ob dieses hätte gefährdet sein können, wenn die Regierung Gelder,weiche ihr daS Vertrauen der Volkskammer zu Ausführung anerkannt nützlicherMaßregeln anbot, verwendet hatte. Allein aus diesem spitzfindigen Grunde wurdeeine Bewilligung von jährlich 20,000 Gulden für Verbesserung der trostlosenLag« der Mehrheit der Elementarschullehrer, eine von 30,000 Gulden zu endlicherMästung der so oft ersehnten Gesetzbücher und dergleichen mehr zurückgewiesen.Nachdem auf diese Art vielfach parlamentirt, gefaßte Beschlüsse zurückgenommen«der abgeändert waren, hatte der DeparternenlSchef der Finanzen, Herbegen, er-klärt, daß die Regierung daS so unter der Berathung der Kammer der Abgeordne-ten gestalteten Budget genehmig« und die Kammer hierauf dasselbe (am 6. Dec.)mit70 gegen 19 Stemmen angenommen, als einige Tage nachher ein Geheimraths-rescript die Eröffnung brachte, daß doch noch mehre Punkte seien, worin die Re-gierung nicht nachgeben werde, insbesondere daß sie die Ministerbesoldungen nicht,wie die Kammer sie festgesetzt (6500 Gulden), sondern nach ihrem frühern Betrag,so auch die Censoren wie bisher zu bezahlen gedenke u. s. w. Gegen dieses nichtganz aufrichtige Verfahren blieb der Kammer, da es die letzte Sitzung war, in wel-ch» sie diese Eröffnung erhielt, wollte sie ihren Budgetbeschluß nicht umstoßen,l »«zu aber die Majorität keine Lust hatte, nichts übrig, als eine Rechtsverwah-umg einzulegen, die Regierung aber bekümmerte sich darum nicht, sondern half sichlurch den seltsamen Ausweg, daß sie in der Verabschiedung des Etats die abwei-chntden Beschlüsse der Kammer der Abgeordneten in eine Note setzte. Da!>r Etat ein Ganzes bildet, so kann es, nachdem die Kammer ihn angenommen,«cht von der Regierung abhängen, daran noch Abänderungen zu treffen. Viele'chr gemäßigte Mitglieder drückten daher unverhohlen ihren Unmuth über dieseMaßregel au«, während die, welche daS Budget verweigert hatten, gleichsamHon in der Voraussicht derselben vor dem Publikum gerechtfertigt erscheinenMußten. Die Opposition blieb bis aus Ende, da sie den Lauf des Schiffes denietwa, überlassen mußte, ihrem Grundsätze treu, wenigstens keine Gelegenheit zu'»säumen, die öffentliche Meinung über ihre wahren Interessen aufzuklären. InEndabstinunung über das Budget — Uhland nannte sie die Blume aller Abiibmmungen — prägte sich der Geist der Opposition in Form concentrirter Resumös""' Eines der bündigsten und treffendsten dieser ResumeS war die AbstimmungRömer. Nachdem er mehrer Beschränkungen und getäuschter Erwartungerl,^ »ein„aktengetreues Register unserer constilutionnellen Sünden" nannte, er-Mt halle, fuhr er fort: „Zwar weiß ich wohl, daß wir ein kleine« Reich und ein«n,s Parlament sind; ich weiß, daß manche daraus folgern, man brauche eben des-sen nur ein klein wenig verfassungsmäßig zu sein. Da man aber von dem kleinenli», - 2pser fodert, und da das kleine Reich die lange Liste seiner Pflichteni>> die Allerletzte hinaus erfüllen muß, so scheint mir ein festes Beharren auf^ Rechten um so mehr am Platze zu sein, als die Gesetze dazu da sind, nichtd,r n-uesten Seit und tzkeratur. >V. 64