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Wächter (Karl Georg)
Wächter (Karl Georg), Professor der Rechtswissenschaft zu Leipzi»wurde geboren am 24. Der. 1797 zu Marbach am Neckar, wo sein Bakerder jetzt im Ruhestände lebende Oberconsistorialdire.ctor Eberhard von Wächter, einausgezeichneter Zurrst, Oberamtmann war, und blieb in seiner als Schell»'«Geburtsort berühmten Vaterstadt bis zum zehnten Jahre Er genoß dort den erste»Unterricht, den er aber, bei gar zu nachsichtigen Letztem, im Grunde wenig be-nutzte. Um so mehr trieb er sich im Freien um und stärkte dadurch den Körper zukünftigen Anstrengungen. Er kam 1807 nach Eßlingen, wohin sein Vater alsRath bei dem dortigen Criminalkribunal befördert wurde, und hier sing für ihn darLemen erst recht an, besonders unter dem tüchtigen und sehr strengen Rector Reuß,unter welchem das Versäumte bald nachgeholt wurde. Schon 1811 vertauscht- e,Eßlingen mit Stuttgart, wohin sein Vater befördert worden war, und besucht,nun bis 1815 das dortige obere Gymnasium. Die trefflichen Lehrer an demselbenwußten in ihm wahre Neigung zu den ernstem Studien zu wecken, ohne denSinn für das äußere Leben und die freundlichen Seiten, die eS darbietet, abzu-stumpfen. Als W. die Universität beziehen sollte, gab der Vater seinen dringendenWünschen nach, und gestattete ihm, die Theologie, wozu er bestimmt war, mitder Rechtswissenschaft zu vertauschen, und so bezog er Ostern 1815 die tübingerHochschule, wo seine Hauptlehrer Schrader und der scharfsinnige Publicist Majerwurden. Nach mehrjährigem Aufenthalt in Tübingen sehte er seine Studien biszum Herbst 1818 in Heidelberg fort. Er lebte während dieser Zeit unter ange-strengter Arbeit, ohne die vielfachen Genüsse zu verschmähen, welche das Studen-tenleben darbietet. Am Schlüsse seiner Studienjahre bestimmte er sich zur akade-mischen Laufbahn Diesem Plane traten indeß anfangs Verhältnisse entgegen,und statt, wie er gewünscht hatte, seine Studien noch einige Zeit fortsetzen zu dür-fen, wurde er veranlaßt, die Prüfung bei der Fakultät in Tübingen und die prak-tische Prüfung bei demDbertribunal in Stuttgart im Sepl. und Der. 1818 zubestehen. Im März 1819 wurde er sodann als Obcrjustizaffessor bei dem Appella-tionSgerichtShofe zu Eßlingen angestellt und hatte hier reiche Gelegenheit, sich mitdem Gange derPraxis bekannt zu machen. DieNeigung zog ihn aber immer mehr zudem akademischen Wirkungskreise. Auch ward er bald von der Juristenfacultät in Tü-bingen zu einer Lehrstelle auf der dortigen Universität vorgeschlagen, und so betrat der21jährige Züngling, ein Jahr nachdem er die Universität verlassen hatte, als außer-ordentlicher Professor den juristischen Lehrstuhl und sah zahlreiche Zuhörer um sichversammelt, die zum großen Theile aus ehemaligen Commilitonen bestände».Das Glück, das ihn in Tübingen empfangen hatte, verließ ihn nicht. Seine Vor-lesungen verbreiteten sich über römisches Recht, Strafcecht, würtembergischeS Pri-vatrecht. Schon im Jan. 1822 wurde er ordentlicher Professor, und habilitirte sichdurch eine Disputation: „I)e cnuiiiclion« cauea -ist» causa an» secut» in con-trnctibno innnminntis" zur juristischen Doktorwürde. Seit 1825 verwaltete ermehr als 6 Semester hindurch das Rektorat der Universität, indem ihm dasselbewährend der damals über Tübingen verhängten außordentlichen Maßregeln mehr-mals prolongict wurde. Bei Einführung der neuen, jetzt wieder aufgehobenen Or-ganisation (Jan. 1829), welche in dem Kanzler die Funktionen des Rektors unddeS Kanzlers vereinigte, ward W. auf 8 Jahre zum Vicekanzler emannt, nahm je-doch schon im Herbste 1830 seine Entlassung von diesem Amte, theils um sich umgestört seinen wissenschaftlichen Arbeiten und seinem Lehrerberuse widmen zu kön-nen, theils weil er von der damaligen Administration der Universität entfernt zubleiben wünschte. Zu Anfange des Jahres 1833 erhielt er den ehrenvollen und vor-theilhasten Ruf an die Universität Leipzig, wohin er zu Ostern desselben Jahrezog. Die literarischen Produkte, durch welche sich W. einen großen Ruf >Deutschland erworben hat, sind außer der schon genannten Disputation und e> -
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