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Wahlgesetze der neuesten Zeit
nun hinzu, daß die Wahlordnungen so berechnet sind, daß da« eigensüchtige par-tielle Interesse mehr als die Einsicht vertreten wird, und daß die Vorschläge zuneuen Gesetzen nicht vorher, ehe die Stände darüber berathen, dem Probefeucrdn öffentlichen Meinung und einer DiScussicn der Sachverständigen ausgesetztnierden, so ist eS nicht leicht möglich, von den beiden entgegengesetzten ssbeln eins>n vermeiden, ohne in das andere zu verfallen; entweder wird die Sländeversamrn-iung servil, sie fügt sich willenlos in Alles was die Regierung verlangt, auch inW Ungerechte und Zweckwidrige, oder sie wird zu einer Opposition hingerissen,mich« Alles verwirft, was nicht von ihr selbst und der in ihr herrschend geworde-nen Partei ausgeht, da doch, wenn die Sache im naturgemäßen Gange ist, dieThätigkeit der Stände nur in der Zustimmung bestehen, also ihrem Wesen nach,in« mehr negative sein sollte, welche zurückweist, was dem Charakter und denBedürfnissen des Volkes nicht gemäß ist. Demzufolge ist aber die beste Einrich-tung der Wahlen die, welche den Charakter und die mittlere Culturstufc der Na-ben am reinsten und vollständigsten darstellt, für die Partelungen die wenigstenMittel zu Umtrieben darbietet, dabei aber auch nicht das Volk unter sich selbstentzweit. Dieser Zweck wird zuverlässig nicht erreicht, wenn ein zu großerTheil von den Wahlen ausgeschlossen wird, und auch in Frankreich ist die Erfah-rung dagegen, weil selbst in den Jahren 1827—80 doch eine antibourbonischeKammer gewählt würde, von welcher man nachher behauptet hat, daß sie keines-wegs die wahre natiouale Meinung repräsentirt habe. Es scheint daher das inEngland angenommene System, welches die Wahlberechtigung nur an so geringeBermögenSbedingungcn knüpft, daß sie den ganzen mittlern Bürgerstand, diennigermaßen wohlhabenden Handwerker und Pachter mit zu den Wahlen zieht,den Borzuz zu verdienen; zumal wenn dabei noch die große Verstimmung,welche ein so exelusives Wahlprivilkgium der Reichen bei dem übrigen Theile desVolkes erwecken muß, nebst ihren sehr bedenklichen Folgen in Erwägung gezo-gen wird. Zuverlässig würden in Frankreich die arbeitenden Classen nicht in so ge-reizter Spannung sein, wenn sie nicht durch die Aurückdrängung von den Wahlenerbittert wären. Sie glauben, daß die arbeitenden Classen auf diese Weise ohneVertreter und Fürsprecher seien, und finden sich gegen die privilegirten Reichengleichsam in Kriegsstand versetzt; eine Stimmung, welche sodann durch die repu-blikanischen Gesinnungen der Jugend aller Stände noch mehr genährt wird.Wenn es also für die innere Ruhe Frankreichs vielleicht zweckmäßig wäre, denactiven Wahlcensus noch weiter herabzusetzen, als jetzt geschehen ist, so möchte inAbsicht auf die Bedingungen der Wahlfähigkeit die Sache für den Augenblick et-was zweifelhafter sein, da das bisherige Gesetz immer noch ziemlich gute Kammerngeliefert hat, und der Grund, welcher vorzüglich eine Ausdehnung der Wahlbe-rechtigung wünschenSwerth macht, hier nicht eintritt, obgleich man im Ganzenwol sagen kann, daß das Vertrauen der Wähler auf die Einsicht und den Charak-ter des Abgeordneten entscheidender sein müßte als das Vermögen.
In England muß der Abgeordnete einer Grafschaft ein jährliches Einkommen»on iOO Pfund und ein städtischer Dcputirter von 300 Pfund besitzen; es scheintaber mit diesem Gesetze nicht genau genommen zu werden, weil sonst wol manche«kannte Namen schwerlich unter den Parlamentmitgliedern siguriren könnten,-an Belgien gehört zu der Wahlfähigkeit eines Repräsentanten gar kein Vermö--tnSnachweiz, hingegen ein Senator muß lOOO Gulden direkte Steuern bezahlen,also sehr reich sein. Dafür bekommen die Mitglieder der Rcpräsentantcnkammer"ne monatliche Entschädigung von 200 Gldn., die Senatoren hingegen fungiren^»entgeltlich.. 3n den deutschen Staaten ist diese Vermögensqualification sehr«schieden, im Ganzen aber ziemlich gering bestimmt, und steht mit zwei andernPrincipien, dem der doppelten Wahlen und dem der Wahlen nach den drei Stän-