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Vierter Band (1834) S bis Z
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Volksbewaffnung

werfung einer drückenden Fremdherrschaft, sich wieder auflösten; in Frankreich inden ersten Jahren der Revolution, in Spanien seit 1808, in Tirol 180g gegn,Baiern, in Rußland 1812, in Preußen 1813, in Griechenland seit 1821, inPolen 1831. Aus einigen dieser Bewaffnungen gingen dauernde Wchranstaltenhervor; wie die Nationalgarden in Frankreich, die Landwehr in Preußen, so,wenig sonst beide nach Einrichtung, Zweck und Bedeutung verwandt sind. Znden meisten Fällen hatte diese Bewaffnung der streitbaren Bürger ihren Grund inFinanzrücksichten, in der Nothwendigkeit, das stehende Heer physisch zu verstär-ken, ohne die Geldmittel des Staats in Anspruch nehmen zu müssen; und wie dirLandwehren in Ostreich und Preußen, entstanden die von Napoleon 1812 einge-führten Kohorten aus demselben Bedürfnisse. Die Wehranstalt aber, die wir hierzunächst im Auge haben, ist im Gegensatze der stehenden Heere diejenige aus allenwaffenfähigen Bürgern gebildete Macht, von welcher die Vertheidigung des Lan-des hauptsächlich abhängen soll. Rein ausgebildet besteht sie nur in den Verei-nigten Staaten. Sie hat den Zweck, ein stehendes Heer nicht völlig überflüssigzu machen selbst Amerika entbehrt es nicht doch auf die geringste Zahl, ausein bloßes Cadresystem mit geübten Offizieren zu beschränken. Bei dem schwerenDruck der stehenden Heere in Europa sah man in einer Anstalt,-die Abhilfe ver-sprach, große Vortheile. Die Volksbewaffnung, überall eingeführt, sagte man,wird eine feste Bürgschaft für die Erhaltung des Friedens werden, während dasSystem der großen stehenden Heere, die allein von dem Winke der Fürsten abhän-gen, leicht Versuchung zu Kriegen darbietet; ein bewaffnetes Volk wird sich nichtzu ungerechten Angriffen verleiten lassen und nur »olkthümliche Interessen werdenKriege herbeiführen können Ein tüchtiges Bürgerheer gebe dem Volke das Ver-trauen, seine Rechte uud seine Freiheit geschützt zu sehen, da ihm selber die Ver-theidigung seiner Rechte und die Erhaltung der StaatSeinrichtung anvertraut sei,und in dieser Ansicht hat man es al«VerfaffungSwachl" dem stehenden Heereals einerLeibwacht" des Fürsten schroff entgegengesetzt. Man berief sich auf dieErfahrung, daß die bewaffneten Bürger, deren theuerste Interessen an da« herr-schende Ansehendes Gesetzes geknüpft sind, gegen Störungen deS innern Frieden»einen kräftigen Schutz darbieten, der von dem stehenden Heere nicht ohne Ge-fahr für die Bolksfreiheit erwartet werden könne. In dieser Beziehung konnteman auf die Wirksamkeit der Nationalgarde in Frankreich hinweisen, und auf dieunglücklichen Folgen in den Fällen, wo man sie nicht zur Unterdrückung von Aus-ständen gebraucht hakte; man konnte selbst aus der jungen Geschichte der Bürger-garden in Deutschland ähnliche Beispiele anführen, und wollte man außer Europasich umsehen, so würde die Miliz in den Vereinigten Staaten seit ihrer Grün-dung laut redende Zeugnisse für die Wichtigkeit der Volksbewaffnung in solchenFällen darbieten. Der sogenannte Brannlweinaufstand (eelliskz- insurrectwn)und ähnliche furchtbare Ruhestörungen würden dort einen ganz andern AuSgang ge-habt haben, wenn man cS versucht hätte, sie durch das stehende Heer zu dämpfen,da« immer das Ansehen einer drückenden Krastäußerung hat, und während da»endliche Ergebniß jener Ereignisse eine Bestätigung der Trefflichkeit der Staatsver-fassung war, würde die Anwendung der stehenden Kriegsmacht vielleicht den Um-sturz derselben herbeigeführt haben.Man fand sagt ein Amerikaner eineKraft im Volke selbst, die obgleich schlafend, doch zu jeder Anstrengung sich er-wecken ließ, welche die Regierung in dem ganzen Umfange aufrufen konnte, den dieGefahr soderte; und ein Widerstand, der vielleicht der Kriegsmacht getrotzt undin Erbitterung und Kühnheit sich gesteigert haben würde, zerstiebte erschrocken voreinem Heere von Bürgern, welche auch alle Übel empfunden hakten, die den Vor.wand zum Aufstande liehen, aber als Vertheidiger der Regierung und des Gesetzesich erhoben. Wäre die der Vollziehungsgcwalt zu Gebote stehende Kriegimary

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