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zoll. Später gab er diesen Vertrag mit Anmerkungen und einer Karte heraus: >
„Influonoe du comwerce sui la pruspcritä <I,i r»z-auw« «los L-iz-s-Ila," (Brüssel1827). Er nahm oft weniger durch vorbereitete Reden, als durch Bemerkungenaus dem Stegreif Antheil an den Berathungen der Kammer über die verschiedenenEntwürfe von Gesetzbüchern. In der Sitzung von 1828 — 29 erklärte er sich ge-gen die Wiederherstellung der Geschworenengerichte in einem ausführlichen Bor-trage, der auch besonders gedruckt wurde. In derselben Sitzung stimmte er gegenden, von der Regierung vorgelegten Staatshaushaltplan, wie auch wieder in derfolgenden Sitzung, ungeachtet fast alle Abgeordneten der nördlichen Provinzen seinerAnsicht entgegen waren Dagegen sprach er ebenso freimüthig im Sinne der Re-gierung gegen verschiedene Anträge von Brouckcre, Lehon und Andern, und über-all zeigte er Unabhängigkeit der Gesinnung. Allem Parteigcist fremd, nimmt ernur die öffentliche Wohlfahrt zu seinem Leitstern. (74)
Warnkoenig (LeopoldAugust), geboren am 1. Aug. 1794zuBruch-sal, erhielt seine erste Bildung in seiner Vaterstadt, später im Lyceum zu Rastadtund begann 1818 daS Studium der Rechte in Heidelberg unter Thibaut, Martin,Zachariä und Helfe. Im nächsten Jahre gewann er für eine Abhandlung über dasrömische Recht den, von der juristischen Zacultät ausgesetzten Preis. Entschlossendem Lehramte sich zu widmen, begab er sich 1815 nach Göttingen, wohin Heiseein Jahr vorher war berufen worden. Unter Bouterwek, Wunderlich, Diffenund besonders Hugo, setzte W. mit Eifer das Studium der Philosophie, Philolo-gie und der Rechtswissenschaft fort, während er besonders der Rechtsgeschichteund der Philosophie deS Rechts seine Forschungen widmete. Nachdem er 1816die juristische Dcctorwürdc erlangt hatte, trat er in Göttingen als Privatdocent auf,und fand ausgezeichneten Beifall. Er erhielt 1817 einen Ruf an die neuerrichteteUniversität zu Lütlich, wo er die von der preußischen Regierung 1820 erhaltenenehrenvollen Anerbietungen ablehnend, verweilte, bis er 1827 an die Universitätzu Löwen versetzt wurde. Wahrend seines akademischen Lebens begnügte er sichnicht, tüchtig« Schüler zu bilden, sondern war auch bedacht, die Wissenschaft viel-fach zu fördern. Auf seinen Reisen durch Deutschland, Holland und Frankreichknüpfte er überall Verbindungen mit den ausgezeichnetsten RechtSgelehrken an, undstand mit mehren in lebhaftem Briefwechsel. Wie er in Belgien einen wissenschaft-lichen Geist unter den Rechtsgelehrten zu erwecken bemüht war, so hatte er auch ei-nen nicht unbedeutenden Einfluß auf das Studium deS römischen Rechts in Frank-reich, indem er den französischen Gelehrten die wissenschaftlichen Schätze Deutsch-lands mittheilte, während er seine Landsleute auf die neuesten Erzeugnisse der juri-stischen Literatur in Frankreich aufmerksam machte. Er vereinigte sich zu diesemZwecke 1819 mit mehren Gelehrten zu Paris zur Herausgabe der Zeitschrift „7kä-mis", welche 1831 mit dem 10. Bande geschloffen wurde. Auch lieferte er Bei-träge zu der„1tevue enc^clupärlirzue". Nach der belgischen Revolution verlor er1830 sein Lehramt in Löwen, ward aber bald nachher zum Professor an der Uni-versität in Gent ernannt. Unter seinen juristischen Werken sind auszuzeichnen:„ln-niruiiouum suris kvmani private sen eiomuntorum lidri IV" (Lütlich 1819,zweite umgearbeitete Ausgabe 1825; holländische Übersetzung 1821); „6°n>-ineiitarii suri» Lornani" (3 Bde., Lütlich 1825 — 31); „Versuch einer Be-gründung deS Rechts nach einer Bernunftidee" (Bonn 1819); „Ouctriua jun»pluloso^kiaa spboriomi» ilistiorua" (Löwen 1830). Er übersetzte ins Französi-sche: Savigny'S Werk vom Besitzrecht (Lüitich 1824); Makeldcy'S „Einleitungzum Studium deS römischen Rechts" (Mons 1826) und Gibbon'S „Übersicht derGeschichte deS römischen Rechts" (Lüitich 1821). Er lieferte mehre Beitrage mdie „Heidelberger Jahrbücher", das „Archiv für civilistische Praxis", die „Zeitschriftfür geschichtliche Rechtswissenschaft" und die von Mittermaier und Zachariä her-