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Wahlgesetze der neuesten Zeit
Repräsentation der allgemeinen nationalen Interessen verstärkt worden, aber«ine Repräsentation nach Ständen hat man weder beabsichtigt, noch geschaffen.
In Deutschland ist dieselbe fast allgemein, und allerdings zum Theil aus derältern Zeit geblieben, wo man in allen ständischen Einrichtungen die abgesondertenCurien der Fürsten, Grafen und Herren, der Prälaten, der Ritterschaft, derStädte und, zedoch selten, des freien Bauernstandes findet. Allein in den protestan-tischen Ländern waren an die Stelle der Prälaten entweder der Adel oder die Uni-versitäten gekommen, und die Städte wurden großcnkheils durch rechtsverständigeBeamte vertreten, sodaß die Absonderung der Standesinteresscn nicht so scharfwar, als sie in der neuern Zeit geworden ist. Aus diese neuere ständisch- Formhat offenbar am meisten eingewirkt, daß man auS den Ständeversammlungen Die-jenigen zu entfernen suchte, welchen eine gewöhnliche Ansicht, oder ein weit verbrei-tetes Vorurtheil einen großen Antheil an den Ungerechtigkeiten und Übertreibungender französischen Revolution zuschrieb, nämlich die Rechtsgelehrten und vorzüglichd!« Advocaten. Weil Danton und Robespierre und noch einige andere Ungeheuer derGchreckenszeit Advocaten waren, so schrieb man dem ganzen Stande der Rechtsgelehr-ten einen Hang zu Neuerungen und zum Misbrauche der Gewalt zu, welche sie,vorzüglich in den Ländern, wo die Gerichtsverfassung ihnen die Kraft der Redegibt, über die Menge erlangen können. Dagegen machte sich die Meinung gel-tend, daß der natürliche Verstand des Volkes und das unverdorbene Gefühl fürRecht und Sittlichkeit ein weit sicherer Führer in Angelegenheiten des öffentlichenWohls sei, als die gelehrte Bildung, welche sich vorzüglich in der Rechtswissen-schaft in allerlei Spitzfindigkeiten, Künsteleien, selbst Verdrehungen verliere. Mansagte, daß der schlichte Sinn einfacher Bürger und Landleute die eignen Interessenund Bedürfnisse ihres Standes besser erkenne, das Rechte und Gute reiner em-pfinde, und zu Anstrengungen für dasselbe geneigter sei, als wenn er durch ver-meinte höhere, aber doch nur einseitige, von einer falschen Philosophie irregeführteEinsicht geleitet werden solle. Man behauptete, das Volk verstehe nicht nur bes-ser, für sich selbst zu handeln, sondern sei auch bescheidener in seinen Wünschenund gerechter in seinen Federungen, als wenn man ihm gleichsam Vormünderaus dem Stande der Gelehrten und vorzüglich der Rechtsgelehrten aufdringe,welche wie Miethlinge nur für ihren eignen Vortheil sorgten, gegen alle höherStehenden neidisch und nur auf Zerstörung und Zwietracht bedacht seien. Verfolgtman diese Dinge bis in ihre tiefem Wurzeln, so findet man darin nichts als diealte Feindschaft, welche sich in Deutschland schon von der Zeit an gezeigt hat, alsdie Rechtspflege einen wissenschaftlichem Charakter annahm, als die Gerichte mitrechtsgelchrten Beisitzern bestellt wurden, und die Fürsten Dvclorcn der fremdenRechte zu ihren vertrauten Räthen nahmen, als die Reichsgesetze die akademi-schen Würden auf gleiche oder selbst höhere Linie stellten, als die Rittcrwürde.Es ist der alle Kampf zwischen der materiellen und der geistigen Kraft, und imGanzen der Finsterniß mit dem Licht, wenn nicht die Gerechtigkeit foderte, zu ge-stehen , daß das Licht zwar in seinem Urquell immer rein, aber in der Elscheinungoft durch Irrthum und Vorurtheil getrübt gewesen sei, also, daß in den einzelnenMomenten des ScreüS auch das Recht nicht selten auf der andern Seite gestandenbat. Was sich früher in einzelnen Erscheinungen zeigte, wie zu Ende des tü.Jahrhunderts in dem Verdrängen des gelehrten Standes aus der geistlichen Sltf-tern, ist in der neuern Zeit in eine allgemeine Abneigung gegen die Gclehslen undgegen die Staatsbeamten, welche wenigsten« ihrem Stande nach zu den Gelehrtengehören, übergegangen. Man eifert gegen die abstrakten Theorien aller Art, sodaßTheorie und Falsch beinahe als synonym gelten, und man spricht von Aristokratie undDespotismus der Staatsbeamten, als wenn diese eine eigne Autorität im Staatebehaupteten. DaS letzte ist besonders von der Zeit an zur lauten und allgemeinen