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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
829
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Völkerrecht

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lung sel"" Kräfteaufhalten müßte, oder daß, wenn dieses nicht zu erreichen wäre, auchdie andern Staaten sich auf jede mögliche Weise, sei es auch auf Kosten anderer zu ver-größern suchen müßten. Es ist aber auch unzureichend, weit man kaum die physischenKräfte eines Staats, viel weniger die moralischen, abwiegen oder einen plötzliche»Aufschwung derselben zu berechnen oder zu beherrschen lm Stande ist. Die Stürme,welche die Welt erschüttert haben, sind oft von sehr kleinen Anfängen ausgegangen,und kolossale Größe der Staaten ist nicht immer mit wahrer Macht verbunden ge-wesen. Obgleich man daher noch in den neuesten Zeiten, auf dem ersten Congresse,u Wien, von einer richtigen Vertheilung der Macht sprach, und an der Seile derübermächtigen Reiche Staaten von mittler Größe zu errichten suchte; so hat sichdoch dieses System auch dabei wieder ebenso unwirksam erwiesen, als in der frü-hem Zeit, und würde, käme es noch zu härtern Proben, dieselben nirgend be-stehen. Aber schon bei jenem wiener Congreß wurde doch zuweilen auf ein Principder Gerechtigkeit hingewiesen, welches allein geeignet ist, den Völkerverhältnissenrechtliche Ordnung und Sicherheit zu geben, und den kleinsten Staaten mittenunter den mächtigen Unabhängigkeit und Selbständigkeit zu bewahren. Manmeint wol, daß sich jenes von selbst verstehe, und von den Staaten längst aner-kanntsei, daß keiner den andern unterdrücken und in dem völlig freien Gebraucheseiner Rechte stören dürfe; daß auch in jedem Abschnitte der Zeit der friedliche Be-sitz der Staaten gegeneinander die Stelle des wirklichen Rechts vertrete. Es istindessen damit doch so leicht nicht abgethan, denn eS genügt nicht, Merkmale zubaden, wo die Ungerechtigkeit anfängt, sondern dem Recht einen wirklichen prak-tischen Schutz zu gewähren, wozu auch gehört, daß in Fällen, wo das Recht strei-tig wird, darüber ein Urtheil oder doch etwas einem Urtheil Ähnliches möglich ge-macht werde. Auch danach strebt die Zeit. Die Staaten sind alle der äußernRuhe bedürftig, um ihre Verhältnisse im Innern, welche in Folge der kostbarenKriege zerrüttet oder jonst angefochten sind, wiederherzustellen, neu zu gestalten,oder auch gegen eine drohende Zerrüttung zu beschützen. Die europäischen Staa-ten fühlen alle, daß der kleinste Funke, wenn er nicht im ersten Aufsprühen gelöschtwird, eine» Brand über ganz Europa entzünden kann, und sie wissen sehr wohl,daß in der jetzigen Lage der Dinge sich weniger als je zuvor berechnen läßt, wo undwie der Kampf endigen und wie vieles er in Trümmern legen werde. Man kanndaher, so sehr die Spaltung und Spannung zwischen dem westlichen und östlichenEuropa auch größer zu werden, und so nahe zuweilen ein Ausbruch zu stellenscheint, dennoch mit Gewißheit annehmen, daß alle Regierungen, ohne Unterschiedihres innern politischen Systems, darin völlig einverstanden sind, daß das Völker-recht für die Zukunft auf eine gewisse positive Grundlage gegründet, und der Eo<rrisienz der Völker eine gewisse organische Form gegeben werden müsse. Dies istdie oft verspottete vermeintliche Chimäre eines ewigen Friedens. Indem aber dieseit immer stärker zu einer solchen Vereinigung der Staaten drängt, kann auchdarüber kein Zweifel erhoben werden, daß für eine solche bis jetzt nur sehr wenige,M Nebendinge betreffende, für die Hauptsache so gut wie gar keine historischen»wundlagen vorhanden sind.

Alles, was man unter dem Rainen deS positiven europäischen Völkerrechtsdegreift, besteht entweder in einzelnen Verträge» zwischen bestimmten Staate»,MS welchen sich unmittelbar keine allgemeinen Bestimmungen entnehmen las-

oder in gewissen herkömmlichen Gebräuchen und Observanzen meistensu'o§">nen deS Verkehrs zwischen den Staate», über die Kriegsführung, "^""sieichen, endlich aber in ausdrücklichen oder gelegentlichen AnerkennungenZündsätze, welche ihre Gültigkeit nicht erst durch die Anerkennung eeh.l-. sonder» die schon durch die Vernunft begründet sind. Da eine eigentliche Gesetz-- "uz unter den Völkern nicht ehei gedacht werden kann, als bis sie alle, »der doch