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Vierter Band (1834) S bis Z
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Sachsm seit dem Jahre 1827

des Staatshaushalts, d->S Bedürfniß der Preßfreiheit für die innern Angelegen-heiten, das Bedürfniß einer gleichmäßigen Vertheilrmg der Abgaben auf dc» seit-her befreiten Grundbesitz, die Abänderung der bestehenden Gesetze über die Ergän-zung des Heers, der Anspruch auf wahre Rechtsgleichheit der verschiedenen christ-lichen Glaubensbekenntnisse, ohne Begünstigung einer Partei, und, Beruhigungüber das Gerücht, das den Jesuiten -in- thätige Wirksamkeit in Sachsen zuge-schrieben hakte. Las war ein Widerhall aus den ständischen Sälen! Merkwür-dig und nicht ohne Folgen auf die nächsten Ereignisse war in einer jener freimüthi-ge Denkschriften von, 12. Scpt. die ausdrückliche Hindcutung auf die Begünsti-gungen, welche in den Areise- und Z-llgesetz-n der erste Staatsbeamte,dem dieBeförderung der allgemeinen Wohlfahrt, das Glück und Gedeihen des StaatsPflicht war", sich zu Gunsten seiner Eisengießereien im Auslande und zum Nach-theil inländischer Metallarbeiter gemacht habe, er, der durch seinMachtwort"Metallwaaren, die das Inland zu liefern vermöge, aus dem Auslande gebrachtund dadurch den zu Arbeit und Thätigkeit bereiten Händen dcS Volkes große Sum-men entzogen habe.

Die nächste Folge jener Beschwerden war die Bekanntmachung der Commis-sion vom 13. Sept., daß auf ihre Auffoberung der Skadtrath zu Dresden seinVorrecht, keine Kämmereirechnung abzulegen, aufgegeben und sich bereit rrklärthabe, den aus der Mitte der Bürgerschaft zu erwählenden Vertretern jährlich Rech-nung über Einnahme und Ausgabe vorzulegen. Gleichzeitig erklärte die Commis-sion, der König habe das Gewicht der von der letzten Ständeversammlung darge-legten Gründe für das Bedürfniß einer verbesserten städtische» Verfassung erkanntund die Ausarbeitung der Grundzüge einer neuen Städtcordnung verfügt, da die'Abstellung der mit den seitherigen städtischen Verfassungen verbundenen Mänzeldazu dienen werde, das Vertrauen zwischen den Stadrräthen und den Bürgern zustärken und zu befestigen. Am Morgen des 13. Sept. bat der Cadinetsmmister,Graf von Einsiedcl, auf eine vom König erhaltene Veranlassung, um seine Ent-lassung ; die gegen ihn erhobenen Anklagen und vielleicht selbst seine persönlicheSicherheit machte» seine Entfernung unvermeidlich. So wichtig das schnell ge-wonnene Zugeständniß einer bessern Gestaltung des städtischen Gemeinwesens war,so erfolgte doch um so weniger die Beruhigung des Volkes, da die Entlassung desMinisters erst später bekannt wurde, und es fühlte das Bedürfniß einer sichernBürgschaft für eine Veränderung der seitherigen Verwaltungsgrundsätze. DieStellung, die der Prinz Friedrich feil dem 10. Sept. als Vorstand der königlichenCommission einnahm, halte auf ihn die Hoffnungen des Volkes gelenkt, und derWunsch, ihn an der Spitze des Staats zu sehen, wurde in der Mitte der bewaff-neten Bewohner der Hauptstadt so laut ausgesprochen, daß nur eine schnelle Ent-scheidung die Aufregung stillen konnte. Am Abend des 13. Sept. wurde die Bot-schaft, daß der König den Prinzen Friedrich zum Mitregenten und den Freiherr»,von Lindcnau zum Cabinetsminister ernannt habe, mit Jubel empfangen.

Das Vertrauen aber bedurfte Zeit, sich zu befestigen, und wie leicht eS er-schüttert werden konnte, zeigte sich gleichzeitig in Dresden und in Leipzig. Als derPrinz Friedrich am 15. Sept. bekannt machte, daß die ihm übertragene Milre-gentschaft seinen AuSlritt aus der Commission zur Aufrcchihaktung drr öffentlichenRuhe veranlaßt habe, und daS Verdienst anerkannte, das sich die Bewohner derHauptstadt durch ihren Wideistand gegen frevelhafte Störungen erworben hatte»,fügte er hinzu, daß nach der Wiederherstellung der Ruhe der friedliche Bürger sichwieder dem friedlichen Verkehr widmen und ein Zustand aufhören müsse, der iürgewerbliche und häusliche Verhältnis, verderblich zu werden drohe; das Bedürf-niß einer außerordentlichen Bewaffnung sei nicht mehr in dem seitherigen Umfangevorhanden »nd das Inland und Ausland müsse sich überzeugen, daß dieselbe nur

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