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Doch die eben charakteristrten Angriffe gegen das Universitätswesen sind nichtblos in dem Gebiete der Meinungen und Ansichten stehen geblieben, sondern siesind zum Theil auch zur That geworden und haben mit mehr oder weniger Erfolgauf die Umgestaltung der Universitäten in ihrem Sinne eingewirkt. Es ist hiernicht der Ort, genauer nachzuweisen, wie schon seit längerer Zeit mit Ausbildungdes unbeschränkt monarchischen und bureaukratischen Regierungssystems die Uni-versitäten, sowie alle corporativen und zunftähnlichen Einrichtungen, allmähligbedeutend an ihrer Selbständigkeit und Unabhängigkeit von dem Staate verloren,wie sie in manchen Staaten, z. B. in Frankreich, und zwar wie der Erfolg gezeigthat, nicht zum Vortheil der Wissenschaft, ganz diesem politischen Systeme erlagen,wie sie in Ostreich durch ein der freien geistigen Bildung abholdes Regierungssystemebenfalls ihre Freiheit gänzlich verloren und einem engherzigen, schulmäßigen Zwangunterworfen wurden, und wie einzelne ähnliche Maßregeln auch in Deutschland, z. B.in Baicrn, durch die berüchtigte Reformation der damaligen UniversitätJngolstadl!m 1.1799 ausgeführt wurden, wo den akademischen Lehrern unter andern erbau-lichen Vorschriften ähnlichen Sinnes von der Regierung eingeschärft wurde, daßsie sich nicht vornehmen sollten, Gelehrte bilden zu wollen, sondem nur ausführ-liche Elementargrundsätze mit praktischer Anwendung vorzutragen hätten. ImGanzen blieben doch die Universitäten in Deutschland ihrem Wesen nach bis aufdie neuesten Zeiten unangetastet, obgleich der Fortschritt der Zeit von selbst vieleVeränderungen der ursprünglichen Verfassung derselben mit sich brachte. Die Zeitder Anfeindung der Universitäten Deutschlands beginnt eigentlich erst nach demdeutschen Befreiungskriege. Der Gefahr, durch die französischen Unterdrücker,die mit Recht in ihnen die Pflanzstätten und Mittelpunkte des deutschen Volksgei-steS sahen, waren sie glücklich entronnen; sie halten zur Erweckung und Kräfti-gung deutscher Vaterlandsliebe und dadurch zur Vorbereitung des Kampfes gegendie fremden Gewaltherren wesentlich beigetragen, und die studirenden Jünglingewaren die ersten in den Reihen freiwilliger Kämpfer für die Befreiung des Vaterlan-des. So war ein lebendiger Sinn für Freiheit und Vaterland auf den Universitä-ten angeregt, der sich auch nach Beendigung des KriegeS unter den Studirendenfortpflanzte und in den burschenschaftlichen Vereinen sich auSsprach. Aber ebendiese Gesinnung war eS, die bald nach Wiederherstellung und Sicherung der deut-schen Staaten bei den Regierungen ein Gegenstand des MiStrauenS wurde. Alsdaher das Wartburgsfest, Sand's blutige That und so manche andere Äußerungenjugendlicher Schwärmerei diesem MiStrauen Nahrung und bestimmte Gegenständegaben, da brachen die Verdächtigungen gegen die Universitäten in laute Anklagenaus, als seien sie die Mittelpunkte und die Erzeugerinnen eines gefährlichen revo-lutionnairen Geistes, der die Ruhe der deutschen Staaten bedrohe. Eine Folge die-ser Verdächtigungen waren die karlsbader Beschlüsse von 1819, durch welche zumersten Male die Selbständigkeit der Universitäten wesentlich beeinträchtigt wurde,indem sie dieselben in politischer Hinsicht einer strengen Beaufsichtigung und Be-vormundung der Regierung unterwarfen, die hauptsächlich das Studentenlebenund dessen Disciplin trafen, theilweise und indirekt aber auch die Lehrsreiheit be-schränkten. Nicht sowol aus politischem MiStrauen, als vielmehr, wie es scheint,»us dem Einflüsse burcaukratischer Regierungsmaximen ist die gänzliche Vernich-tung der corporativen Selbständigkeit der Universität Tübingen durch die soge-nannte Organisation vom 18. Jan. 1829 hervorgegangen. Die Geschichte der deut-schen Universitäten bietet kaum ein ähnliches Beispiel von einem gewaltthätigen unddas wahre Wesen und die Würde der Universitäten gröblich verletzenden Verfahrendar, wie das gegen die Universität zu Tübingen. Ungeachtet die Verfassung der Univer-sität 1817 unter den Schutz des öffentlichen Rechts gestellt wurde, so wurde dieselbedennoch gänzlich umgestoßen: ungeachtet jene Verfassung von 1317 ihr das Recht