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Regierungen doch keine Verletzung ihres innersten Wesen« selbst erfuhren werden,wiewol die Besorgniß nicht grundlos sein möchte, daß dos Interesse der Wissen-schaft dem der Politik manches Opfer zu bringen haben werde. (21)
Unterholzncr (Karl August Domini-us), Professor der Recht-zuBreslau, geboren am 3. F-br. 1778 zu Freistngen, erlangte 1809 die juristischeDoktorwürde durch seine Dissertation: „Iliotoria kloctnrure suris rvmuni cke cal-lutlouibus" (Altors 1809), und ward 1810 als Professor zu Landshut angestellt. !Zn demselben Jahre gab er „Juristische Abhandlungen" (München 18tO), heraus,welche durch ein Vorwort seines Lehrers Fcuerbach eingeführt, der Beachtung em- >pfohlen wurden, die ihnen durch den Vorzug gründlicher Forschung gesichert ward.Erwürbe 1811 als Professor in Breslau angestellt, und gewann bereits durchsein Werk: „Die Lehre von der Verjährung durch fortgesetzten Besitz" (Breslau1815), sich einen Ehrenplatz unter den scharfsinnigsten Bearbeitern de« CivilrechtS,das der Hauptgegenstand seiner akademischen Wirksamkeit blieb. Später wurdeseine „Ausführliche Entwickelung der gesummten Verjährungslehre aus dem ge-meinen in Deutschland geltenden Recht" (2 Bde., Leipzig 1828) das Haupt-werk über die Theorie jenes Rechtsverhältnisses. Mehre gehaltreiche Beiträge, be-sonders zur Erläuterung der römischen Rechtsquellen, lieferte er in Eichhorn's undGöschen's „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft", wie er denn auch durch
tario <,uart<> «ccurrunt" (Breslau 1823), um die Quellenkritik sich verdient ,machte. Seit 1815 zum zweiten Universitätsbibliothekar ernannt, widmete er denihm anvertrauten Handschristenschätzen seine Aufmerksamkeit, deren Frucht seine l„Notiz über die Manuskripte zur Geschichte Schlesiens in der Universikätsbiblio- >thek" (Breslau 1821), war. Au Heindorfs „Erläuterung von Horaz's Saty-ren" (Breslau 1815), gab er schätzbare, die Anspielungen des Dichters aufRechtsverhältnisse aufhellende Bemerkungen.
Uruguay, der jüngste und kleinste der südamerikanischen Freistaaten, be-kannter unter dem Namen Banda Oriental oder Montevideo, umfaßt dasLand zwischen dem Rio de la Plata, dem atlantischen Meere, der brasilischenProvinz Rio Grande, dem Distrikte der Missionen und den argentinischen Provin-zen Corrientes und Entrc Rios und grenzt nördlich an Brasilien, östlich an diesesReich und den Ocean, südlich ebenfalls an den atlantischen Ocean und den Rio dela Plata und westlich an den Uruguay, den Hauptfluß deS Landes, nach welchemes den Namen erhalten hat. Sein Flächeninhalt beträgt gegen 6000 sZ Meilen, ,seine Bevölkerung höchstens 70,000 Seelen. Die Natur des Lande«, Klima, Er-zeugnisse und Einwohner sind denen der Laplatastaaten ähnlich, mit welchen es !
unter der spanischen Herrschaft zu dem Vicekönigreiche Buenos AyrcS gehörte. !
Diese weiten öden Strecken, aus denen der Freistaat größtentheils besteht, wurdenspät erst von den Spaniern bevölkert; die Hauptstadt Sän Felipe de Montevideo >ward erst 1724 angelegt. Der Reichthum der Provinz bestand blos in der Viehzucht !und auf diese war alle Volksthätigkeit beschränkt. Später wurde die Banda Orien-tal das Land der brasilischen Schleichhändler (Eontrabandistas) ; die Spanier be-danken auf ihrem angenommenen Systeme, alle andern Nationen von dem Han-del mit ihren südamerikanischen Provinzen entfernt zu halten; die Portugiesen be-nutzten ihre Nachbarschaft in Brasilien, das beinahe an den Silbcrstrom grenzt, undtrieben, begünstigt durch das große und spärlich bevölkerte Gebiet der Banda Orien- !tal, den Schleichhandel in einer solchen Ausdehnung, daß der Verkehr der Hafen- ^stadt Buenos Ayres dadurch beinahe vernichtet wurde. Der wilde Muth der ^Schleichhändler, ihre genaue Bekanntschaft mit de» pfadlosen Wildnissen und derbuchtenvollen Felsenklüste an der Ostseite des Platastroms vereitelten alle Be-mühungen der spanischen Regierung, diesen ungesetzlichen Verkehr, der selbst Mit >