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Ungarn in der neuesten Zeit
und noch jetzt fortwährende Ständeversammlung bestätigten Voraussetzungen, läßtsich unbefangen Folgendes als Ergebniß des letzten Jahrzehends feststellen.
König und Stände erkennen, daß die Constitution Mangel hat, und daß, ob, 7 -gleich ihr Geist vortrefflich ist und durch eine angemessene Anwendung dcrgefchriebe-uen Gesetze wie des Herkommens diesen Mängeln größtentheils abzuhelfen wäre es »s
dennoch nöthig ist, diese Anwendung durch abändernde Neichsgesetze zu sichern; eine B
Abänderung, welche dadurch sehr erleichtert wird, daß in den bezüglichen Punkten we- !e
der Schlacken des Feudalsystems, noch finanzielle Anstöße, wie in andern Ländern l q
eine weise Reform hindern. Dies erklärten vorzüglich die königlichen Propositionen l>
aus allen Reichstagen der neuesten Zeit, desgleichen die Gutachten (Elaborate) der E
desfalls niedergesetzten berathenden Ausschüsse (Regnieolardeputationen), weniger > f
die wiederholten und vermehrten Beschwerden der Stände, welche sie auf frühern ß
Reichstagen und 1827 schriftlich dem Könige vorlegten. Diese Beschwerden be- s,
treffen hauptsächlich die Einverleibung von Dalmatien und den dazu und zu Kroa- ! 1
tic» gehörigen Inseln, desgleichen von Galizien und Lodomiricn und mehren sie- j !
bentürgischen Comikaten und Districten; ferner die Grcnzberichtigung mit dem b
Auslande, die rcichstäglichc Feststellung des Salzprelses, das Flnanzpatent von »
1811, die Bedingungen, unter welchen der König die geistlichen Pfründen und die ü
Heimgefallenen Güter zu verleihen pflegt, die anonymen Anzeigen, die Begünfli- A
gung der ungarischen Sprache. Keine dieser Beschwerden sind vom Geiste der ji»
neuen Zeit geboren, sondern fast alle herkömmliche Klagen, und sie erfuhren auch «
auf den kurzen durch die Krönung der Königin und des jungen Königs veranlaßten >>
Reichstagen von 1825 und 1830 das gewohnte Schicksal, durch ausweichende i f
Bescheide aufgeschoben zu werden. Charakteristisch aber im Geist unserer Zeit wa- !
ren die königlichen Präpositionen bei Eröffnung des noch dauernden Reichstags ll
von 1832, dessen Ausschreibung durch die Drangsale der Cholera um ein Jahr ver- a
später wurde. Es waren ihrer fünf. Die erste betraf die Regulirung des Urba- . »
riums, welches zwar schon unter Maria Theresia ins Leben trat, jedoch nach den ;Resultaten des Reichstags von 1790 — 91 nur als Provisorium von den Stän- i q
den angenommen wurde; die zweite betraf die Reform der Justizpflege, namentlich lt
die Herstellung eines Strafgesetzbuches; die dritte bezog sich auf die gleiche Berthen ie
lung der Contcibutionslasten und auf die Ermäßigung der Abgaben in die Dome- . li
sticalcaffcn der Comitate; die vierte legte den Ständen ans Herz, bei dem zu eröff- . i,
nenden wahrscheinlich länger als sonst dauernden Reichstage darauf zu denken, daß ! tz
die Contribuentcn nicht zu schwer mit den Tagegeldern belästigt würden, und die ^
fünfte drang auf die Restitution des der Regnicolarkasse zum Behufe der seitherigen »,
ständischen Ausschüsse vom Ärarium gemachten Vorschusses, wobei jedoch auch !l
Schonung der Steuerpflichtigen (innern plrch» contribuens^ empfohlen wurde. I
Es mag ununtcrsucht bleiben, ob die Juliusrevolution und was ihr voranging und j
folgte, die Regierung hauptsächlich bestimmt habe, in diesen neuesten Propo- >sitionen ihre wohlwollenden Gesinnungen gegen den mcistbelastetcn Theil der Na- >klon deutlicher auszusprechen, und solchen dadurch für sich zu gewinnen, doch soviel jist klar, daß diesmal der König gar nichts zum unmittelbaren Vortheil der Krone jlverlangt, sondern lediglich unleugbare Mängel der Constitution zur Sprache ge- ,bracht und den wahren Schaden Joseph's in heilsamer Absicht berührt hat. Da- t
gegen zeigen auch die Stände, zumai die der zweiten Kammer, die aus den Abge- H
ordneten der Comitate, der Domeapltel und der königlichen Freistädte besteht, sich , q,
bereitwilliger als sonst, auf die liberalen Präpositionen der Regierung einzugehen, >
und sie haben dies sowol bei den Verhandlungen des Urbarialpunktes als auch da- , ^durch bewiesen, daß sie sich provisorisch verpflichtet haben, die Tagegelder des jetzi- ^gen Reichstags nicht den Contribuentcn zur Last fallen zu lassen. ! ^
Die Arbeiten der seit 1827 thätig gewesenen Ausschüsse, welche außer dein ,,