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Vierter Band (1834) S bis Z
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Würtemberg in der neuesten Zeit

güiüß den Weg an die staatsrechtliche Commission. Diese wählte Uhland zu ih-rem Berichterstatter und beschloß eine die Würde der Kammer wahrende Adresse,welche derselbe verfaßte, und die in der 39. Sitzung am 11. März zur öffentlichenBerathung kam.Da die ministerielle Seile der Kammer zweifeln mußte", äu-ßerte ein liberales Blatt in seinem Bericht über diese merkwürdige Sitzung,daß sieinie direrte Verwerfung der Uhland'schen Adresse durchsetzen konnte, so ging ihr Be-finden dahin, die Sache auf die lange Bank zu schieben. So wären die VorwürfeteS Rescripts, welche in der Person des Abgeordneten der Stadt Tübingen imGrunde die Bestrebungen der liberalen Seite der Kammer überhaupt traten, einst-weilen auf dieser liegen geblieben, dadurch aber, daß man die Beantwortung deSRescripts aufschob, um sie mit der Berathung der Molion Pfiz-r'S in Verbin-dung zu setzen oder vielmehr von ihr abhängig zu machen, erhöhte sich die Wahr-scheinlichkeit, im Fall es gelang, diese zu verwerfen, der dann noch etwa nöthigbefundenen Verwahrung eine milde Fassung geben zu können. Ja, durch Ver-werfung der Motion wäre die Kammer der Ansicht der Regierung bcigetretenund eine nachdrückliche Verwahrung dawider hätte keinen rechten Sinn mehr ge-habt." Daher die eine Meinung, man könne die materielle Frage von der formel-len nicht trennen, die andere, man müsse sie trennen, weil es sich hier zunächst nichtum die Bundcsbeschlüffe, sondern, wie Pfizer die Sache gleich aufgefaßt, um Ab-weisung eines gegen die Selbständigkeit der Kammer gerichtetenAnsinnens"handle. Nach einer langen stürmischen Verhandlung, nach mehren Versuchen,mildern Adressen Eingang zu verschaffen (drei oder vier Mitglieder hatten fertigeEntwürfe, Andere Amendements mitgebracht), ging mit geringen Modifikationenllbland's Entwurf mir einer Majorität von 53 Stimmen durch. Diese Adresseschickte den Satz voraus, daß Pfizer blos von einem Recht und einer Pflicht Ge-brauch gemacht habe, welche nach der Verfassung jedem Mitglied« zustehen, näm-lich, wenn es die Verfassung von irgend einer Seite für gefährdet oder verletzt an-sitze, hierüber unumwunden zu sprechen und die ihm zur Wahrung derselben geeig-net erscheinenden Anträge zu machen; sie setzt kurz auseinander, wie Pfizer's An.trag ganz in dem ordnungsmäßigen Geschäftsgänge eingeleitet worden sei und fährtfort:Wir finden zu erklären uns verbunden, daß wir weder in diesem geregeltenVerfahren irgend eine Störung eintreten zu lassen, noch unsern künftigen Beschluß,wie solcher ausfallen möge, ein anderes Gepräge aufzudrücken gemeint seien alsdasjenige der leidenschaftloien Erwägung, die ein über diese gegenwärtig hochwich-tige Frage unsers Verfassungsrechrs sich verbreitender Vertrag in vorzüglichemEiade verdient. Nimmermehr würden wir uns bestimmt finden können, eineMotion mit Unwillen zu verwerfen, die uns, noch unabhängig von unftrm Ur-theil über die Hauptfrage, den Eindruck gewissenhafter Forschung von Seiten ihresDirlassers zurückließ. Vornehmlich aber halten wir uns verpflichtet, gegen dievorgreifende Einschreitung in den gemessenen Gang unserer Verhandlungen, wiesolche durch den Erlaß vom 2723. Fcbc. geschehen ist, eine Einschreitung, wo-durch uns für die Beschlußnahme selbst die Gemüthssiimmung angesounen wird,sowol die Freiheit der Kammer als die verfassungsmäßige Unverantwor.lichkeit desemjllnen Mitgliedes derselben hiermit feieckich zu verwahren." Am 22. Märzfolgte die Antwort, eS war die Auflösung der Ständcversammlung. Gleichzeitigkam noch ein Geheimrathsrescript, welches den Beweis führen wollte, jene Ver-wahrung sei durchaus unstatthaft gewesen; es sei nicht wahr, daß der Gehcimralhw seinem Erlaß einerBeschlußnahme der Kammer vorgegriffen, sie hätte nichtsals die Äußerung eines in sie gesetzten Vertrauens darin finden sollen; es sei ihrvollkommen freigestanden, ob sie diesem Vertrauen habe entsprechen wollen odervtcht, sie habe das letztere gewählt; nach einer solchen Erklärung und nach den Er-sahrungen, die man überhaupt von Anfang des Landtags an zu machen gehabt,