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dcS Eigenthums des herzoglichen Hauses am Domam'albestand, und auf Ände-rung i» der Consistorialcinrichtung. In Beziehung auf die Öffentlichkeit derständischen Verhandlungen ist zu bemerken, daß die Protokolle der Landstände ihreErklärungen und die landesherrlichen Mittheilungen schon seit dem Beginn derneuen ständische» Thätigkeit IN dem von jeder Gemeinde zu haltenden Anus- undNachrichtsblatt vollständig abgedruckt, und außerdem einem in der Residenz-stadt erscheinenden Privatblatt unentgeltlich beigelegt werden.
Da« erwähnte, gleichzeitig mit dem Grundgesetz erschienene Edict (vom18. Apr. 1831) gab einigen Zweigen der Verwaltung eine neue Gestalt und ord-nete andere bestimmter und genauer. Die Bemühung der Regierung war bei denin den letzten Jahren durch schnell aufeinander gefolgt- Erledigungen vielfach ein-getretenen Stellenbesetzungcn stets auf die Gewinnung der tüchtigsten Männerohne Rücksicht auf Geburt gerichtet, und wurde mit dem besten Erfolge belohnt.In allen Dienstzwelgcn der Justiz und Verwaltung wurden die Beamten auffeste Besoldungen gesetzt, ohne bei diesen Einrichtungen den Aufwand für dieKasten zu vermehren. In der obern Instanz wurde die Justiz von der Verwal-tung getrennt, und jene dem Landesjustizcollegium, diese der Landesregierung über-wiesen, zugleich aber der frühere Misbrauch privairechtlichcr Proreßformen fürVrrwaltungsgegcnstäude beseitigt. Es liegt im Plane, die bisher ganz vennie-dene Wirksamkeit des gemeinschaftlichen, von Altenburg seit 1816 mit erhal-tenen OberappellatlonSgerichtS für die Rechtspflege des Hcrzogthums zu erwei-tern. Die seit 1831 eingeführten Revisionen der Untcrgcrichte haben sich als nütz-lich bewährt. Die Vereinigung der 133 Patrimonialgerichte in einige Kreis-gerichte ist im Plane. Die Landesregierung als Verwaltungsbehörde wird seit1831 durch zwei Kreishauptleute im altenburgischen und im saaleisenbergischenKreise unterstützt. Die Kreishauptleute sind Organe der obern Verwaltungsbe-hörde, haben bei ihrer Anwesenheit zu Altenburg Sitz und Stimme in der Regie-rung, führen die Aufsicht über viele Landesanstalten ihres Kreises, die Feuer- undWegepolizei, und werden vornehmlich zu Eommissionsertheilungen verwendet.Ihre Theilnahme an den Verhandlungen des Regierungscollezium« selbst machtees nicht nöthig, sie zu einer Mittelbehörde »mzuschaffen; hierdurch wurden mancheVerlegenheiten ähnlicher Einrichtungen in andern Landern vermieden und manchedrohende Privat- oder Eommunalstreitigkeit glücklich im Entstehen beseitigt. Dievor 1831 für viele Verwaltungszweige bestandenen Eommissionen, aus Gliedernmchrer Collegien gebildet, wurden gänzlich aufgehoben, da sie den Geschäftsbetrieberschwerten.
Die Finanzverwaltung theilt sich in die Domainen- und die Steueradmi-nistration, jene liegt der Kammer ob, diese mir Zuziehung zweier landschaftli-chen Abgeordneter der Landesregierung als Obersteuerbehörde. Seit 1829 wurdendie Zinsen herabgesetzt. Die Domainenverwaltung ist nie fiskalisch betrieben wor-den, ihr Etat schließt ohne Fehlbetrag ab. Der Straßenbau lag ihr bis jetzt ob.Seit 1828 ist das kleine Straßenstück zwischen Alkenburg und Leipzig vollendet,eine Straße von Altenburg nach Pcnig, eine andere nach Rochlitz gebaut; einenach Waldenburg wird jetzt begonnen; die Strecke zwischen Kahla und Rudolstadt,Kahla und HummelShain, einem Jagdschloß auf der Straße nach Neustadt an derOrla, die zwischen Eiscnberg und Köstritz, von Eisenberg nördlich laufende, eineVerbindungsstraße von Roda auf die gera-jenaische Chaussee, eine von Ronne-burg in da« königlich Sächsische we-den gebaut. Dieser VerwaltungSzwelg zrich-nct sich wesentlich aus. Auch der Zustand 'der herrschaftlichen Forsten ist, unterder aufmerksamen Verwaltung und bei einer zugleich den Nahrungsstand derBewohner der Waldgegenden fördernden Bewirthschaflung, ein meist sehr er-freulicher. An Steuern sind den Unterthanen von 1818—30 bedeutende Vervn»'