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Vierter Band (1834) S bis Z
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865
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Wahlgcsehe der neuesten Zeit

»mannte ihn der König zum Professor der Naturgeschichte an dem Caroiim'schenmedicinisch-chirurgischen Institute zu Stockholm, und noch jetzt verwaltet er diesesLmt. Die Gewächskunde zog schon von seinen frühesten Jahren ihn unwidersteh-lich an, und noch als Knabe besaß er ausgebreitete und durch Studium der Naturfest begründete Kenntnisse der heimischen Flora. Seine bisher herausgegebenenSchriften sind:klar» <lalbnl>»,»i-ens>s",Anweisung zur Erkenntniß der schwe-dischen pharmaceutischen Gewächse",Beobachtungen wahrend einer Reise",Bei-! träge zur Pharmacognosie" in derDill-ArM für I.aleace- oclr kburmaceuter".

' Als Wahlenberg von der Redaction derTverralc I''I.au" abtrat, setzt W. diese vonder königlichen Akademie der Wissenschaften herausgegebene Zeitschrift fort. (6)l Wahlgesetze der neuesten Zeit. Eine wesentliche Veränderung

in dem Princip der Wahlen zu der ständischen Repräsentation hat sich in der neuernZeit in keinem Staate ergeben, denn auch die englische Parlamentsceform hatkeine neuen Grundlagen der Nationalvertretung angenommen, sondern blos ingewissen Beziehungen und Theilen umgestaltet. Ebenso hat auch Frankreich inseiner neuen Gesetzgebung über dielen Punkt nicht das System selbst, sondern nurdie Anwendung diffelben in verschiedenen einzelnen Punkten verändert, und in dendeutschen Staaten ist man gleichfalls in den neuern Verfassungen in Sachsen-Meiningen, Hessen-Kassel, Königreich S-echscn, Sachsen-Altenburg und Hano-ver dem frühern Syst-m treu geblieben, obgleich immer deutlicher hervortritt, daßdie Principien desselben in keiner Hinsicht den Zwecken entsprechen, welche manbei einer Volksvertretung vor Augen haben kann. Die wichtigste und wirklich we-sentliche Veränderung, welche in Frankreich vorgegangen ist, betrifft die PairS-kammer, nicht die Wahlen der Deputirten, und kann also nicht hierher gerechnetwerden. Bis zur Abschaffung der Erblichkeit der PairSwürde vom 29. Dcc. 1831konnte die Pairskammer zwar nicht dem Gesetz nach, wol aber in ihrem faktischenCharakter als ein erblicher Senat betrachtet werden, in welchem die alten ausge-zeichneten und angesehensten Geschlechter des Reichs neben einer die Mehrheit aus-machenden Anzahl neuer durch die Minister, Generale und andere hohe Beamte ge-stifteten neuen Familien, ihren Sitz hatten. Denn obgleich dem Könige alleindie Ernennung der PairS zustand und er dabei an gar keine Bedingung gebundenwar. so lag es doch von selbst in der Natur der Verhältnisse, »Heils daß nicht leichteine der ältern Familien von historischem Ansehen chne Sitz in der Pairskammerblieb; kheüs daß die übrigen, welche vom Könige zu dieser Würde für sich undihr« Nachkommen erhoben wurden, doch eine persönliche Stellung in der bürger-lichen Gesellschaft erlangt haben mußten, vermöge deren sie ihren ältern Eollegendes erblichen Senats schon einigermaßen gleich standen. Indessen war es dochschon vor dem Jahre 1830 sichtbar, daß die Pairskammer keine wahre Autoritätin der Nation besaß und nicht besitzen konnte. Die ganze neuere Verfassung Frank-reichs ist nicht mehr dazu geeignet, dem bloßen historischen Namen ein Gewicht zuverleihen, welches nicht durch andere in der Gegenwart fortwirkende Ursachen ver-stärkt und in Wirksamkeit gesetzt wird. Der Einfluß der Grundherrlichkeit in ih-rem ehemaligen unermeßlichen Zusammenhange (Gerichtsbarkeit, Ortspolicei»kirchliche Patronatrechte, Jagdregal u. s. w.) ist verschwunden, und die Ver-suche, dem ehemaligen Seigneur dadurch »inen Theil seines alten Ansehens wiederj» verschaffen, daß man ihn znm Maice deS OrtS machte, haben ihrer Absichtnicht nur nicht entsprochen, sondern sind ihr eher noch hinderlich gewesen. DieserEinfluß ist nun auch durch großen Grundbesitz, welcher einigen der ältem Ge-schlechter geblieben ist, nicht ersetzt worden, weil mir demselben in seiner jetzigenGestalt, ohne Grundrenten, LehnSgefälle, keine Abhängigkeit einer großen Zahlvon Pachtern mehr verknüpft ist, und dagegen durch die Veräußerung und Zer-stückelung der großen Güter der Kirche und geistlichen Orden die Zahl der kliinenT°nv.-r,x. der neuesten Zeit und lütcratur. IV. 55