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führt, auf dem Umschlage der Eingabe vom Bittsteller die Tendenz der Instanzsummarisch angeführt und auch die Resolution auf das Original der Eingabe pro-rekollirt, die Rechtssprüche werden jedoch ausgefertigt. Dies macht sowol währendbrS Proceßganges als bei Reposttion der Acten in die Archive viel Sorge und Müheund erheischt die größte Ordnung und Redlichkeit in der Ausbewahrung der Acten,damit weder Confuffon noch Interpolation, noch Entwendung eintrete. DieSchriften der klagenden Partei werden immer unter dem Buchstaben > (üctnr)und die der Beklagten unter dem Buchstaben l (weil letztere im Curialstyle fortwäh-rend mündlich und schriftlich Incuttus — d. h. in canssm attrsetus — durch Zu-sammenziehung ') genannt wird) wechselnd aufgeführt. Im Ganzen ist der Ge-schäftsstpl der ungarischen Rechtsgelehrten, nämlich der lateinische, nicht sowolbarbarisch, als durch Verschlingung vieler und langer von Einer Präposition oderConjunctiv» regierten Perioden und Anhäufung der regierenden Zeitwörter undZwischensätze, so wässerig und durch Wortschwall so undeutlich, daß man durch ihnan die gehaltlose Breite derConstitution und der Novellen deS Justinianeischcn Codexund an unsern vormaligen deutschen Urthclsstpl in den Zweifels- und EntscheidungS-gründen erinnert wird. Gewiß, eS wird dem besten Lateiner schwer, bei der LectüredeiAllegationen und Resolutionen die maßgeblichen Brocken aus der großenBrüheherauszufischen Hoffentlich wird die jetzt eifrig in alle öffentlichen Acten sich ein-drängende ungarische Sprache durch ihre Energie und Kürze einen bessern Ge-schäftsstpl bilden und hat ihn an vielen Orten wol schon gebildet. (63)
Universitälswcscn. Zu den für da» deutsche Volk wichtigsten An-gelegenheiten gehören ohne Zweifel die Verhandlungen, welche öffentlich und pri-vatim gegenwärtig über das deutsche Universilä'Swesen geführt werden. Vielfacheund schwere Anklagen hat man gegen die deutschen Universitäten erhoben, in Folgederen man eine völlige Umgestaltung ihrer Verfassung, ja eine gänzliche Aufhe-bung derselben gefedert und versucht hat. Dennoch steht es als eine über allenZweifel erhabene historische Thatsache fest, daß eben biese deutschen Universitätenmit ihrer eigenthümlichen Verfassung bisher mit vollem Rechte als der Stolz desdeutschen Volkes, als die schönste Blüte seines geistigen Lebens gegolten haben, daßvon jeher die geistige Bildung Deutschlands an die Universitäten geknüpft war undvon ihnen ausging, und daß wir Deutsche eS vorzugsweise den Universitäten undder IN Deutschland allein erhaltenen ursprünglichen, der freien und lebendigen Ent-wickelung der Wissenschaft so günstigen Verfassung derselben verdanken, daß wiran eigentlich wissenschaftlicher Bildung allen Völkern Europa'S voranstehen, jadaß der freie, von den Interessen der Industrie und Politik unabhängige Geist derWissenschaft wohl allein in Deutschland in das Leben getreten ist und im Volkefeste Wurzeln gefaßt hat, daß endlich die Universitäten, eben durch die Erwcckungdieses wissenschaftlichen Geistes, bei der äußern politischen Zerrissenheit, ein festesgeistige« Band deutscher Nationaleinheit bilden, welches wir uns nicht leichtsinnigzerreißen lassen dürfen. Wenn nun diese hohe Bedeutung der Universitäten für dasgeistige Leben und die politische Existenz des deutschen Volkes nicht verkannt wer-den kann, wenn die Zweckmäßigkeit ihrer Einrichtungen für die Wissenschaft selbstim Auslande schon längst anerkannt worden ist (Vergl. Ch. Villars, ,,6n»p ck'aeil»ar los universitös <Ie I'LUenmgne") und wenn kürzlich erst Cousin (s. d.),nachdem er iin Auftrag der französischen Regierung die Schulen und UniversitätenDeutschlands bereist hatte, die Verfassung der letztem für die Einrichtung der hö-
Überhaupt liebt der lateinische Curialstyl der ungarischen Juristen diese Wort-rürzungen durch Ausammenzichung, z. B. 8s«1ria für 8e<le« fuüiernrix, luciliunrfür luäex nobilium, surassor für snratus usrersor, ex ollo für ex utkeio ete., ja,dnsi Zusammcnzlehungen sind aus dcr Schrift i» die mündliche Eonversalion über-gegangen.