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Sachsen seit dem Jahre 1827
Curie war in drei Abthesinngcn getrennt, den engern AuSschuß von 36 Mitglie-des den weitem Ausschuß von 54 Mitgliedern nnd die allgemeine Rttterfchait,imd'jcde derselben hiclr ihre Sitzungen unter besondern Direkteren, der engereAusschuß unter dem Vorsitz des Landtagsmarschalls, in eignen Zimmern. Dwal, gemein-Ritterschaft saß an fünf Tafeln, an jeder die Mitglieder eines KceneSund der Oberlausitz. Die Städte'spatteten sich gleichfalls in drei Abtheilungen,den engern Ausschuß ucn 8, den weiter» von 12, die allgemeinen Stadt! von 65Siim.nführern. Die beiden städtischen Ausschüffe beriethen sich in einem Zimmeran zwei Tischen unter Vorsitzenden Städten und die allgemeinen Städte in einemeignen Saal- an besondern Tafeln nach den vier Kreisen getrennt, jede unter einer«ersitzenden Stadt. Zu diesen drei Hauptabtheilungen, sechs Unterabtheilungcnund neun Trennungen in Unterabtheilungcn kamen noch abgesonderte Berathun-gen der Vorsitzenden Städte unter der Leitung der Stadt Leipzig als Directorial-siadt, und bei den Verhandlungen über die beiden ständischen Hauptschristen, diePräliminarschrift und die Bewilligungsschrift, mündliche Vorberathnngen zwischendem Landtagsmarschall und mehren von ihm erwählten Ständen von Ritterschaftund Städten, sowie hinsichtlich der Bewilligungen zwischen ihm und dem engernAusschüsse, den beide» Dirertore» des weitem Ausschusses und den VorsitzendenStädten. Die Verhandlungen zwischen den Abtheilungen der Ritterschaft ge-schahen in der Regel durch Protokollauszüge. Der engere ritterschaftliche Aus-schuß übte einen vorherrschenden Einfluß auf den Gang der Berathungen.' A» ihngelangten zuerst alle Mittheilungen der Regierung; er erwählte den weitem Aus-schuß aus den Ständen der allgemeine» Ritterschaft und die Direktoren desselben ;alte Eröffnungen der ritterschastlichen Curie an die Städte gingen durch ihn, undwollten einzelne ständische Mitglieder einen Antrag zur Verhandlung düngen, somußten sie denselben zuerst dem Oireclor ihrer Curie übergeben, der ihn dann demengern ritterschastlichen Ausschussc vorlegte, von dessen Entscheidung es abhing,ob die Mtcheitung zur Berathung kommen sollte. Für alle wichtigen BerathungS-gegenständc wurden Deputationen ernannt, zu welchen der LandtagSmarschall fünfritterschaftliche, die Directorialstadt Leipzig fünf städtische Mitglieder wählte.Hatte die Deputation ihr Gutachten vollendet, so ward es durch den Vorsitzendendem Landtagsmarschall übergeben, welcher sich darüber mit den Abgeordneten vcnLeipzig besprach, die alsdann die im Namen der gesummten Stände von Ritter-schaft und Städten der Regierung zu übergebende Schrift entwarfen und mit denSiädten sich darüber vereinigten, worauf die Schrift dem Landtagsmarschall über-reicht, von diesem dem engern ritterschastlichen AuSfchusse zur Erwägung vorgelegtund gleichzeitig in Abschriften dem weiter» Ausschusse und der allgemeinen Ritter-schaft mitgetheilt wurde, die endlich ihre schriftlichen Erklärungen dem engern Aus-schusse übergaben. Die Regierung wünschte diese verzögernden Formen bei denVerhandlungen über die neuen Versassungsgcsetze abgekürzt zu sehen, aber obgleichauch die Stände die Nothwendigkeit erkannten, vom allen Gebrauche abzuweichen,so vereinigten sich doch nur die Städte gleich anfangszu gemeinsamen Berathungen,während in der riklerschaftlichcn Curie die herkömmliche Form im Ganzen beibe-halten ward und nur zuweilen Plenarvcrsammlungcn stattfanden. ES ward indeßfestgesetzt, daß zuerst eine allgemeine Berathung über die Nerfassungsurkunde unddas Wahlgesetz in den ritterschastlichen und städtischen Curie» gehalten und danneine Deputation niedergesetzt werden sollte, um die Ansichten der ständischen Ab-theilungen zusammenzustellen und die abweichenden Mcinrmgcn auszugleichen.Die erste Curie blieb in ihrer herkömmlichen Abgeschiedenheit, und der Abgeord-nete der Universität Leipzig fand schon im ersten Monate des Landtags sich bewogen,»uszusprechen, daß man nicht den Versuch gemacht hätte, gleich beider Eröffnung desselben in einer Versammlung aller Stände über die große Ange-