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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
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673
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Türkei seit dem Frieden zu Adri'anopcl

reit« einen Weil der Territorialentschädigungssumme bezahlt, den Rest von fünfMillionen Francs aber in Goldbarren zu liefern versprochen haben. Dagegen wei-gerte sich die Insel Samos, welche seit <428 von Lhkurgo« Logothekis regiertwird, beharrlich, dem Beschlusse der hohen Mächte vom 4. Jan. 1830 gemäß,unter die Herrschaft der Pforte zurückzukehrenz vergeblich bemühten sich die eng-lischen, französischen und russischen Commiffarien, die Samioten znm Nachgebenzu bewegen und den vom Sultan zu ihrem Statthalter ernannten Fürsten Vogo-rldeS anzunehmen, wogegen ihnen Amnestie und Freiheit zur Auswanderung zu-gesichert wurde. Endlich schien es im März d. I. zu einer Vereinigung zu kom-men; der Großherr war nämlich geneigt, der Insel die Macht zu überlassen, sichselbst zu regieren; die Samioten sollten aber eine jährliche Abgabe von 500,000Piastern entrichten, jedoch in Betracht der bisher erlittenen Verluste für die erstendrei Jahre davon befreit fein. Die serbische Angelegenheit wurde ebenfallsim Anfange des Jahres 1834 gänzlich in Ordnung gebracht, und der deshalbvom Sultan erlassene Ferman endlich vollzogen. ') Es bereiste nämlich imJan. d. I. eine Commission von drei serbischen und einem türkischen Commissairdie neuen, nach der 1831 von den türkischen und russischen Commissarien aufge-nommenen Karte bestimmten Grenzen, uin diese an Ort und Stelle zu überneh-men. Der jährliche Tribut Serbiens blieb auf 2,300,000 Piaster festgesetzt, wo-gegen alle bisherigen Abgaben aufhören. Alle neu errichtet n Fortisirationen, z. B.die Kiupria, werden geschleift, Geschütze und Munition aber nach Belgrad ge-schasst. Die in den zu Festungen gehörigen Städten wohnenden Türken habennoch fünf Jahre Frist, um ihre Güter an die Serbier verkaufen zu könndn; NachBerfluß derselben aber sind sie gehalten, sich in daS Innere der Festung zu begeben,oder Serbien zu verlassen. Nur in Belgrad bleibe» die Türken, wie bisher, inVerein mit den Serbier», unter der Verpflichtung, den prlicellichen Verordnungen,welche Fürst M'losch im Einvernehmen mit dem belgraber Wessir für nöthig erach-tet, Folge zu leisten. Serbier und Türken haben hier das Recht, sich gegenseitigihr Eigenthum zu verkaufen, was bisher den Türken verboten war; jedoch dürfendie Türken weder außerhalb der Vorstadt noch sonst irgendwo Häuser und Gebäudeaufführen. So darf sich Serbien nunmehr einer durchaus christlichen und na-tionalen Verwaltung erfreuen. Fürst Milosch ordnet die Regierung in europäischerForm nach Ministerien, und der am Ende des vorigen Jahres vom Fürsten zumserbischen Metropoliten ernannte und durch den griechischen Patriarchen in Kon-stantinopel eingeweihte Pastl Joannowicz wird den kirchlichen Zustand einrichten.Um seinen Beschlüssen Festigkeit zu geben, berief der Fürst am 10. Febr. 1834 dieVorsteher der Distrikte, die Richter und Geistlichen des serbischen Volkes zu einerVersammlung nach Kragujewatz. Es kamen über 400 Notabel», welche die Aus-führung der neuen Verwaltung mit ihren Mitbürgern berathen und deren Gutach-ten der nächsten Versammlung vorlegen werden. Auch erschien seit dem Jan. diesesJahres die erste serbische Zeitung.

In der innern Administration des Reichs überhaupt ist manche Verbesserungvorbereitet worden und zum Theil schon eingetreten. Um den Bedrückungen, wel-chen besonders die Rajahs ausgesetzt waren, vorzubeugen, befahl der Sultan imAnfang dieses Jahres "), daß jährlich zweimal die Steuer-tabellen und Register der

') Der Fürst Milosch Obrenowitsch hatte durch die B.kämpfnng der Bosniakenund durch lern gemessenes Verhalten die Achtung des Sultans sich erworben; da-Vsv fand der serbische Deputlrte Petronievich, welcher l ktzs ein Geschenk von lOMs-chsen für die Küche des Sultans überbrachte, gnädiges Gehdr, und der Sultan^"sssverte auf dessen Rede:Sage dem Fürsten Milosch, daß ich ihn liebe -c."

) Diesen merkwürdigen Ferman bat aus der türkischen Zeitung vom Ist Ra-nmzan 1S4S (Ls. Jan. 1 834) derÖstreichische Beobachter" aufgenommen, auchAllgemeine Zeitung", außerordentl. Beil. Rr. SS vom S. März 1864.

Eonv.-kex. der neuesten Zeit und Literatur. IV. 43