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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
827
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Völkerrecht

mir Paris. In neuerer Zeit haben wir nur eine einzige ziemlich unbedeutendeSpielerin gehört, deren Name uns entfallen ist. In Frankreich wird das Instru-ment noch fleißig gespielt. Der Harfe schließt sich zunächst die Guitarre an,welche jedoch ein zu kleinliches Instrument für die Öffentlichkeit ist. Dies fühltePaganini, bei weitem der größte Guitarrist, der je gelebt hat, sehr richtig, indem,l sich nur zum Scherz im Zimmer darauf hören ließ. Berühmt als Componistenund Spieler für dieses Instrument waren der nunmehr verstorbene G i u l i a n iund der noch lebende Earulli. Außerdem gibt es Biele, die das Instrument miteiner gewissen Vollkommenheit spielen, namentlich in Italien und im südlichenEuropa überhaupt, das wegen der leichten Benutzung im Freien die eigentliche Hei-mat desselben ist. Von deutschen Guitarrenspielcrn können wir den Schauspiel-dichter Töpfer, den Eomponistcn Karl Blum und Andere mehr nennen, dochwi, gesagt, ist das Ganze mehr eine Dilcttantcnlcistung als die eines Musikers.So ganz seltene Instrumente als z. B. Harmonika oder solche, die gar nur in einemEremplar existiren, wie das Tcrpodion, können hier nicht in Betracht kommen.Doch glauben wir, daß das von einem Schuhmacher, Namens Weinlich in Heili-genstadt, erfundene vielstimmige Blasinstrument, Psalmomelodion genannt, dereiniger Vervollkommnung sehr allgemein werden dürfte, freilich aber auch nur zueigner Unterhaltung. So hätten wir von dem jetzigen Zustande der Virtuosität eineÜbersicht gegeben, deren Unvollkommenheit wir bei der großen Schwierigkeit, dasMaterial herbeizuschaffen, unS nicht verhehlen wollen. Auch ist in vielen Fällendas Sclbhircn unumgänglich nöthig, aber freilich nicht überall ausführbar. ImAllgemeinen kann man von der jetzigen Virtuosität sagen, daß sie sich leider mehr ei-ner mechanischen Vollkommenheit befleißigt, als die Seele durch eine Darstellungdes wirklich Schönen zu jenem edeln künstlerischen Schmerz oder jener geläuter-ten Freude zu stimmen sucht, welche der gebildete Hörer von der ausübenden Kunsthofft. (20)

Völkerrecht. Unter den mannichfaltigen Tendenzen und Divergenzeneiner sich mit Mühen und Wehe» neu gestaltenden Zeit ist auch die Legung einesfestem Grundes für die Verhältnisse der verschiedenen Staaten zu einander eine derwichtigsten, und ungeachtet der anscheinenden Verwickelungen, ungeachtet dergrade hier großem ücdhafiigklit des Kampfes, ist eS doch vielleicht grade der Punkt,auf welchem eine Ausgleichung noch am ersten zu Stande kommen könnte. We-nigstens finden sich hier, so schroff die Ansichten sich entgegenzustellen scheinen,nicht NU' schon jetzt wichtige Vcreinigungspunkte vor, sondern es sind auch mehrennsere Antriebe zur Vereinigung vorhanden. Alle Parteien stimmen vor alle»!schon darin übercin, daß sie eine Begründung dcS Völkerrechts suchen, welche zuFestigkeit und Sicherheit des Bestehende» hinführt, und vo» welcher eine wirklichrechtliche Ordnung für die Coexistenz der Staaten ausgehen kann Man wird dochl" unsern Tagen nicht an das alte Märchen glauben, daß in der Welt ein Geist derrealen Verneinung umgehe, und daß es einen geheimen Bund gebe, besessen undMieden von jenem dösen Geiste, um Alles zu vernichten und sich selbst unter denDrummern zu begraben. Allen, ohne Ausnahme, liegt daran, für das äußere«den feste Grundlagen und Formen zu gewinnen, der Streit ist nur darüber, worfle zu finden sind, ob die Vernunft oder die Geschichte die Anweisung dazu geben«n. Eigennutz, aber auch Rcd.ichkeit, findet sich auf beiden Seiten; sich inrrrrrm ungerechten Besitze zu behaupten, ist nicht minder ungerecht, als den Andernr rn einem rechtmäßigen Besi tze z» verdrängen; der Besitz allein ist noch kein Recht;

" 'n dem Streite um das Behalten oder Erwerben wirklich Recht sei, wäretu« ra.^ schwer zu entscheiden, als der Stimme der Gerechtigkeit Gehörßd den völkerrechtlichen Verhältnissen hat der Streit über Be-

md Recht, welcher das Werden der Zeit begleitet und zu einem mühseligen und