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Türkei seit dem Frieden zu Adrianopel
baltung der Integrität ihres Gebiet«, und die Pforte versprach, auf Verlange»Rußlands jeder feindlichen Macht die Dardanellen zu schließen. Die Pforte solltekeine andere Allianz schließen, noch den Beistand einer andern Nation nachsuchen.')Auf die dagegen von England und Frankreich in Petersburg und Konstantinopelübergebenen Noten wurde zurückweisend und ausweichend geantwortet. Indeß istdas MiStrauen der beiden Seemächte noch nicht verschwunden, und die Verhand-lung darüber beschäftigte das englische Unterhaus noch im März 1834. Manglaubte nämlich in England, daß der abgeschlossene Allianztractat die Türkei inBezug auf Rußland in eine Lage versetze, die ganz verschieden von jener sei, worinder Vertrag sie in Bezug auf die übrigen Mächte und besonders auf England ver-setzt habe. Der britische Gesandte, Lord Ponsonbp, übergab daher im Febr. 1834dem Reis Effendi eine Rote, worin er die Nothwendigkeit vorstellt, daß Englandsich vergewissere, bis zu welchem Punkte Englands Verhältnisse mit der Pfortedadurch leiden könnten, und eine kategorische Antwort verlangte, die ausdrücklichdie VersahrungSweise bestimme, welche die türkische Regierung, kraft ihrer Verbind-lichkeiten mit Rußland zu befolgen genöthigt sei. Eine Note ähnlichen Inhaltsübergab auch der französische Botschafter, Admiral Roussin. Die Pforte wiesaber in ihrer Antwort mit vieler publicistischen Gewandtheit die Anschuldigungenzurück, als habe sie die während des Kriegs mir Frankreich entworfenen und mirEngland eingegangenen Stipulationen durch den Tractat vom 8. Jul. verletzt.Jene Stipulationen wären hauptsächlich im Interesse des englischen Handels fest-gesetzt worden, womit der Tractat vom 8. Jul. kaum etwas gemein habe, der nurdie Sicherheit der Pforte bezwecke. Sei die englische Nation als eine der meist be-günstigten in den Stipulationen von 18U9 bedacht worden, so solle dieser Vortheilkeineswegs durch die Übereinkunft mir Rußland geschmälert werden, sondern nachAnsicht der Pforte insosem fortbestehen, daß ihre freundschaftlichen Verhältnissezu der russischen Nation dadurch nicht beeinträchtigt würden, indem Niemandenausschließende Rechte von dem Sultan zugestanden worden seien, wie dies derPunkt wegen der Einfahrt in den Kanal der Dardanellen beweise. Niemand habenämlich ein Recht, ohne vorher eingeholte Erlaubniß der Pforte in den Kanal einzu-fahren. Da nun die Pforte weder für sich noch für Andere irgend eine Beeinträch-tigung in dem Traktate vom 8. Jul. erblicke, so müsse sie jede Protestation zurück-weisen, welche darauf abzielen könnte, ihm seine Gültigkeit zu entziehen, indemdaraus ein offenbares Präjudiz für die Unabhängigkeit des ottomanischen Reichsund die Unverletzbarkeit der SsuverainetätSrcchte des Sultans entstehen würde. —Lbgleich nun diese diplomatische Verwickelung noch fortdauert, so haben doch sowolLoro Palmerston im englischen Unterhause, als auch dcrHerzog von Broglie und derMinisterThiers in derfranzösischenKam.ner die öffentliche Meinnng über jenenTrac-rat zu beruhigen versucht. Es bleibt aber immer noch der wichtige Umstand zu be-denken, daß der Tractat vom 8. Jul. der Pforte die Verpflichtung auferlegt, dieSchiff« derjenigen Mächte, welche zu Rußland in einem feindseligen Verhältnisseständen, von der genannten Meerenge auszuschließen. Lord Palmerston versichertezwar im britischen Unterhausc am Ick. März 1834, daß dies nur von den Kriegs-schiffen aller kriegführenden Parteien, nicht auch von Handelsschiffen zu verstehensei und daß „selbst dann, wenn es zum Casus iaerleris käme, und wenn Rußlandsich mit England im Kriege, die Türkei aber im Frieden befände, die russischenKriegsschiffe kein andere« Recht als die Kriegsschiffe anderer Nationen sbinsichtlichder Dardanellendurchfahrt) genießen würden". Aus Allem aber ergibt sich wenig-stens so viel, daß der Vertrag vom 8. Jul. Rußland an seiner verwundbarstenSeite schützt:
*) So wurde dcr wesentliche Inhalt des Tractats im „dlorniiig Ileralll" vornSI. Aug. IM angegeben.