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21, z von bor Scholle abhängl? Ist es nicht auch ein Wohnen IM Laiche, wenn2 ,in >m Angedenken seiner Bewohner lebt und durch ihr Vertrauen zur Repräsen-tation berufen wurde? Ist Wangenhelm ein Fremdling in der würtembergischenBnfassungsurkunde? Sind es wol nicht die Verdienste, die er als Vorstand de»Nudienratha, als Kurator der LandeSunivcrsität und als Cultusminister sich um dieZache der geistigen Bildung erworben hat, die ihm besonders das Vertrauen seinesVahlbezirke« gewonnen haben? So möge ihm denn auch, da jedenfalls keineM Notbwendigkeit des Gegentheils in der Verfassung liegt, dieses geistige Wohn-„cht in Würtcmbergunverkümmert bleiben!" Durch die Entscheidung der Kam-mer wurde dieselbe eines ihrer geistvollsten, kenntnisreichsten, redlichsten, durchGesinnung und Stellung zu einer Vermittelung der Opposition und der Regierunggeeignetsten Mitglieder beraubt. W. reiste bald darauf, kurz vor Auflösung derjkmmer, von Stuttgart ab und lebt jetzt wieder in seiner stillen Zurückgczogenheikzu Koburg. Vergl. „Die Wahl des Freiherr« von Wangenheim zum Abgeordne-ten in die würtembergische Ständeversammlung, im April und Mai 1832. Nebsteinem Anhange über den deutschen Bund und die Unmöglichkeit modemcr Frei-staaten" (Tübingen 1832).
Marin (Antoni), geboren 1772 zu Amsterdam in einer pakricischenFamilie, erhielt seine Vorbildung im dortigen Athenäum, studirte darauf dieRechtswissenschaft zu Gröningen und genoß dann die Vortheile, welche ihm einnicht unbedeutendes Vermögen gewährte, um sich mehre Jahre in der Muße desPrivatlebens den Wissenschaften zu widmen. Er machte später eine Reise durchDeutschland und das nördliche Europa. Als er um 1804 nach Holland zurück-kehrte, ward er Staatsralhsauditor und darauf Divisionschef im Departement derauswärtigen Angelegenheiten. Durch die Vereinigung Hollands mit Frankreichstrat er aus seinen amtlichen Verhältnissen, ward aber zum Richter am Unterge-richte und zum Mitglied des Gemeinderaths zu Amsterdam ernannt. Im Herbst1813 begleitete er den Vorstand des Gemeinderaths Van Briencn nach Paris, wosie gegründete und nachdrückliche Beschwerden vorlegen sollten. Die Abgeordnetenerlangten kein Gehör, und waren noch in Paris, als Hollands Wiedergeburt er-folgte. W. mußte bis zum Einzüge der Verbündeten in Paris bleiben. Nach Am-sterdam zurückgekehrt, trat er sein Richteramt wieder an. Als 1820 ein Platzin der zweiten Kammer offen wurde, siel auf ihn die Wahl. Er zeichnete sich hierdald bei verschiedenen Gelegenheiten durch ungemeine Freimüthigkeit aus, beson-ders bei den Berathungen über die Entwürfe neuer Gesetzbücher, wo er einen un-gebührlichen Angriff des Justizministers mit musterhafter Ruhe und Würde ab-wies Seine Gegner wußten 1822 W.'s Wiedererwählung zu verhindern, dessenFreimüthigkeit einen auffallenden Gegensatz mit der furchtsamen Zurückhaltungder Meisten Abgeordneten aus den nördlichen Provinzen bildete. Er wurde jedoch18U erwählt und blieb seitdem Mitglied der Kammer, wo er vielfache Beweisefeiner gründlichen Kenntnisse in der Gesetzgebung und der Staatswirthschaft gcge-«ea hat. Ausgezeichnet waren unter andem seine Vortrüge im Jan. 1825 in Be-llehung auf einen Gesetzentwurf über das Aufhören des gesetzlichen Umlaufs dernavzösijchen Münzen und über die Verbindlichkeit eines Schuldners hinsichtlich derAückzahlung eines Darlehns bei der Erhöhung oder Verminderung des Münzwer-hes Dieser letzte Vertrag ist, mit Anmerkungen bereichert, auch besonders ge-duckt. Einige Zeit vorher hatte W. ein gründliches Werk: „Reckenbingenvier bet in bot Honiagrijlr >Ior Ißorlorlaocken" (Amsterdam 1824),
«»ausgegeben, das sich durch ungemeine Klarheit und Gründlichkeit auszeichnet.
Unentschiedener Anhänger der Handelsfreiheit, vertheidigte er bei allen Gclegen-Igua?^"* ^ b>e Niederlande hochwichtigen Grundsatz, besonders im Märzbei den Verhandlungen über den Eingangs-, Ausgangs- und DurchgangS-
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