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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
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700
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700 Universitätswesen

Hern Unterrichtsanstaltcn in Frankreich dem Ministerium als Muster empfahl: soerscheint eS um so auffallender, daß wir Deutsche selbst diese Verfassung der Uni-versitäten anfeinden und zu zerstören suchen, und wir müssen um so ernster die ge-wichtigsten Gründe sodern, durch welche solche Bestrebungen gerechtfertigt werdenkonnten. Woher also diese Anfeindungen gegen das deutsche Universitätswesen?Auf welche Gründe stütz-n sie fich t Hat man etwa erkannt, daß die bisherigenEinrichtungen der Universitäten den gegenwärtigen Ansoderungen an die Wissen-schaften nicht mehr genügen, daß sie also ihrem Zweck, der wissenschaftlichen Bil-dung, nicht mehr entsprechent Keineswegs. Richt von Seiten der Wissenschaft,sondern vielmehr der Politik kominen die Anklagen, nicht die wissenschaftliche Un-tauzlichkeit, sondern die politische Gefährlichkeit oder Schädlichkeit der Universitä-ten ist es, die man ihnen vorwirft. Schon diese Quelle möchte die Rechtmäßig-keil dieser Vorwürfe verdächtig machen, und von Vorschlägen, die auf eine wesent-liche Umgestaltung, ja vielleicht selbst Aufhebung der allen wohlbewährte» Einrich-tung der Universitäten gerichtet sind, darf man wol mit Recht verlangen, das sieaus dem Wesen und Zweck dieser Anstalten abgeleitet, nicht aber aus einem derWissenschaft fremdartigen Gebiete entlehnt seien. Doch wir müssen die Gegnerder Universitäten selbst und den Inhalt ihrer Vorwürfe gegen diese zuvörderst näherin das Auge fassen, bevor wir über die Wahrheit oder Unwahrheit derselben ur-theilen können.

Wir können zunächst zwei Hauptclassen von Gegnern der Universitäten un-terscheiden, die gewissermaßen von entgegengesetzten Seiten her in der Anfeindungderselben zusammentreffen. Auf der einen Seite stehen als die heftigsten und mäch-tigsten Gegner der Universitäten die Feinde der Freiheit überhaupt, die Freunde desAbsolutismus und der geistigen Unterdrückung, oder die blinden Anhänger des Be-stehenden und der Autorität. Ihnen muß die Freiheit in Lehre und Leben, welche mitdem Wesen der Universitäten unzertrennlich vcknüpst ist, ein Gegenstand dlSHaffe» ^und der Bekämpfung sein; ihnen gilt die freie Bewegung dcS Geistes in der Entwicke-lung der Wissenschaft als ein Element der Zerstörung und Auflösung der von ihnenals gültig angenommenen Autorität und Herrschaft, die Begeisterung der studiren-den Jugend für ihre freien Ideale als strafbares und verderbliches Widerstreben ge-gen die Ordnung dcS Bestehenden. Diesen unbedingten Feinden der Freiheit schlie-ßen sich dann eineStheils jene ängstlichen Gemüther an, die von jeder freisinnigenÄußerung eines akademischen Lehrers oder von jedem unschuidigen AuSbruch ju-gendlicher Freihcitsphantasien, Gefahr für die Ruhe der Staaten und Umsturz derbestehenden Regierung fürchten, andcrntheils jene feile Seelen, welche sich ein verächt-liches Geschäft daraus machen, Mistrauen zwischen der Regierung und dem Volkeauszusäen und jede freie Regung als einen Versuch zu gewaltsamer Auflehnung ge-gen die rechtliche Ordnung verdächtigen, um sich dadurch die Gunst der Regierungzu erwerben. So werden von dieser Classe von Gegnern die Universitäten als dieHerde des revolutionnairen Geistes, als die Pflanzstätten einer verderblichen De-magogie verschrieen; die freisinnigen Lehrer der Universitäten werden der Verfüh-rung der Jugend angeklagt, und das freie Leben der studirenden Jünglinge selbstwird als ein politisch von Grund aus verpestetes gestört und unterdrückt. Leiderhaben so manche Ausbrüche der jugendlichen politischen Schwärmerei, von Sand'Sfanatischer That bis zu dem beklagenSwerthen Vorfalle in Frankfurt herab, diesen ^Ansichten nur zu viel Gewicht gegeben, obgleich sie, wie wir später zeigen werden, >auch dadurch noch keineswegs hinlänglich begründet find. Von dieser Seite her nähren !die, nur aus blindem Fanatismus erklärlichen Vorschläge für gänzliche Aufhebung derUniversitäten und Verwandlung derselben in Specialschulen, oder doch die mit mehroder weniger Härte ausgesprochenen Anträge auf eine das Wesen der Universitätenzerstörende, der gänzlichen Aufhebung derselben also gleichzuachtende Aufhebung