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Würtemberg in der neuesten Zeil
Brauch in Wärtemberg ist die Prüfung der Ausgabe der zunächst vorhergegange-nen Finanzperiode nach den mehr formellen Fragen über die Constituicung derKammer, die Legitimationen und dergleichen die erste Hauptarbeit jedes ordentli-chen Landtags; hierzu liefert der Ausschuß in seinem „Rechenschaftsbericht" Ma-terialien. Mit dieser Prüfung wurde in der 11. Sitzung am L9. Jan. der An-sang gemacht. DaS hier beobachtete Verfahren war ne»; es bestand in einer un-nachsichtigen Kritik der Verwaltung, besonders bei Überschreitungen des Etats, inni.mnichfachen Klagen und Verwahrungen gegen Übergriff der vorigen in den Ge-schäftskreis der jetzigen Ständcversammlung, in unumwundenen Äußerungen desAisnauens gegen die Praxis des Ausschusses, in Darlegung aller möglichen Be-schwerden des Landes. Bei diesen Erörterungen sind die DepaclementSchefs im-mer anwesend, um für jede ihr Departement betreffende Sache Rede zu stehen.Darin besieht der wesentliche Theil ihrer Verantwortlichkeit, vielleicht diese ganz,und es ist die einzige Unannehmlichkeit damit verbunden, daß man sich Wahrhei-ten, oft Derbheiten, sagen lassen muß. Da über den Rechenschaftsbericht nur so weitalserdieFinanzverwaltung anging,förmlichverhandeltwurde und da,wenn licrselb«die geistigen Interessen auch wirklich nicht unberührt ließ (was in Bezug auf Bun-desverhällnisse und Presse der Fall, in Bezug aus die durch das Verbot patriotischerVersammlungen und Vereine dem Staatsbürgerthum bereiteten Hemmungen, un-geachtet der Bericht seiner Aufgabe nach auf eine Prüfung aller während der Abwe-senheit der Kammern verkündeten Gesetze, Verordnungen und Verfügungen sich er-strecken sollte, nicht der Fall war), die Anerkennung und Beachtung höhet er Ge-sichtspunkte im socialen Leben von Seiten des Ausschusses sich nicht leicht sicher diedürftige Ansicht gemeiner GeschästSroutine erhob; so zogen die Männer der Oppo-sition, statt einen ermüdenden Kampf gegen die Ausschußtheorien herbeizuführen,in welchem man bei dem fast absoluten Gegensatze in den Principien both keineVnftändigung hoffen konnte, es vor, die verschiedenen Fragen des öffentlichenRechts in besonderen Anträgen darzulegen. Während die Regierung und ihreLrgane dasSchlagwort„makerielleJnteresscn" und dieses im beschränkten, die bis-herige Stabilität nicht störenden Sinne genommen, als eine Zauberformel gebrau-chen wollten, um allen andern Bestrebungen Stillschweigen zu gebieten, drangein vielseitiger Ruf nach Reform vom Ständesaal in das Publikum. Die Ent-fesselung des BodenS von dem Drucke der Feudallasten durch Aufhebung der Zehn-ten, Leibcigenschastsgefälle, Frohnen, Beden und Falllehen stand unter den ma-tktiellsn Fragen in'erster Reihe; die Regierung hatte sie versprochen, es galt dasMaß der Befreiung und der Entschädigung zu bestimmen, die Art und Weise, wie,und die Zeit, wann die Maßregel zur Ausführung kommen sollte; es galt auSzu-mitteln, was Leibeigenschafts- und was Vertragsrechte seien, weil die erstem, alsschon durch die Verfassung aufgehoben, wenn sie auch faktisch noch bestanden, zukeinem Anspruch auf Entschädigung berechtigen konnten. Darüber war mit derRegierung, sofern nicht Vcrgleichsgründe auf ihre Ansicht wirkten, wenig Streitzu besorgen; desto mehr aber mit der Aristokratie in beiden Kammern, eben weildiese nicht verkannte, daß nicht eine blos materielle Frage zu entscheiden war, son-dern eine Frage von imponderabler Größe und Bedeutung, indem bei den Grund-lasten es nicht die Rente ist, welche sie abwerfen, was hauptsächlich in Betrachtkommt, sondern das Unkerthanenverhältniß der Grundholden zu den Grundherren,das sie begründen und das wegen der hohem Stellung, die es dem Adel im Staateverleiht, sich allerdings nicht mit Gelo aufwiegen läßt. Außer dieser wurden aberdie meisten andern Fragen, welche den Gegenstand der Motionen und der Verhand-lungen über den Rechenschaftsbericht ausmachten, entweder in direktem Wider-spruch mit den Tendenzen der Regierung oder ohne bei ihr Anklang zu finden, seie» auch nur, dch sie der Kammer die Initiativ« nicht vergönnte, oder wenigstens