852
Wollgras Boorß
Vollgraff (Karl), Professor der Staat-wissenschaften zu Marburg,wurde geboren am 4.Nov. 4794 zuSchmalkalden, wo am reformirtm Lyceum sei»Vater als Lehrer angestellt war, und ihm auch den ersten Unterricht gab. Sein frühgefaßter Vorsatz, sich dem Gelehrlcnberuf ju widmen, erfuhr mancherlei Störungen. 'Er sollte 1898 den Buchhandel erlernen, verließ aber schon nach vier Monaten dieLehre, und im nächsten Jahre störte der Tod seine« Vater« die bereit« getroffene»Vorbereitungen zum Besuche der Universität Göttingen. Seine früh erlangt,Kenntniß der französischen Sprache verschaffte ihm bald eine Stelle bei der westfäli-schen Kri-gSverwaltung. Als er >817 eine Anstellung bei der Prafertur zu Mar-burg erhalten halte, benutzte er seinen Aufenthalt eifrig, durch den Besuch mehrnVorlesungen die Vorbereitungen zu Ausführung seine« alten Plans wieder aufzu-nehmen. Nach der Auflösung des KönigSreich« Westfalen trat er unter die hessi-schen freiwilligen Jäger, und erst 1816 ward e« ihm endlich möglich, da« Stu-dium der Rechtswissenschaften in Marburg zu beginnen, während er zugleich mitNaturwissenschaften, Politik und Geschichte sich beschäftigte. Nachdem er 1818die Prüfungen bestanden hatte, ging er auf ein halbe« Jahr nach Göttingen, woer mehre Vorlesungen besuchte und vorzüglich die Bibliothek benutzte. Er würd,nach seiner Rückkehr als RegierungSprocurator zu Marburg angestellt, und trat1820 als Privatdocent auf. Seit 1821 durch einige recht«wiffenschaftlicheSchriften bekannt, die Aufmerksamkeit erweckt hatten, ward er 1824 zum außer-ordentlichen Professor der Staatswiffenschaften in Marburg ernannt, wurde 1827ordentlicher Professor und lehnte 1828 einen bereits angenommenen Ruf nachDorpat ab, als er erfahren hatte, daß der literarische Verkehr mit Deutschland jdort zu große Hindernisse erleide, welche ihm die Ausführung seiner schriftstelleri- ^scheu Arbeiten unmöglich machen würden. Er empfahl sich zuerst durch seine „Wer- lmischten Abhandlungen" (2 Bde., Marburg 1822 — 28) und „Die deutsche» ^Standesherren" (Gießen 1824). In seiner „Revision verschiedener deutsch-recht-lichen Theorien" (Heidelberg 1826) betrachtete er vorzüglich auch den juridischenCharakter der sogenannten Reallasten. Sein Hauptwerk „Die Systeme der prak-tischen Politik im Abendlande" (1. — 4. Theil, Gießen 1828 fg.), sucht die Be-hauptung durchzuführen, daß die neuern Nationen Europas gar keine Befähigungzum Sluatslebcn haben, daß die germanisch-slawischen Völker keine Staatsvölker,sondern nur Familien- und Hausvölker sind. Diese Ideen fanden ebenso lautenWiderspruch als die in der Schrift: „Die historisch-staatsrechtlichen Grenzen mo-derner Gesetzgebungen" (Marburg 1830), aufgestellte Ansicht, welche Savigny'SBehauptung, unsere Zeit habe noch nicht Beruf zu selbständiger Gesetzgebung,übertreibt und darthun will, unsere Zeit sei völlig unbefugt und unberechtigt zurAufstellung einer eignen Gesetzgebung. In einen noch schroffem Gegensatz mit denZeitansichten trat Vä« Schrift „Die Täuschungen des Repräsentativiystems" (Mar-burg 1832), worin er daS Repräsentativsystem für eine unvolkSthümliche und un-deuksche Einrichtung erklärt, ja überhaupt die Einführung desselben in Europa fürwiderrechtlich zu halten scheint; wogegen er das ständischeSystcm des alten Staati-rechtS alS eine den germanischen Völkern durch Naturnothwendigkeit zukommendeVerfaffungSvveise geltend machen will, ohne übrigens auch iu dieser etwa« Großesund Edles zu finden. Diese Schrift wurde in Marburg von den Studenten ver-brannt. V. hat Beiträge in mehre Zeitschriften, besonders seit 1829 in Pölitz s»Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst" geliefert.
" Voorst (Joannes van), einer der ausgezeichnetsten Theologen Holland-,
geboren 1757, erhielt seine wissenschaftliche Bildung auf der Universität zu Leyden
und war einige Jahre Prediger, bis er 1788 Professor der Theologie zu S»neckerwurde. Seine lateinische Antrittsrede fand so großen Beifall, daß sie, unter demTitel. „vrer <Ie (äescüicllthcick vnrer tijckco ter bevorckerinx van oe 8°^