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werbsamkeit viele Capitalien entzogen, und die Stände sah.n sich daher 1824 be-wegen, zur Erwerkung eines ledendigern Verkehrs einen Grubenbau auf Kosten derStcuerkaffen zu übernehmen, der seitdem fortgesetzt worden ist. Auf dem Landtag!1810 wurde sogar der wohibegründere Plan erwogen und nicht unausführbar ge-funden, durch einen im Eibthai ausmündenden Stollen die tiefsten Laue der vorZeiten sehk reichen Gruben bei Halsbrücle unweit Freederg zu läsen, obgleich dieKosten zu -14 Million Thaler angeschlagen wurden.
Was für die Richtungen, die wir hier nur mit flüchtigen Zügen bezeichnenkonnten, die rege Sclbstlhätlgkeit des Volkes geschaffen und bc-.oahrt und die Re-gierung gewirkt hat, wird bei der innigern Wechselwirkung zwischen beiden, welchedurch die Formen des neuen Sraatsledens bedingt ist, überall lebendiger hervor-treten, Kraft und Tüchtigkeit, Besonnenheit und Fleiß sind auf der einen Seite,guter Wille ist auf der andern. Und so möge auch dem geistigen Leben wiedem gewerblichen, die beide nur bei freier Bewegung gedeihen, kein bäsis Ver-hängniß die Freihebt verkümmern! ' (52)
Sachsen - Alten bürg, DasHerzogrlwm Sachscn-Altenburg, gegen-wärtig 115,000 Einwohner auf etwa 24 IlMeilen zählend, war seit 1672feinem Hauptbestandtheil nach mit Sachlen-Golha einem Rkgentenhause unter-worfen, nach dessen Erlöschen im I, 1825 eine Zwtschenregierunq der drei näch-sten Agnaten und Erbprätendenten, Sachsen-Hildburghausen, Sachsen-Koburgund Sachsen-Meinmgen, eintrat, bis der Ecbvergleich vom 12, Rov, 1826 dasHerzogrhum Sachsen-Altendurg mit Ausschluß einiger an Sachsen-Meiningenabgetretener Gebietsrheilc dem Herzoge von Hildburghausen überwies, welcherseine bisherigen Besitzungen an Meiningen und Koburg abtrat, Nom Nov, 1826an regiert in Altendurg Herzog Friedrich (s, d,). Die herzoglich sächsischenLande bilden noch jetzt in gewissen Beziehungen ein Ganzes; Familienverlragevon ziemlich neuer Zeit sichern diese Verhältnisse, Meiningen nahm bei dem Aus-sterben des gothaischen Mannsstamme« die Anwendung des GradualerbfolgecechtSund damit die ganze gotha-ältcnburgische Verlassenschaft in Ansp:-uch-, Koburgging in der Hauptsache (der Behauptung der Linealfolge) mit HildburghausenHand in Hand, erhob aber gegen feine beiden Mitbewerber eine ungcmeine Son-berfoderung, weil die Erbrachter des erloschenen Hauses an den Herzog von Koburg»erheiralhet gewesen war und Kinder auS dieser Ehe lebten. Eingedenk vorzüglichder großen Opfer, welche die Bewohner von Hilddurghausen früher zu Erhaltungihres Fürstenhauses gebracht hatten und ihrer fortwährenden Lieb« zu demselben,ward bei den Erbfolgeverhandlungen 1826 Alles versucht, eine Abtretung zu ver-meiden, Ader schon bei den einl itenden Verhandlungen im Z, 1821 zu Arnstadtzwischen andern als den später <1826) beauftragten Commissarien der Höfe war dieIdee ausgesprochen und gleichsam als sich von selbst verstehend bezeichnet worden,daß eine Vereinigung der drei Hofe mit Beibehaltung aller drei R-'sideuzen in Fran-ken —- Meiningen Hilddurghausen und Koburg — unverträglich sei, und daßvon diesen drei Residenzen die zwischen innen gelegen», Hilddurghausen, zu weichenhabe. Dar Gewicht der Gründe, verstärkt »ermuldlich durch den Rückblick auf dieeigne beengte Lage, die Schwierigkeit, ohne Vergleich zu einem Ergebniß zu gelan-gen, oder die Mittel zu einem kostbaren Rechtsstreit auf die Dauer zu erlangen,ließen den damaligen hildburghausischen Abgeordneten jener Idee keine erheblicheSchwierigkeiten entgegensetzen. Und so gewähnte man sich hie und da an sie. Umso schmieriger war es 1826, als die königlich sächsischen Vermittelungsverhanblrm-gen begannen, 'dem entzegenstrebenden Antrag der hildburghausischen Commiisa-rien auf Befriedigung ihres Hofe« in Franke-, und Bribehaltung der ältern Be-sitzungen Eingang zu verschaffen. Trotz den Bemühungen des vermittelnden Ho-fes scheilerle er an hfp bfftimmtfy Erklärung Sachsm-Mlnli-M- «»
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