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Sachsen - Kaburg- Gstha
Eine besondere Sorgfalt widmete die Regierung den Gewerben und demHandel in beiden Länder». Gleich nach des Herzogs Regierungsantritte in Gothawurde am 28. März 1827 eine Jmmediatcommission zur Empyrbringung desAckerbaus, der Gewerbe und dcS Handels, und zu Beförderung des Handrls bei-der Länder in Hamburg rin besonderes Consular <21. Nov. 1828) errichtet. DieMcncpolien, inKodurg schon 1812 abgeschafft, wurden auch (31. März 1829>für Gotha aufgehoben. Öffentliche Ausstellungen inländischer Gewerbserzeug-rriffe wurden veranstaltet, Misdräuche und kostspielige Schmauscreün bei denHandwerker» abgeschafft, Sonntags- und Gcwerdschulen in Gotha, Watlhers-haasen, Ohrdruff, Zrlla, Friedrichroda, Mehlis errichtet, die Verthcilung derGemeinheiten zum Behuf ihrer Cultivirung und dicLldlösung der Hulh- undTrist-gercchtigkeiten (am 2. Jan. 1832) verordnet, die Linnen- und Baumwollspin-nerei den Waldorten freigegeben (26. Jun. 1832), und der Ankauf von Getreideund Lebensrnitteln zum Wiederverkauf, sowie der Verkehr auf den Jahr- undWochenmärkten von nachtheiligen F> ffeln entbunden. Mit gleichem Eifer wirktedie Regierung den Nachtheilen entgegen, welche Koburg-Gorha durch die benach-barten Avlllrnicn erlitt. Der Herzog trat dem am 24. Sept. 1823 zu Kassel ge-schlossenen mitteldeutschen Handelsverein, der dem preußischen Zoll ein Gegenge-wicht geben kille, gleichfalls bei, und schloß noch außerdem mit den ihm zunächstgelegenen Ländern besondere Verträge zur Beförderung dcS Handels seiner Unter-thanen. Dies geschah auch mit Preußen, wo es von ganz besonderer Wichtigkeitwar. Es wurde mit dieser Macht am 4. Jul. 1828 ein Vertrag, der mit dem1. Oct. in Kraft trat, geschloffen, »ach welchem eine Kunststraße für den Waaren-zug von Langcnsalza nach Gotha, Ohrdruff, Zelta, Suhl, Schleusingen, Äoburggeführt, auf derselben kein Durchgangszcll erhoben, das Ehauffeegeld nach dempreußischen Tarif festgesetzt werden und zwischen Koburg-Gotha und dem Land-kreise Erfurt und den Kreisen Zügenrück und Schleusingen ein ganz freier Verkehrbestehen sollte. Dabei wurde zur großen Erleichterung der Industrie in den her-zoglichen Ländern festgesetzt, daß gewisse Artikel (Farbenerden, Flachs, Säme-reien, Beeren, Kalk, GppS !d.) in unbestimmter, andere aber (als Siebwaaren,Garne, Waid, Bölticherwaare ,r.) in einer jährlich bestimmten Menge frei indie östlichen Provinzen Preußens eingeführt werden dursten. Zu gleicher Zeit tratder Herzog für das vorn preußischen Gebiet eingeschlossene gothaische Amt Volken-rvde schon damals dem preußischen Zollsystem bei und erhielt dafür von Preußeneine jährliche Entschädigung von 1130 Thlrn. Auch wurde (am 24. Nov. 183 l)der preußische Wafferzolt bei Treffurlh für die aus den herzoglichen Landen aus derWerra zu verflößendc» Holzerzeugnisse aufgehoben. Nachdem Hessen von demmitteldeutschen Handelsverein abgetreten war, so eröffnete der Herzog neue Unter-handlungen zum Besten seiner Länder, die aber ohne Erfolg blieben. Er trat fürseine gesummten Lande den Unterhandlungen mit Preußen wegen des Zutritts zudessen Zollsystem bei, und die Einführung dieses Systems fleht nächstens zu er-warte». Kobnrg sieht diesen Anschluß ungern, weil seither von dort aus ein ge-'winnreicher Schleichhandel nach Baiern geführt worden ist, Gotha dagegen dürftefür seine Industrie bedeutend gewinnen. Sowie nun die Regierung alle innernund äußern Hindernisse der Gewerbe und des Handels zu entfernen suchte, so ließsie auch den nützlichen Anstalten, welche sie in Gotha vorfand, oder die von derBetriebsamkeit der Einwohner neu errichtet wurden, Schutz und thätige Beförde-rung anardeihen; so der im Herbst 1817 gegründeten Znnungshallc mit ihrer blü-henden Handlungsschule, der FeuecversicherungSbank für Deutschland (1832 miteinem VerstcherungScapital von 131,370,351 Thlrn.), dem 1327 bestätigtenthüringischen Gartenverein, der am 1. Jan. 1829 eröffneten LebenSversicherungS-dank für Deutschland (1832 mit einem VerstcherungScapita! von 7,091,7T>