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Vierter Band (1834) S bis Z
Entstehung
Seite
20
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20 Sachsen srit dem Jahre 1827

über das Bücherwesen führenden Büchercommission IN Leipzig bat, der sie ei-nen stimmberechtigten Abgeordneten der Buchhändler und Buchdrucker beigegebenzu sehen wünschte.

Die Ereignisse in Dresden und Leipzig riefen unruhige Bewegungen in meh-ren Gegenden des Landes hervor. In Chemnitz, wo b-reitS seil längerer Zeit einZwiespalt zwischen dem Stadtrathe und der Bürgerschaft herrschte, der den Entwurfeines neuen städtischen Verfassungsgesetzes herbeigeführt hatte, brach am 11. Sept.ein Aufstand aus, bei welchem nicht sowol Fanatismus als Raubsuchk das Hauseines katholischen Kaufmannes erstürmte und ausplünderte und die Freilassungmehcer wegen Frohndienstversäumnisse verhafteten Bauern erzwungen wurde, bisauch dort eine schnell bewaffnete Bürgerwehr die Ruhe wiederherstellte. In Pirna,Freiberg und Meißen bildeten sich seit dem 13. Sept. Bürgersammlungen, die sichüber eine neue Einrichtung des Gemeinwesens besprachen, und welchen die Stadt-räthe zum Theil mit dem Versprechen entgegenkamen, der Gemeinde künftig Re-chenschaft über die Verwaltung des Stadtvermögens abzulegen. Überall warenMangel an Öffentlichkeit der Verwaltung und Verlangen nach einer wirksamenbürgerschastlichen Wortführung in Gemeindeangelegenheiten die Ursachen der Bi-wegung. In mehren Städten des Erzgebirges und des Voigtlandes brachen Un-ruhen aus, die meist aus Beschwerden gegen einzelne Beamte hervorgingen. Auchunter dem schwer gedrückten Bauernstande zeigte sich eine Aufregung, die an eini-gen Orten Gewaltthaten hervorrief. Eine Bekanntmachung der Regierung vom30. Sept. beruhigte die Gemüther durch die Aussicht auf die nahe Ablösung derBelastungen des bäuerlichen Grundeigenthumö. Einzelne Dorfgemeinden brach-ten ihre Klagen vor die Regierung, und 120 Dörfer des meißnischen Kreises ver-einigten sich zu einer Beschwerdcschrift, in welcher sie auch das Recht der Vertre-tung in der Ständeversammlung in Anspruch nahmen.

Die Regierung erfüllte bald die den Städten gegebene Zusage. In Leipzigwurde bereits am 22. Sept. eine Anordnung über die Wahl neuer Wortführerder Gemeinde bekannt gemacht, und eine ähnliche Verfügung erfolgte am 1. Oct.für DreSden. Zn beiden Städte» wurde das Ortsbürgerrecht ausschließend alsdie Grundlage der Repräsentation angenommen; doch während in Leipzig die Ver-treter durch Wahlmänner ernannt wurden, sollten sie in Dresden unmittelbar vonden Stimmberechtigten gewählt werden. In Dresden erklärten sich die Vorspre-chet der Bürgerschaft gegen den Vorzug des Ortsbürgerrechts und foderten für alleStadtbewohner, die 5 Thaler an directen Steuern zahlten, die Stimmberechli-gung; die königliche Commission behauptete jedoch den Grundsatz, daß bei der Ver-waltung des GemcindevermögenS nur die Bürgerschaft belheillgt und bei den Ver-handlungen über die Stadtordnung nur sie als die eigentliche Gemeinde zu betrach-ten sei, überließ es aber künftigen gesetzlichen Bestimmungen, ob auch die übri-gen Stadtbewohner wegen ihrer besonder» Interessen vertreten werden sollten.Während dieser Vorbereitungen zum neue» Staatsledenerfolgten nur noch einzelneStörungen der Ruhe, und, wie am 4. Ort. in Dresden <s. Dresden im Jahr1830) Bewegungen, bei welchen eine Reaction gegen das von der Regierung be-günstigte Streben nach einer Umbildung der öffentlichen Verhältnisse wirksam zu seinschien. Eine wohlthätige Wirkung hatten die Worte dcS Königs und des Mit-regenten am ü. Oct, welche versicherten, daß es dem ernsten Streben der Regie- l

rung im Verein mit treuem Bürgersinne gelungen sei, die Ruhe des Landes über- s

all wiederherzustellen, und eingreifende Verbesseiungen in der Verfassung und Ver-waltung ankündigten, aber zugleich Widersetzlichkeit gegen Behörden, Mishand-lungen der Beamten, Angriffe auf öffentliches Eigenthum, gewaltthätig« Erpres-sung von Zusagen mit strenger Ahndung bedrohten. Gleichzeitig wurden zwei Com-missionen mit besonderer Vollmacht zur Verurtheilung der verhafteten oder noch z»