748 Vereine, besonders politische
aber die Vereine blieben erlaubt, und auch im Strafgesetzbuch Napoleons (Oolle>>ön»l von 1810, Artikel 291 — 94) werden nur sehr mäßige Strafen angedroht.Unerlaubt sind nach diesem Gesetz alle Vereine von mehr als 20 Personen, welchesich ohne Erlaubniß der Regierung alle Tage oder an bestimmten Tagen zu irgendeinem Zwecke (religiösen, literarischen, politischen oder andern) versammeln; dieStrafe besteht nur in der Auflösung und blos gegen die Vorsteher oder Beamtenin einer Geldbuße von 16 — 200 Francs. Wenn Auffoderungen zu Verbrechenin Reden, Anschlägen und dergleichen vorgekommen sind, so werden die Urheberbesonders bestraft, die Strafe der Vorsteher steigt aber alsdann auf 100 — 300Francs und Gefängniß von drei Monat bis zu zwei Jahren. Dieses Geletz wurdeaber schon unter Napoleon nicht zur Anwendung gebracht, und ebenso wenig unterLudwig XVIII. und Karl X. Es war auch leicht zu umgehen; die Gesellschaften,deren Zweck offenkundig auf eine Staatsveränderung gerichtet war, theilten sichz. B. in einzelne Abtheilungen von höchstens 20 Personen, und so konnten sie öf-fentlich unter dem Schutze der Gesetze ihre Absichten verfolgen. Wie viel die Ge-sellschaft: Hilf dir selbst, so hilft dir Gott, und andere zu der Revolution von 1830beigetragen haben, lassen wir dahin gestellt sein; allein soviel ist gewiß, daß anjenem Vereine eine Menge der angesehensten Männer Theil genommen hat-ten, und daß die Revolution in ihrem Sinne erfolgte. Sie war so gewis-sermaßen eine Bestätigung des Vereinigungsrechts, sodaß eine Genehmigungder Regierung nicht mehr nöthig zu sein schien, und in diesem Geiste wurde auchdasselbe nach allen Richtungen geübt. Als man imFebr. 1831 einen auswärtigenKrieg für wahrscheinlich hielt, bildete sich in den östlichen Provinzen eine große As-sociation, unter dem Namen der austrasischen, zu dem Zwecke, die Rückkehr derentthronten Linie der Bourbons zu verhindern und den Boden Frankreichs gegenInvasionen zu vertheidigen. Die Regierung misbilligte dieselbe, verbot allen Be-amten, daran Theil zu nehmen, und entließ einige, welche es dennoch gethan hat-ten. Darüber entstanden Diskussionen in der Kammer, aber es kam zu keinerEntscheidung. Nachher traten immer mehr Vereine von republikanischer Tendenzhervor, besonders die Gesellschaft der Menschenrechte, deren politisches Glaubens-bekenntniß die bekannte Erklärung der ersten Nationalversammlung über die (un-veräußerlichen) Rechte der Menschen ist, deren Tendenz aber auf eine Volkshecr-schaft gerichtet ist, von welcher sich, wenn man an die Greuel und Schrecken derJahre 1792 — 95 denkt, alle verständigen, ehrliebenden, gerechten Menschen mitAbscheu abwenden. Diese Vereine sammeln ihre Mitglieder unter den arbeitendenClassen, deren Lage freilich selbst zu der Zeit, wo ihr Lohn noch für ihre Lebensbe-dürfnisse ausreicht, durch die Abhängigkeit von den Fabrikherren unsicher undquälend wird, und welche nicht so viel geistige Bildung besitzen, daß sie die wahreLage der Sache würdigen können. Sie haben B. völlig vergessen, daß die Sei-denfabriken zu Lyon zu keiner Zeit in einem bedrückter» Zustande waren, als unterder Republik, und daß sie grade damals durch das Stocken ihres Erwerbes sich zueinem Aufstande gegen den Convent hatten bewegen lassen. Der erste Aufstand derArbeiter zu Lyon am 21. Nov. 1831 soll noch ohne politische Absicht gewesen sein,der Aufstand in Paris am 5. Jun. 1833 war aber offenbar das Werk der republi-kanischen (oder vielmehr demokratischen) Partei, welche sich durch ihre Niederlageund ihre Entwaffnung, wobei mehr als 20,000 Hieb- und Stoßwaffen und 6000Feuergewehre in den Besitz der Regierung kamen, nicht abschrecken ließ, ihre Ver-bindung immer weiter auszubreiten und besser zu organisiren. Schon im Fcbr.1834 sprachen die öffentlichen Blätter von dem Vereine der Seidenarbeiter zu Lyon,der Meister unter dem Namen der Mutuellisten und der Gesellen, Ferrandiniers,welche jeden Augenblick 25,000 Männer stellen könnten. Die Mutuellisten soll-ten 122 Logen haben, deren Vorsteher 12 Centraliogen bildeten, von welchen ein