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Ungarn in der neuesten Zeit
brauchen. Gastfreundlichkeit und Gutmüthigkeit, Ernsthaftigkeit und Pietät,Prunkliebe und EpikuräiSmuS, und durch Religion »nd Etammverschiedenheitzerklüfteter Egoismus sind Hauptzüge des VolkScharakterS geblieben. Jedoch hakhier und da eine Neutralisation des orientalischen Schillern- mit dem occidentali-sch-n Lichte begonnen und nicht unangenehme Nuancen der Civilisation zur Folgegehabt.
Die Verwaltung des Lande«, sowol die politische als finanzielle, hat wiein andern Reichen der östreichischen Monarchie den Charakter der Stabilität, welchein Ungarn noch mehr durch die Constitution bedingt wird. Die beiden höchsten hierdirigirenden Behörden, die königlich ungarische Statthalterei und die königlich un-garische Hofkammer find Landesstellen und wirken unabbängig von einander, jeneder Hofkanzlei in Wien, diese der allgemeinen Hofkammer eben dort untergeordnet,aber nicht in so abhängigem Maße als in den andern Erblanden. Man trifft zwarbei diesen vielbeschäftigten und äußerst thätigen Behörden auf den östreichischenGeschäftsgang, aber er geht in den ungarischen über, sobald sie durch die Comitateund die königlichen Freistädte wirken, obgleich in mehren letztem größere Fügsam-keit und Behendigkeit bei Vollziehung der eingehenden Verfügungen vorwaltet.Dies gilt auch bei allen Maßregeln der öffentlichen und geheimen Policei; letztereaber ist der ganzen Nation so verhaßt, daß keiner ihrer Söldlinge, wcS Stande»er auch sei, die MaSke abzuziehen wagen darf, ohne sich der allgemeinen Verach-tung und der Gefahr persönlicher Mishandlung preis zu geben. Sonst genießendie hohen administrativen Behörden gebührende Achtung und die ganz gleiche Ver-fassung der Comitate und der ihnen analogen Bezirke, wie die gleichartige der kö-niglichen Freistädte, gibt ihren Maßregeln Einheit und überall gültige Kraft. Diemilitairische Administration geht ganz isolirt von den GcneralcommandoS und demHofkriegSrath in Wien aus, und am isolirtesten in den Militairgrenzen, wo dieSoldatenordnung auch in alle bürgerlichen Verhältnisse eingreift. Auch die Ver-waltung de» Berg- und MünzwescnS wird unmittelbar von Wien aus geleitet undkommt nur bei rechtlichen Entscheidungen an die hohen LandeStribunale. Allent-halben herrscht seit 10 — 20 Jahren die Stabilität, sowol in den löblichen Ein-richtungen als in den MiSbräuchen vor, und nur das dürste der ungarischen Lan-deSadministration zum Ruhme nachgesagt werden, daß, obgleich die Vermehrungder Geschäfte eine Vermehrung der subalternen Beamten erheischt hat, dennochsolche noch nicht bis zur lästigen Unzahl gestiegen ist. Auch läßt sich eben keine Un-zufriedenheit über die Staatsverwaltung unter dem Volke spüren, und das wird solange ausbleiben, als die Constitution gegen drückende Abgaben, gegerDPlackereicnder administrativen Beamten, gegen LandeSschulden und gegen allgemeine Mili-tairrvnscription schützt.
Die Rechtspflege ist der schadhafteste Theil deS ungarischen StaatS-kirper«. Dies hat seinen Grund nicht sowol in der Constitution und derenGeiste und noch weniger im Charakter der Nation; sondern vielmehr in derin neuerer Zeit eingedrungenen Demoralisation eines großen Theils der Be-amtenwelt von oben bis unten, welche auch die RechtSgelehrten ergriffen hat.Darum wird denn das durch Unbestimmtheit der Gesetze und vages HerkommenUngemein erweiterte richterliche Ermessen nicht selten zum Verkauf und Verschleißder Gerechtigkeit entwürdigt und gewissenlose Richter finden an gleichfalls entsitt-lichten Sachwaltern — denn der Rabulisten, Legulejen und Winkeladvocaten Zahlist Legion — leicht bereitwillige Helfer zu den Werken der Finsterniß. Hat daherirgendwo die ThemiS eine wächserne Nase, so hat sie solche in Ungarn; spielt sieirgendwo bei Handhabung ihrer nach Maßgabe unlauterer Antriebe züngelndenWage mit den streitenden Parteien sehende Blindekuh, so hat sie dazu Raum im La-byrinthe der ungarischen Gesetze und Gerichlsgebräuche. Man ist daher in einem bei