Sachsen seit dem Jahre 1827
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den Stadtgemeinden war jedoch trotz langer Bevormundung das Verlangen »achfreier Bewegung !m Bürgerleben erwacht, und die Mangel der Gemeindeverfas-sung traten besonders da hervor, ws im städtischen Haushalt Zerrüttung herrschte,was in mehren Landstädten in hohem Grad- der Fall war, in einigen zu offenenStreitigkeiten mit der Bürgerschaft und zu AmtSentsetzungen von Seiten der Re-gierung führte. ,
Es ließ sich erwarten, daß auf dem ersten Landtage nach dem Regierungsan-tritte des Königs, dem Herkommen gemäß sechs Jahre nach der letzten Skände-oersammlung, am 6. Jan. 1830 ganz in der allen Form eröffnet, freie Stimmensich erheben würden. ES zeigte sich bald, daß gegen den Cabinetsminister, denGrafen von Einsiedel (s. d.), dessen Allgewalt unter der neuen Regierung höherals je gestiegen war, besonders unter den ritterschastlichen Stände» eine starke Op-position sich regte, ungeachtet er als Mitglied des engern ritterschastlichen Ausschus-ses großen Einfluß auf die Verhandlungen ausüben konnte. War in der Eröff-nungsrede der unveränderte Bestand der Landesverfassung und der in derselben ge-gründeten Rechte ausgesprochen worden, so wurden doch bald Wünsche und An-sichten unter den Ständen laut, die mit jener Zusage nicht vereinbar waren. Ineinem Lande, wo das Herkommen so hartnäckig war, konnte es schon als ei» Vor-anschreiten gelten, daß die Landtagsverhandlungen, seit alten Zeiten geschrieben,seit 1824lithographirt, nun gedruckt werden durften, wiewol man dieDrucker strengeverpflichtete und jeden einzelnen Bogen stempelte, damit sich kein Abdruck aus denständischen Hallen oder aus dem Heiligthum der Archive verliere?) In ihrer erstenSchrift vor» 17. März baten die Stände um die Vorlegung einer allgemeinen Über-sicht des Staatshaushalts. Sie hatten schon auf dem letzten Landtage erklärt, daßalle zu einzelnen Staatsbedürfnissen von ihnen dargebotenen Bewilligungen,mitAus-nähme der zur Verzinsung der Staatsschuld nöthigen Mittel, nur als ergänzendeBeiträge zu betrachten wären, und diese Eigenschaft behalten müßten, so langenicht eine Übersicht sämmtlicher, zur Deckung des Staatsbedarfs vorhandenenMittel die ständische Bewilligung in ein unbedingtes Verhältniß zur Größe des Be-darfs setzte und die Verpflichtung der Stände zur Befriedigung des Bedürfnissesbegründete. Diese ergänzende Eigenschaft der ständischen Bewilligungen, sagtensie, sei eine aus der Entwickelung des Territorialspstems hervorgegangcnc Eigen-thümlichkeit der Verfassung aller deutschen Staaten, und wo sie sich unter verän-derten Staatsformen verloren habe, sei es die nothwendige Folge der vollständigenöffentlichen Darlegung des gesummten Staatsbedarfs und der zu dessen Deckungvorhandenen oder aufzubringenden Mittel gewesen. Die Regierung hatte aber-mals das Gesuch abgelehnt, über die von ihr verwalteten fiskalischen Kassen, inwelche der bedeutendste Theil der Staatseinnahme floß, Rechnung abzulegen, unddie wiederholte Federung der Stände wurde nun der Mittelpunkt der Verhandlun-gen. Sie war ein Sieg, den hauptsächlich die Mehrheit der Ritterschaft gegenden Widerspruch des engern rittertchastlichen Ausschusses errang. Ihr Gesuch,sagten die Stände, gehe aus dem Bestreben hervor, ihre Pflicht als Stellvertreterdes Volkes ohne Vorwurf zu erfüllen, indem sie sich von dem Bedürfnisse der vonder Regierung gefoderten B-Willigungssumme selbst überzeugen müßten. Die Re-gierung erwiderte auf diesen Antrag, daß ihre Absicht, dem Lande keine erhöhtenLeistungen aufzulegen, den Ständen eine bessere Bürgschaft gebe, als die Mitthei-lung einer Uebersichtl, die keine genaue Einsicht und kein- beruhigende Überzeu-gung gewähren könne, wenn nicht Besprechungen mit den Verwaltungsbehördei,hinzukamen, die eine „unzulässige Erweiterung der ständischen Befugnisse" herbei-führen und das Vertrauen zwischen der Regierung und dem Volk- stören würden.
^ öffentlichen Verkauf überlassen worden und blld.'n mitr-n Verhandlungen des kandrags von tSZl zusamin-n rier Bände.