5 '
52 Sachsen-Mrnl'urg
und Gewichiswesen bedarf einer eingreifende» Verbesserung, Fast jede IJMeile huihren eignen Eurs, eignes Maß und Elewiclit, Die Überschwemmung geringhaltigerScheidemünze hntte in dcr neuesten A. it so sehr zugenommen, daß jetzt außer derron-ventionSmäßigen nur ältere LandeSscheidemünze im Gange ist Eine eigne Münze h,,tAltenburg nicht, Jiü Bezug auf Mnß- und Gewichtwesen beschäftigt sich die Regie-rung jetzt mit Herstellung gleichförmiger Normale, Handel und Gewerbe sind nichtrorwnltend. Der östliche Haupttheil des Landes bat für sein Getreide einen gesicher-ten Absatz nach dem sächsischen Erzgebirge und Voiglland, Es gibt wenig Fabriken,Der Handwerker litt bisher an der Grenzbeschrnnkung dec Nachbarn, Die Aufhe-bung des Jnnungswesens liegt nicht in dec Absicht der Regierung; dagegen bemühtsie sich, Auswüchse zu entfernen; die sonst häufigen Jmumgsproeeffe sind abgestellt.Leider hat eine gründliche Verbesserung des Brauwesens in den Städten nochnicht gelingen wolle». Für die Landeswohlfahit ist durch das Niederschießendes Schwarz- und Rothwildprets viel gewonnen, welches seit dem Sept, 1830mit gerechtem Unwille» über theilweiscs allzu starkes Hegen desselben aus einenThiergarten bei Hummelshain im Arnle Kahla beschränkt wurde; damit endigtensich die Klagen der Umgegend, die schon seit geraumen Jahren erschollen, grade inder Zeit, wo kein Landesherr selbst die Jagd ausübte, am stärksten waren und dietrotz den Anordnungen der höchsten Stelle nicht gründlich zu beseitigen waren. DasFroh»- und Zedntwesen ist im Lande im Allgemeinen nicht beschwerlich, und na-mentlich mit ähnlichen Bürden in andern Länder» gar nicht zu vergleichen; einGesetzentwurf über dessen Ablösung gegen Entschädigung der Berechtigten liegt zurständischen Erklärung vor. Die herzogliche Kammer ist mit dem Beispiele derschonendsten Ablösung rühmlich vorausgegangen; von dem größten Kammergute,Schöngleina, wurde zu Gunsten der eigenihnmslosen Gemeindeglieder eine AnzahlAcker erblich überlassen, Sladtordnungen sind 1828 in Eisenberg, das sich über-haupt durch regen Gemeinsinn in allen Beziehungen auszeichnete und die Resi-denz des Prinzen Georg ist, 1831 inAlkenburg, 1832inKahla eingeführt; in denand rn Städten steht dies ipehr oder minder nahe bevor, Ihr Zweck ist, der Bür-g-rschaft durch wechselnde und selbstgewählte Vertreter thätige Theilnahme an derEommunalorrwaltung zu geben. Die Aufsicht über Buchhandel und Buchdrucke-relen war sehr m ld, bis in der neuesten Zeit strengere Maßregeln nöthig wurden.Die Landesvermessung ist beinahe vollendet, entspricht aber ihrem Zweck nur sehrunvollkommen, weil ihre Ergcbnisse den Grundelgenthümcr» nicht zur Anerken-nung vorgelegt wurden und nicht gleichzeitig eine Abschätzung erfolgte. Eine Bür-gerbewaffnung ist zur Zeit nur in der Stadt Altenburg, und auch hier nur noch aufdem Papier angeordnet; der Sinn des Publikums für diesrs, noch vor Kurzem ge-wünschte Institut scheint sehr erkaltet zu sein. Die Gendarmerie ist in gutemStande, Die Irren- und Krankenhäuser, Zucht- und Awangarbeitsanstalten inAltenburg und auf der Leuchtenburg haben im Einzelnen schon manche Verbesse-rung erfahren. Als 1879 zwei Brände in Ronneburg 231 Wohngebäude ver-zehrt.!!,war es eine schwierige Aufgabe der Slaalsregierunz und der Mitbürger, dieNoth der Bewdbnrr zu mindern. Die Stadt wurde nach einer Bauvorschrift zweck-mäßiger wiederhergestellt. Das Armenwesen im Herzogthum Altenburg bietet eineinteressante Seite dar. Ein 1796 erschienenes, von philanlhropiscken Grundsätzenausgegangenes aber ohne Mcnschenkrnntniß gegebenes Armengesetz suchte alle Ver-armenden, ohne Rücksicht aus die Ursacke ihrer Verarmung auf, um sie aus Staats-niirr-ln zu unterstütze». Den Ursachen der Verarmung vorzubeugen, den Faulenund Arbeitsfähige» zur Arbeit anzuhalten, lag nicht im Plane, Natürlich fehl«es für die schönen Armenhäuser nicht an Bewohnern; aber die fleißigen, steuer-pflichtigen Mitbürger befanden sich sehr schlecht dabei. Die Demoralisation nahmüberhand und das Armenwesen verschlang ungeheure Summen Es that Noch,
-E-
','Ulr