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Sachsen-Altenburg
Verhandlung»» nicht Theil z» nehmen, wenn damit das Ansinnen für MeiningenIII Gebielsabtcelunq verbunden wäre, und an dem Gewicht, welches den Ansprü-chen dieses Hause« nicht ganzzu versagen war. Äl« dem Herzog von Heldburghau-sen von den königlichen Commistarien diese Eröffnung gemacht wurde, vertrauteer dem Rath des Hauptes des Gesammthauses, oe« Königs Friedrich August vonSachsen, der als Vermittler die allseitigen Verhältnisse am desten überschauen undbeurtheilen konnte. Dieser bezeichnete die Ausgab« der Residenz Hildburghausenals unvermeidlich und so kam der bekannte Erbvertrag vom 12. Rov. 1826 zuStande, welcher die Hildburghausischen Lande mit Meiningen, zum Theil mit Ko-durg vereinigte und in Alcendurg eine neu« Spectallinie gründete.
Die Verfassung und Verwaltung, welche Herzog Friedrich in Alkenburg vor-fand, war der königlich sächsischen ähnlicher als der golhaifchen. Die Lanbständedes Herzogrhumo bestanden au« den Rittergursvcsitzern, von denen nur die adeligenwirklich erscheinen konnlen, und au» Abgeordneten der Stadträthe, nicht derSrädle unmittelbar. Seit 1818 staub an ihrer Spitze, erst dem Wesen, dannauch dem Namen nach, der jl»ige sächsische Staarsminister von Lindenau, einige,Jahre zugleich die Seele des Ministeriums zu Golha, und seit 1818 bis jetzt un-unterbrochen der treueste Freund und unermüdlich« Beralher.dcr altendurgischenRegierung. Er hatte die Finanzen wieder geordnet, deren bei Herzog Ernst II.Tode (1804) höchst blühender Zustand sich bis 1817, wo die Finanzverwaliung inandere Hände überging, auf die bekrübendsie Weise verschlimmere hatte und derenSpuren noch jetzt nicht ganz ohne Einwirkung sind. Im 1.1818 hatte die Obtt-steuerkasst 8137 Thaler etatsmäßlgkS Deficit und 1,574,581 Thaler Schulden.Die Kammerkasse lieferte jährlich 108,875 Thaler nach Golha als Übertc'agsgel-der, ihre Schulden hatten sich in den vier Jahren 1815 —18 um mehr als200,000 Thaler erhöht. In Bezug auf die Domainen-innahme ist der alrenbur-gische Erbantheii minder günstig als der meimngifche und tobucgische; zunächstFolge der noch immer überwiegenden Volkszahl des altendurgischen Anlheils. DasLand selbst genießt in seinem Hauptthril eines vorzüglichen Wohlstandes. DieMasse der Abgaben übersteigt nicht die mittlere Höhe der Abgaben anderer Staa-ten. Sie ist nur in der Stadt Airenbrng selbst deshalb im Verhältniß bedeutender,weil diese kein nutzbares Gemeindevermögen besitzt und den größten Theil des Com-munalaufwande« durch Umlagen decken muß. Die Kriegslast hatte schwer auf demLand- und der Stadt gelegen; mir ihr kämpften noch die Klaffen, während der Ein-zelnen Wohlstand sich wieder gehoben hatte. Vielleicht halle man bei den Kastennicht mit der gewöhnlichen Industrie Zinsen und Capitale zu mindern gesucht.Nur seilen hatte ein Regent von Golha sich nach All-nburg begeben. Eine Umge-staltung des alten Herkommens harre gar nicht stattgefunden, und so ging Alle« sei-nen Gang fast wie vor einem Jahrhundert. Da« Rechtsprechm war meist in denHänden auswärtiger Juristensaculiäten; selbst Verwaltung«- und Handwerkssa-chen überwies man gern ihrer Entscheidung. Daß der Landesherr oder da« Mini-sterium in Gotha gegen die Ansicht der Landeseollegien entschieden habe, war etwa«ziemlich Unerhörtes. Damit ist aber nicht in Abrede gestellt, daß in wichtigen Din-gen vor der Abfassung eines CollegialgutachtcnS Privarcorrespondenz zwischen demMinisterium und dem Collegialchef und Einigung darüber stattgefunden hätte.Ebenso lagen die StellenbesetzüngM^r-Südk nach ausschließend in den Handender Collegien. Altenburg galt Ä«WH.dorado der Beamten. Eine Absetzungwegen Vergehen war seyc' selten, und wurde meist mit Pensionen gesühnt. DieGehalte in manchen, oft den untergeordneten Stellen waren im Verhältniß glän-zend. Der Grundsatz, den Beamten nicht fallen zu lasten, mag zuweilen Anwen-dung gefunden huben. Vielleicht hat man sich im Lande von der Ankunft desneuen Landes^!rep. hier und da Abhülfen versprochen, aber «in solches Verlern-