848 Volkssouvcrainetät
leugnen, noch auch Misverständnisse und absichtliche Verdrehungen ander» alzaufrichtige und unbefangene Untersuchung widerlegt und verhütet werden. Denndas Heiligste und Wahrest? ist dem Misbrauch ausgesetzt; die ärgsten Greuel sind nistfalsch gedeuteten Stellen der Bibel gerechtfertigt worden, und die einfachsten Wahrhej-ten können aufeine solche schroffe Spitze derAnwendung getrieben werden,daßsichVer»nunsi in Unsinn, und Recht in Unrecht verkehrt. Wie die Stimmung eines musi-kalischen Instruments die Intervallen nicht in ihrer höchsten Reinheit darstellenkann, wenn sie nicht zu harten Dissonanzen führen soll e ft> kann man auch in denpolitischen Disciplinen kein System mit vollkommener Consequenz durchführe»ohne damit in Ungerechtigkeit und Grausamkeit zu gerathen. Ader diese folgen-reiche Wahrheit darf selbst nicht dazu gemisbraucht werden, eine Gleichgültigkeitgegen die Principien des Rechts zu rechtfertigen oder der Gewissenlosigkeit zumVorwand zu dienen; welcher anscheinende Widerspruch sich dadurch auflöst, daßman jene mildere Ansicht nur in der Beurtheilung Anderer anwenden, sich selbstaber damit nicht von gewissenhafter Pflichterfüllung dispensiren darf.
Wenn man nun fragt, wo im Staate die höchste Gewalt (suprema potent--)in ihrer Vollkommenheit und Vollständigkeit splenituUu pote-tuti») anzutreffensei, so liegen schon in dieser anscheinend einfachen Frage mancherlei sorgfältig zuunterscheidende Momente. Denn eS ist dabei nicht nur das Wesen der höchstenGewalt genauer zu bestimmen, sondem auch die Frage in der Hinsicht zweideutig,daß man dabei theils das bloße Factum, theils das Recht als da« entscheidende in»Auge fassen kann. In dieser letzten Hinsicht ist es nun gar nicht zu leugnen, daßalle Gewalt nur darin besteht, und nur dadurch zu Stande gebracht wird, daßdie Menge Einem oder Einigen gehorcht. Ohn- diesen Gehorsam gibt cS keineGewalt; der mächtigste Souverain ist nur ein einzelner schwacher Mensch, sobaldseine Befehle keinen mehr finden, der sie vollstreckt, oder den Vollstreckern ein grö-ßerer Widerstand entgegengesetzt wird. Die Natur dieses Gehorsams und dieQuelle desselben ist völlig gleichgültig, ob derselbe aus dem Gefühle der Pflicht, oderaus Furcht entspringt, ob die Pflicht eine klar erkannte des Rechts, oder Ane aufAberglauben, Stumpfsinn, Gewohnheit beruhende Meinung ist, ob der Gehor-sam ein freier, verständiger, selbstthätiger, oder ein blos erzwungener, blinder, lei-dender ist; alles das ändert die Thatsache an sich nicht ab; auch ein aus unsittli-chen Ursachen entspringender Gehorsam thut seine Wirkung und gibt eine in denGrade unumschränktere Macht, je unbedingt« er selbst ist. Zu erzwingen ist aberder Gehorsam nur so lange, als die Gemüther des Volkes nicht durch irgend eingemeinschaftliches Interesse vereinigt sind, und den Werkzeugen des Zwanges(Soldaten, Leibwachen, Policei) nur Einzelne entgegenstehen. Mit der Eultureine« Volkes vermehren sich die Antriebe zur Vereinigung, die gemeinschaftlichenInteressen treten hervor, sie werden geistiger, lebendiger, stärker. Daher kannsich durch die bloße Furcht bei rohen und trägen Völkem ein fürchterlicher DeSpotiS-nius lange behaupten, während andere kräftigere und für sittliche Entwickelungempfängliche Völker schon früher (wie alle germanischen Stämme) »inen hohenSinn für politische Freiheit beweisen. Der freie und selbstthätige Gehorsam gebil-deter Nationen und die sklavische Unterwürfigkeit roher Völker sind aber, auch blosaus dem Gesichtspunkte der Macht betrachtet, und den moralischen Werth beiSeite gesetzt, nicht viel von einander unterschieden. Sucht der eine gewisse Gren-ze der öffentlichen Macht im Ausschließen einer willkürlichen und launenhaftenHerrschaft, so ist er innerhalb dieser Schranken desto zuverlässiger, und begünstigtnicht so leicht gewaltsame Regierungsveränderungen durch Verschwörungen derHofleute und Leibwachen; der blinde Gehorsam roher Völker aber, der denscheuSlichsten DeSpotiSmuS erträgt, scheitert dagegen an plötzlichen Erschütterun-gen, welche Boructheile, lügenhaft« Ausstreuungen und ein kleiner Hause ent-
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