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Vierter Band (1834) S bis Z
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Würtemberg in der neuesten Zeit

nicht ohne mancherlei feindselige Reibungen von der Opposition zur Sprache ge-bracht. So die Anträge auf eine den Bedürfnissen des gewcrbtceibenden Volkesbesser entsprechende Einrichtung der Unterrichtsanstalten (statt der ausschließend fürgelehrte Zwecke eingerichteten sogenannten lateinischen Schulen und Gymnasien),auf Belebung der Kirchlichkeit durch Einführung einer Repräsentation in der evan-gelische» Kirche zu Begründung ihrer verfassungsmäßigenAutonomie" (statt desdespotischen ConsistorialccgimentS unter dem landesherrlichen Episkopat), auf Ver-einfachung und Entvormundung des Gemcindcwesens, auf gleichere Vertheilungder Staatslasten (statt z. B. der Steuerbefreiung für die Apanagirtcn, die derStändeversammlung von 1830 diesen Vorzug verdanken, der Übertragung man-cher allgemeinen Slaatsausgaben auf Gemeinde-und Amtscorporationskassen);so die Äußerungen über Misbräuche beim Pensionswesen und die Nothwendigkeiteiner Revision des P-nsiönsgesetzes, bei welcher Gelegenheit namentlich sehr persön-liche Angriffe gegen den Kriegsminister von Hügel gerichtet wurden, dem manNepotismus, willkürliche Pensionirungen und Beförderungen zur Last legte, wo-gegen derselbe sich auf den souverainen Willen desKriegsherrn" berief, wodurchaber die Kammer so viel erreichte, daß die Minister die Vorlegung der Pensionslistenverfügten, und jene den Druck derselben beschließen konnte, der jedoch nicht zuStande kam, da die Regierung nach dem letzten Landtage die Bücher unter einemVerwand zurückfedern ließ und dann nicht mehr herausgab; so die Klagen überunverhältnißmäßigen Verwaltungsaufwand dci der Bewirthschaftung des Doma-nialverrnögens (Grundstocks), über Verschwendung bei öffentlichen Bauten, wo-zu der ungeheure Casccnenbau in Stuttgart, die Schiffbarmachung des nur theil-weise irn Jahr nicht wasserarmen Neckars und andere Unternehmungen Stoff lie-ferten; so endlich die Rückblicke aus mehre ältere Veräußerungen von Staatsbe-sitzungen, besonders einer Tuchfabrik in Ludwigsburg und einer Domaine in Kön-gen, welche ohne die gewöhnliche Aufstreichsverhandlung stattgefunden hatten unddaher den Argwohn erregten, man habe mit besonderer Gunst gegen die Käufer ver-fahren, ein Argwohn, welcher durch die beharrliche Weigerung des GeheimrathS,die betreffenden Aktenstücke mitzutheilen, nicht vermindert worden ist. Von allenerheblichern Klagen, die theils durch die Landstände an die Regierung, theils durchzahllose (meist mit Localintereffen sich beschäftigende und nicht selten von Sehnsuchtnach deni alten Zunftzwang erfüllten) Petitionen an die Kammer gelangten, schiendie Regi erung nur einer unmittelbaren Abhülfe «»gedeihen zu lassen geneigt zu sein,der Klaeze über das Bürgerrechtsgesetz. Dieses Gesetz enthielt Bestimmungen,welche die Ansässigmachung und das Heirathen unvcrmöglicher Personen zu sehrerleichterte, sodaß sich die Gemeinden mit dem Unterhalt einer Menge nahrungs-loser Familien belästigt sahen. Wirklich legte die Regierung auf dem folgendenLandtagr ein Gesetz vor, durch welches, nachdem es in beiden Kammern durchge-gangen, die Befugnisse der Gemeinderäthe erweitert, strengere Leumundsbedingun-gen aufgestellt, auch die zum Bürgerwerden erfoderliche Vermögenssumme (in Ge-meinden erster, zweiter und dritter Classe 1000, 800, 600 Gulden, bei Auslän-dern 1500, 1200 und 900 Gldn.) erhöht wurde. Dieses Gesetz wurde durch Ei-nige von der Opposition als ein Gesetzder Reichen gegen die Armen" angegriffen,von der Mehrheit derselben aber unterstützt auf den Grund des Erfahrungssatzes,daß bei Ausübung der Wahlrechte (die Gemeindewahlen sind rein demokratisch be-gründet) die Prolctaricn wegen ihrer Abhängigkeit von Einflüssen des Beainten-anschens allen Entwickelungen freisinniger Institutionen nur nachtheilig sind.Die wichtigsten Streitpunkte zwischen Regierung und Ständen hätten indeß, wennsie zur Berathung gekommen wären, einige staatsrechtliche Fragen gebildet, derenErörterung drei Hauptsprecher der Opposition sich zur Aufgabe gemacht hatten,Pfizer, Schott und Römer. Es waren die Fragen über Prcßsreiheit, über die